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OLG Düsseldorf, 26.06.2013 - VII-Verg 2/13 |
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VOB/A -EG § 17 Abs. 1 Nr. 5
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Haushaltsplan gescheitert: Ausschreibung darf aufgehoben werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Keine Haushaltsmittel
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Haushaltsplan gescheitert: Ausschreibung darf aufgehoben werden! (VPR 2014, 1009)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Haushaltsplan gescheitert: Ausschreibung darf aufgehoben werden! (IBR 2013, 556)
Verfahrensgang
- VK Köln, 25.01.2013 - VK VOB 16/12
- OLG Düsseldorf, 26.06.2013 - VII-Verg 2/13
Papierfundstellen
- NZBau 2013, 785
- BauR 2014, 750
- VergabeR 2014, 244
- ZfBR 2014, 88
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (11)
- OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - Verg 55/10
Aufhebung eines Vergabeverfahrens wegen fehlender Haushaltsmittel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2013 - Verg 2/13
Die Haushaltsprärogative des Landtags ist auch im Vergabeverfahren zu beachten (Senat, Beschl. v. 08.06.2011, VII-Verg 55/10 - juris Tz. 35).Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die für eine Auftragserteilung fehlenden Haushaltsmittel als Aufhebungsgrund ausdrücklich anerkannt hat (…BGH, Urt. v. 08.09.1998, X ZR 48/97 - juris Tz. 26 f.; Senat, Beschl. v. 08.06.2011, VII-Verg 55/10, a.a.O.).
f) Eine Scheinaufhebung liegt ersichtlich nicht vor, weil die Aufhebungsentscheidung des Antragsgegners wegen fehlender Haushaltsmittel sachlich gerechtfertigt war (vgl. dazu Senat Beschl. v. 08.06.2011, VII-Verg 55/10 - juris Tz. 28; Senat Beschl. v. 15.03.2000, Verg 4/00 - juris Tz. 58; OLG München Beschl. v. 12.07.2005, Verg 8/05 - juris Tz. 22).
- VK Köln, 25.01.2013 - VK VOB 16/12
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2013 - Verg 2/13
Unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 25.01.2013, VK VOB 16/12 aufgehoben:.Die Antragstellerin beantragt, den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 25.01.2013 - VK VOB 16/12 - aufzuheben und dem Antragsgegner aufzugeben, die Aufhebung des Vergabeverfahrens L 150, 4-spuriger Ausbau, Brühl bis Godorf, A 553 - 555, aufzuheben und das Vergabeverfahren fortzuführen, hilfsweise, festzustellen, dass die Aufhebung des Vergabeverfahrens L 150, 4-spuriger Ausbau, Brühl bis Godorf, A 553 - 555 rechtswidrig war und die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt wurde.
- BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97
Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2013 - Verg 2/13
Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die für eine Auftragserteilung fehlenden Haushaltsmittel als Aufhebungsgrund ausdrücklich anerkannt hat (BGH, Urt. v. 08.09.1998, X ZR 48/97 - juris Tz. 26 f.;… Senat, Beschl. v. 08.06.2011, VII-Verg 55/10, a.a.O.).Bei der Aufhebungsentscheidung ist die Heranziehung von Gründen, die dem Auftraggeber bekannt waren und/oder mit deren Vorliegen oder Eintritt er bei der Vergabeentscheidung rechnen musste, ausgeschlossen (BGH Urt. v. 08.09.1998, X ZR 48/97 - juris Tz. 22; OLG Düsseldorf Beschl. v. 10.11.2010, VII-Verg 28/10 - juris Tz. 38).
- OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - Verg 28/10
Rechtswidrigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung, da den …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2013 - Verg 2/13
Anders als die Zuschlagserteilung wirkt die Aufhebung der Ausschreibung nicht als absolute Zäsur, die Primärrechtsschutz ausschließt (vgl. EuGH, Urteil v. 18.06.2002, C-92/00 "Hospital Ingenieure ./. Stadt Wien", VergabeR 2002, 361; BGH, Beschl. v. 18.02.2003, X ZB 43/02, VergabeR 2003, 313; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.10, VII-Verg 28/10, OLG Naumburg, Beschl. v. 13.10.2006, 1 Verg 6/06).Bei der Aufhebungsentscheidung ist die Heranziehung von Gründen, die dem Auftraggeber bekannt waren und/oder mit deren Vorliegen oder Eintritt er bei der Vergabeentscheidung rechnen musste, ausgeschlossen (…BGH Urt. v. 08.09.1998, X ZR 48/97 - juris Tz. 22; OLG Düsseldorf Beschl. v. 10.11.2010, VII-Verg 28/10 - juris Tz. 38).
- BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91
Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2013 - Verg 2/13
Durch die Anfechtung des die Antragstellerin belastenden Hauptantrags bleibt die Rechtshängigkeit des Hilfsantrags wegen der innerprozessualen Verknüpfung beider Anträge sowie zur Wahrung der Rechtssicherheit und - klarheit in der Schwebe (vgl. BGH Urt. v. 05.12.1992, VI ZR 118/91 - juris Tz. 10 und 11;… Zöller-Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 705 ZPO Rn 11). - BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02
Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2013 - Verg 2/13
Anders als die Zuschlagserteilung wirkt die Aufhebung der Ausschreibung nicht als absolute Zäsur, die Primärrechtsschutz ausschließt (vgl. EuGH, Urteil v. 18.06.2002, C-92/00 "Hospital Ingenieure ./. Stadt Wien", VergabeR 2002, 361; BGH, Beschl. v. 18.02.2003, X ZB 43/02, VergabeR 2003, 313; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.10, VII-Verg 28/10, OLG Naumburg, Beschl. v. 13.10.2006, 1 Verg 6/06). - BGH, 11.05.2009 - VII ZR 11/08
Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2013 - Verg 2/13
Soweit die Antragstellerin unter Berufung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.05.2009, VII ZR 11/08, geltend macht, dass dem Auftraggeber grundsätzlich das Risiko der Vergabeverfahrensverzögerung und damit einhergehender Mehrkosten obliege, verkennt sie, dass der hier zur Entscheidung stehende Sachverhalt über eine bloße sich aus dem Gang eines Vergabeverfahrens ergebende Verzögerung des Zuschlags weit hinaus geht. - EuGH, 18.06.2002 - C-92/00
HI
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2013 - Verg 2/13
Anders als die Zuschlagserteilung wirkt die Aufhebung der Ausschreibung nicht als absolute Zäsur, die Primärrechtsschutz ausschließt (vgl. EuGH, Urteil v. 18.06.2002, C-92/00 "Hospital Ingenieure ./. Stadt Wien", VergabeR 2002, 361; BGH, Beschl. v. 18.02.2003, X ZB 43/02, VergabeR 2003, 313; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.10, VII-Verg 28/10, OLG Naumburg, Beschl. v. 13.10.2006, 1 Verg 6/06). - OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00
Aufhebung einer Ausschreibung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2013 - Verg 2/13
f) Eine Scheinaufhebung liegt ersichtlich nicht vor, weil die Aufhebungsentscheidung des Antragsgegners wegen fehlender Haushaltsmittel sachlich gerechtfertigt war (vgl. dazu Senat Beschl. v. 08.06.2011, VII-Verg 55/10 - juris Tz. 28; Senat Beschl. v. 15.03.2000, Verg 4/00 - juris Tz. 58; OLG München Beschl. v. 12.07.2005, Verg 8/05 - juris Tz. 22). - OLG München, 12.07.2005 - Verg 8/05
Aufhebung einer Scheinaufhebung im Vergabeverfahren - nichtiger Zuschlag bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2013 - Verg 2/13
f) Eine Scheinaufhebung liegt ersichtlich nicht vor, weil die Aufhebungsentscheidung des Antragsgegners wegen fehlender Haushaltsmittel sachlich gerechtfertigt war (vgl. dazu Senat Beschl. v. 08.06.2011, VII-Verg 55/10 - juris Tz. 28; Senat Beschl. v. 15.03.2000, Verg 4/00 - juris Tz. 58; OLG München Beschl. v. 12.07.2005, Verg 8/05 - juris Tz. 22). - OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 6/06
Vergabenachprüfungsverfahren A 38
- OLG Celle, 10.03.2016 - 13 Verg 5/15
Entscheidung der Vergabekammer über die Aufhebung eines ausgeschriebenen …
Dabei ist auch darzulegen, dass zusätzliche Mittel nicht bewilligt werden konnten (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. September 2013 - 15 Verg 3/13, juris Tz. 53; vergleichbar auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juni 2013, Verg 2/13, juris; Beschluss vom 8. Juni 2011, Verg 55/10, juris Tz. 35). - VK Bund, 04.03.2014 - VK 2-07/14
Nachprüfungsverfahren: Vergabe einer Aufhebung
Das OLG Düsseldorf habe in einer Entscheidung vom 26. Juni 2013 (Az.: VII-Verg 2/13) zum Ausdruck gebracht, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei fortbestehender Beschaffungsabsicht eine bloße Aussetzung des Vergabeverfahrens zulasse.Angesichts der fehlenden Haushaltsmittel sei das Ermessen der Ag ohnehin eingeschränkt gewesen (Hinweis auf OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juni 2013, VII-Verg 2/13).
Stünden die Haushaltsmittel definitiv nicht mehr zur Verfügung, so stünde das Vorhandensein eines "wichtigen Grundes" von vornherein nicht in Frage (vgl. zu dieser Konstellation OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juni 2013 - VII-Verg 2/13 zum Wegfall von Haushaltsmitteln nach Landesrecht Nordrhein-Westfalen).
Die Ermessensausübung wird nicht deswegen rechtswidrig, weil es möglicherweise auch andere Entscheidungsoptionen gegeben hätte (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juni 2013, a.a.O., sub Ziffer B.II.1.e. des Beschlusses zu dem Grundsatz, wonach das bloße Vorhandensein von Handlungsalternativen eine Ermessensausübung nicht per se fehlerhaft macht).
Auch wenn diese Auslegung von § 45 Abs. 1 S. 2 BHO durch das BMF in der Literatur teilweise kritisch gewürdigt wird (…so Dittrich, a.a.O., 45. AL, Juli 2013, § 45, RdNr. 4.2, 4.3), so handelt es sich doch offenbar um die gängige Praxis der Finanzverwaltung nicht nur des Bundes, sondern auch auf Landesebene, wie die Ausführungen des OLG Düsseldorf in der Entscheidung des Senats vom 26. Juni 2013 (a.a.O.) unter Ziffer B.II.1.c) für die Praxis in Nordrhein-Westfalen belegen.
Das OLG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 26. Juni 2013, a.a.O., im Übrigen eine Ermessensausübung pro Aufhebung sogar trotz fortbestehenden Beschaffungswillens gebilligt, vgl. dort sub Ziffer B.II.1.e.).
Die Ursachen dafür, dass der Zuschlag nicht mehr vor der vorläufigen Haushaltsführung erteilt werden konnte, liegen nicht im Verantwortungsbereich der Ag und waren auch nicht vorhersehbar (vgl. zu diesen, die Berufung auf einen wichtigen Grund ausschließenden Aspekten OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juni 2013, a.a.O., sub B.II.2. unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 8. September 1998, X ZR 48/97).
- VK Bund, 21.12.2016 - VK 2-127/16
Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen Überschreitung der geschätzten Kosten
Anders als die Zuschlagsentscheidung des öffentlichen Auftraggebers wirkt seine Aufhebungsentscheidung auch nicht als absolute, den Primärrechtsschutz ausschließende Zäsur (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juni 2013, VII-Verg 2/13; EuGH, Urteil vom 18. Juni 2001, C-92/00 "Stadt Wien"; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Oktober 2006, 1 Verg 6/06), so dass die ASt die.
- VK Baden-Württemberg, 25.10.2016 - 1 VK 45/16
Öffentliche Auftragsvergabe: Aufhebung eines auf die Vergabe von Bauleistungen …
Dabei ist auch darzulegen, dass zusätzliche Mittel nicht bewilligt werden konnten (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. September 2013 - 15 Verg 3/13; vergleichbar auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juni 2013 - Verg 2/13; Beschluss vom 8. Juni 2011, Verg 55/10). - VK Bund, 22.05.2018 - VK 1-37/18
Stahlbauarbeiten
Denn anders als die Zuschlagserteilung wirkt die Aufhebung der Ausschreibung nicht als absolute Zäsur, die Primärrechtsschutz ausschließt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juni 2013, VII-Verg 2/13; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02). - OLG Naumburg, 27.11.2014 - 2 U 152/13
Tischlerarbeiten - Vergabe öffentlicher Bauaufträge: Aufhebung der Ausschreibung …
Das schließt es aus, dass der Auftraggeber die Aufhebung der Ausschreibung erfolgreich auf eine Kostenschätzung und die Überschreitung der darin ermittelten Kostenansätze stützen kann, wenn seine Kostenschätzung nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (vgl. auch OLG München, Beschluss v. 07.03.2013, Verg 36/12 "Schülerbeförderung", VergabeR 2013, 928; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.06.2013, VII-Verg 2/13, VergabeR 2014, 244). - VK Bund, 07.03.2018 - VK 2-12/18
Auftragswertschätzung; Aufhebung wegen unwirtschaftlicher Angebote
Dennoch ist ein gegen eine Aufhebungsentscheidung gerichteter Nachprüfungsantrag statthaft, denn anders als die Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber wirkt eine Aufhebung nicht als absolute, den Primärrechtsschutz ausschließende Zäsur, sondern sie ist - wie ein Gegenschluss aus § 168 Abs. 1 S. 1 GWB belegt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juni 2013, VII-Verg 2/13; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Oktober 2006, 1 Verg 6/06) - ihrerseits reversibel, so dass die ASt die Aufhebungsentscheidung einer Kontrolle im Nachprüfungsverfahren unterziehen kann. - VK Bund, 15.06.2018 - VK 1-47/18
Neubau von 8 Unterkunftsgebäuden
Denn anders als die Zuschlagserteilung wirkt die Aufhebung der Ausschreibung nicht als absolute Zäsur, die Primärrechtsschutz ausschließt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juni 2013, VII-Verg 2/13; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02). - OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - Verg 16/13
Auftraggeber muss keinen Zuschlag erteilen!
Unterlässt ein öffentlicher Auftraggeber jedoch - wie hier - eine vor der Ausschreibung zu erstellende Kostenschätzung, kann er sich auf eine erhebliche Überschreitung seines in der Bekanntmachung ins Blaue hinein angegebenen Kostenrahmens nicht mit Erfolg berufen (…vgl. dazu BGH, Urt. v. 20.11.2012, XZR 108/10 - juris Tz. 21 ff.;… Urt. v. 08.09.1998, X ZR 48/97 - juris Tz. 22; OLG Düsseldorf Beschl. v. 26.06.2013, VII-Verg 2/13, BA S. 13 f.; Beschl. v. 10.11.2010, VII-Verg 28/10 - juris Tz. 38). - VK Südbayern, 23.11.2016 - Z3-3-3194-1-20-03/15
Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen Verlustes der Zuständigkeit
Erst nachträglich, das heißt nach Beginn der Vergabeverfahren bekannt gewordene Gründe berechtigen zur Aufhebung wegen der wesentlichen Änderung der Vergabeunterlagen (OLG Celle, B. v. 13.01.2011 - Az.: 13 Verg 15/10; OLG Düsseldorf, B. v. 26.06.2013 - Az.: VII-Verg 2/13). - VK Bund, 23.01.2017 - VK 2-143/16
Aufhebung der Aufhebung
- VK Münster, 02.10.2014 - VK 13/14
Rechtlich unerfüllbare Anforderungen sind "unzumutbar"!
- VK Südbayern, 15.05.2020 - Z3-3-3194-1-37-10/19
Aufhebungsermessen muss auf zutreffender Tatsachengrundlage beruhen!
- VK Köln, 25.01.2013 - VK VOB 16/12