Rechtsprechung
| OLG Dresden, 06.09.2007 - 2 Ws 423/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
StPO § 453; StPO § 463; StGB § 68b
Auflage; Therapie; Alkohol - psychiatrie.de
§§ 68b, 68f, 145a StGB
Führungsaufsicht - Weisungen und Bestimmtheitsgebot - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Auflage; Therapie; Alkohol
Kurzfassungen/Presse
- psychiatrie-verlag.de
, S. 72 (Leitsatz)
§§ 68b, 68f, 145a StGB
Führungsaufsicht; Weisungen und Bestimmtheitsgebot
Verfahrensgang
- LG Zwickau, 26.07.2007 - 2 StVK 216/06
- OLG Dresden, 06.09.2007 - 2 Ws 423/07
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ-RR 2008, 27
- Rpfleger 2008, 44
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Dresden, 13.07.2009 - 2 Ws 291/09
Führungsaufsicht; Maßregel; Weisung
c) Nach § 68 b Abs. 1 Satz 2 StGB hat das Gericht in seinen Weisungen das verbotene oder verlangte Verhalten genau zu bestimmen (vgl. hierzu grundlegend Senatsbeschluss vom 06. September 2007 - 2 Ws 423/07 -NStZ-RR 2008, 27;… Fischer StGB 56. Aufl. § 68 b Rdnr. 3 m.w.N.).Es kann die dem Gericht vorbehaltene Entscheidung darüber, ob (Therapie)gespräche fortzudauern haben, nicht dem Ermessen eines (vom Gericht noch nicht einmal benannten) Therapeuten überlassen bleiben, (vgl. hierzu im Übrigen, insbesondere zu der in § 68 b Abs. 1 Nr. 11 StGB lediglich begründeten Vorstellungs- und nicht Behandlungspflicht: Senatsbeschluss vom 06. September 2007 a.a.O.).
- OLG Dresden, 25.03.2010 - 2 Ws 113/10
Eintritt der Führungsaufsicht kraft Gesetzes; Zulässigkeit von Weisung im Rahmen …
Dabei liegt Rechtswidrigkeit einer Weisung unter anderem vor, wenn diese im Gesetz nicht vorgesehen, sie unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, oder wenn sie sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (std. Rechtsprechung; OLG Dresden NStZ-RR 2008, 27; StV 2008, 317;… Appl in KK- StPO , 6. Aufl., § 453 Rdnr. 13;… Meyer-Goßner StPO , 52. Aufl., § 453 Rdnr. 12).Es kann die dem Gericht vorbehaltene Entscheidung darüber, ob (Therapie)-gespräche fortzudauern haben, nicht dem Ermessen eines (vom Gericht noch nicht einmal benannten) Therapeuten überlassen bleiben, (vgl. hierzu im Übrigen, insbesondere zu der in § 68 b Abs. 1 Nr. 11 StGB lediglich begründeten Vorstellungs- und nicht Behandlungspflicht: Senatsbeschluss vom 06. September 2007; - 2 Ws 423/07 - NStZ-RR 2008, 27).
- OLG Dresden, 30.09.2009 - 2 Ws 458/09
Bestimmtheitsgrundsatz
Der Senat verweist nochmals auf seine ständige - auch veröffentlichte - Rechtsprechung (Beschlüsse vom 06. September 2007 - 2 Ws 423/07 - vom 12. Februar 2008 - 2 Ws 12/08 - vom 12. März 2008 - 2 Ws 125/08 - vom 27. März 2008 - 2 Ws 147/08 - 27. Mai 2008 - 2 Ws 256/08 - vom 12. Dezember 2008 - 2 Ws 380/08; vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 - vom 11. September 2009 - 2 Ws 409/09 - u.a.m.).
- OLG Dresden, 27.10.2009 - 2 Ws 509/09
Bestimmtheit von Weisungen zur Führungsaufsicht
Dabei liegt Rechtswidrigkeit einer Weisung unter anderem vor, wenn diese im Gesetz nicht vorgesehen, sie unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, oder wenn sie sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (std. Rechtsprechung; OLG Dresden NStZ-RR 2008, 27; StV 2008, 317;… Appl in KK-StPO, 6. Aufl., § 453 Rdnr. 13;… Meyer-Goßner StPO, 52. Aufl., § 453 Rdnr. 12). - OLG Brandenburg, 11.04.2011 - 1 Ws 53/11
Rechtmäßigkeit der Weisung zur Fortsetzung von Therapiegesprächen
Zwar verlangt die einheitliche Oberlandesgerichtliche Rechtsprechung (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. April 2010 -2 Ws 50/10- m.w.N.; KG, Beschluss vom 27. Januar 2010 -2 Ws 19/10-), dass die Pflichten des Verurteilten in den Weisungen möglichst genau zu bestimmen sind, insbesondere darf die Entscheidung darüber, ob eine Therapie fortzudauern hat, nicht dem Ermessen eines Therapeuten überlassen bleiben (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 6. September 2007 -2 Ws 423/07- zitiert nach Juris). - KG, 19.11.2007 - 1 AR 1287/07
Führungsaufsicht: Anforderungen an die Bestimmtheit einer Weisung; …
Erst die genaue Bestimmung des verbotenen oder verlangten Verhaltens gibt dieser Strafnorm hinreichende Konturen und gewährleistet ihre Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 2 GG ("Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde"; vgl. OLG Dresden, Beschluß vom 6. September 2007 - 2 Ws 423/07 - juris). - OLG Rostock, 05.07.2012 - I Ws 184/12
Führungsaufsicht; Weisungen bei suchtkrankem Verurteilten, Bestimmtheit von …
Eine Therapieweisung ist damit nicht verbunden (OLG Dresden, Beschl. v. 06.09.2007 - 2 Ws 423/07, NStZ-RR 2008, 27). - KG, 19.11.2007 - 2 Ws 581/07 Erst die genaue Bestimmung des verbotenen oder verlangten Verhaltens gibt dieser Strafnorm hinreichende Konturen und gewährleistet ihre Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 2 GG ("Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde"; vgl. OLG Dresden, Beschluß vom 6. September 2007 - 2 Ws 423/07 - juris).
Für Blogger: