Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.01.2003 - I-8 U 62/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8586
OLG Düsseldorf, 30.01.2003 - I-8 U 62/02 (https://dejure.org/2003,8586)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.01.2003 - I-8 U 62/02 (https://dejure.org/2003,8586)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - I-8 U 62/02 (https://dejure.org/2003,8586)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,8586) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1604
  • VersR 2005, 694
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 28.07.1983 - 8 U 22/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2003 - 8 U 62/02
    Das weitergehende Verlangen des Klägers, ihm die ladungsfähigen Personalien des medizinischen und pflegerischen Personals der Klinik mitzuteilen, kann zwar im Einzelfall ebenfalls berechtigt sein (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1984, 670).
  • OLG Hamm, 23.02.2018 - 26 U 91/17

    Ungewollt schwanger - Gynäkologe haftet nicht

    Das ist dann der Fall, wenn die Zeugen nicht zum Beweis der entscheidungserheblichen Behauptung angeboten werden, dass ein bestimmter Mitarbeiter der Klinik einen bestimmten Fehler begangen habe, sondern beabsichtigt ist, durch die Vernehmung der Zeugen erst die Ermittlung der seines Erachtens verantwortlichen Person zu erreichen (vgl. Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.01.2003 - I-8 U 62/02 - Juris unter Rz.30).
  • OLG Köln, 15.08.2018 - 5 W 18/18

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Patienten gegen den Träger eines

    Sind die behandelnden oder aufklärenden Ärzte aus den Behandlungsunterlagen ohne weiteres ersichtlich, worauf die Kammer hier abstellt, soll nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreiteten Auffassung (OLG Düsseldorf, VersR 2005, 694 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 236; OLG München Beschl. v. 30.7.2008 - 1 W 1646/08 - juris) ein Auskunftsanspruch ausgeschlossen sein, was jedoch eine Frage der Begründetheit ist.
  • LG Köln, 11.05.2010 - 3 O 477/08

    Kostenauferlegung auf Klägerseite nach Erledigungserklärung des Rechtsstreits

    Die Klägerin hatte einen Anspruch auf Herausgabe der bisher noch nicht herausgegebenen Teile der Behandlungsdokumentation im Zusammenhang mit der Behandlung durch den Beklagten in der Zeit vom 04.12.2002 bis zum 06.04.2004 in gut lesbarer Kopie gegen Kostenersatz gemäß §§ 611, 242 BGB (vgl.zur Herausgabepflicht von Kopien gegen Kostenerstattung: BGH NJW 1983, 328, 329; OLG Düsseldorf, VersR 2005, 694; OLG Koblenz VersR 2004, 1323; OLG Köln GesR 2006, 93; Lutterbeck in Handbuch des Fachanwalts Medizinrecht, Kapitel 5 Rdn. 125; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl.2007, S. 449 m.w.N.).
  • OLG München, 30.07.2008 - 1 W 1646/08

    Arzthaftung: Anspruch auf Auskunft über im Operationssaal anwesende Personen

    In der Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2003, Az. 8 U 62/02 = VersR 2005, 694; OLG Hamm, Urteil vom 24.05.2000, Az. 3 U 145/99 = NJW-RR 2001, 236; OLG Frankfurt, Urteil vom 23.09.2004, Az. 8 U 67/04 = VersR 2006, 81) wird das Verlangen eines Patienten, Angaben über Ärzte bzw. Pflegepersonal zu erlangen, differenziert beurteilt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht