Rechtsprechung
| OLG Dresden, 11.04.2005 - WVerg 5/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
GWB § 118; GWB § 107; VgV § 13
Vergabe; Verhandlungsverfahren; - IWW
- oeffentliche-auftraege.de
Vergabe nach VOF: Zuschlag bzw. Vertragsschluss
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rügeobliegenheit eines nicht berücksichtigten Bieters; Anforderungen an die Ausführung der Rüge; Zulässiger Inhalt eines Verhandlungsverfahrens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergabe - Kein Kontrahierungszwang mit dem Sieger des ausgelobten Wettbewerbs
Kurzfassungen/Presse (2)
Besprechungen u.ä. (3)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Architektenwettbewerb: Kontrahierungszwang bei mehreren Preisträgern? (IBR 2005, 512)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Vergabenachprüfung setzt ein noch laufendes Vergabeverfahren voraus! (IBR 2005, 1247)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Verhandlungsverfahren: Wie weit darf Leistungsgegenstand geändert werden? (IBR 2005, 570)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des OLG Dresden vom 11.04.2005, Az.: WVerg 5/05 (Anspruch auf Auftragserteilung nach Gewinn des Wettbewerbs)" von RA Dr. Reinhard Voppel, original erschienen in: VergabeR 2005, 652 - 654.
Verfahrensgang
- VK Sachsen, 11.03.2005 - 1/SVK/010-05
- OLG Dresden, 11.04.2005 - WVerg 5/05
- OLG Dresden, 12.09.2005 - WVerg 5/05
- OLG Dresden, 21.10.2005 - WVerg 5/05
- OLG Dresden, 22.10.2005 - WVerg 5/05
Zeitschriftenfundstellen
- NZBau 2006, 469
- BauR 2005, 1824 (Ls.)
- IBR 2005, 1247
- IBR 2005, 512
- IBR 2005, 570
- VergabeR 2005, 646
Wird zitiert von ... (12)
- OLG Dresden, 21.10.2005 - WVerg 5/05
Vergabe - Rechtzeitigkeit der Rüge eines Verstoßes im Verhandlungsverfahren
Die Antragstellerin hatte sich in einem Verhandlungsverfahren nach VOF um Architektenplanungsleistungen für den Neubau einer Eissport- und Ballspielhalle beworben und ist dabei letztlich nicht zum Zuge gekommen; wegen der Einzelheiten des Vergabeverfahrens wird auf den vorgetragenen Inhalt der zwischen den Beteiligten des Beschwerdeverfahrens gewechselten Schriftsätze nebst dazu überreichten Unterlagen, die Feststellungen des angefochtenen Beschlusses der Vergabekammer sowie die Sachverhaltsdarstellung in der Senatsentscheidung vom 11.04.2005 (Bl. 120 ff. dA) (IBR 2005, 512; 2005, 570; 2005, 1247) Bezug genommen.(IBR 2005, 512; 2005, 570; 2005, 1247) und 12.09.2005 zum Ausdruck gebrachten Auffassung fest, dass alles dafür spricht, das Vergabekontrollverlangen der Antragstellerin schon als unzulässig anzusehen.
Dieser Obliegenheit wird das Verhalten der Antragstellerin, wie der Senat bereits im Beschluss vom 11.04.2005 (IBR 2005, 512; 2005, 570; 2005, 1247) angedeutet und mit der Entscheidung vom 12.09.2005 bekräftigt hat, nicht gerecht.
Im vorliegenden Fall war die Auffassung der Antragstellerin, das Vergabeverfahren sei im Nachgang zu dem Stadtratsbeschluss vom 11.12.2003 zu ihren Gunsten abgeschlossen gewesen, aber bei sachgerechter Prüfung aus den Gründen, die der Senat bereits in seinem Beschluss vom 11.04.2005 (IBR 2005, 512; 2005, 570; 2005, 1247) erörtert hat, erkennbar fern liegend.
Dieser Einwand ist, wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 11.04.2005 (IBR 2005, 512; 2005, 570; 2005, 1247) dargelegt hat, unzutreffend.
Soweit die Antragstellerin mit dem Schreiben vom 14.01.2005 und dem nachfolgenden Nachprüfungsantrag konkrete Beanstandungen erhoben hat, verhelfen diese der Beschwerde aus den Gründen des Senatsbeschlusses vom 11.04.2005 (IBR 2005, 512; 2005, 570; 2005, 1247) nicht zum Erfolg.
Der an dieser Überlegung geäußerten Kritik (vgl. Voppel, VergR 2005, 652 f in einer Anmerkung zu dem aaO. S. 646 ff. abgedruckten Senatsbeschluss vom 11.04.2005 - IBR 2005, 512; 2005, 570; 2005, 1247 ) vermag der Senat nicht zu folgen.
b) Im Ergebnis kann der Senat dies allerdings - wie bereits im Beschluss vom 11.04.2005 (IBR 2005, 512; 2005, 570; 2005, 1247) - dahinstehen lassen, weil ein Architektenvertrag zwischen der Antragstellerin und der Vergabestelle nicht zustande gekommen ist.
Dass die Antragstellerin das seinerzeit auch selbst so verstanden hat, ist in dem Senatsbeschluss vom 11.04.2005 (IBR 2005, 512; 2005, 570; 2005, 1247) eingehend begründet und bedarf keiner weiteren Wiederholung.
Denn Verhandlungen über Änderungen am Inhalt des zu vergebenden Auftrags sind im Verhandlungsverfahren nach VOF nicht nur zulässig, sondern geradezu erwünscht und regelmäßig sogar notwendig (vgl. zur näheren Begründung den Senatsbeschluss vom 11.04.2005, VergR 2005, 646, 650 f - IBR 2005, 512; 2005, 570; 2005, 1247 ).
(IBR 2005, 512; 2005, 570; 2005, 1247) und 12.09.2005 ergibt sich bei verständiger Lektüre ohne weiteres, aus welchen Gründen es auf die abweichenden Überlegungen der Antragstellerin im Ergebnis nicht ankommen kann.
- OLG Schleswig, 01.09.2006 - 1 (6) Verg 8/05
Vergabe - Konkludente Vergabe des Gesamt-Architektenauftrages
Im Rahmen der §§ 107, 116 ff. GWB ist nicht zu prüfen, ob eine bereits erfolgte Vergabe "fortbesteht" und daher eine anderweitige Vergabe nicht mehr möglich ist (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 11.04.2005, WVerg 5/05, NZBau 2006, 469).Die Vergabestelle muss bei Verhandlungen mit mehreren Auftragsbewerbern allerdings an alle Verhandlungspartner gleiche Anforderungen richten (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 21.10.2005, WVerg 5/05, VergabeR 2006, 249).
- OLG Naumburg, 17.05.2006 - 1 Verg 3/06
Vergabe - Nachprüfungsantrag: Unternehmen muss Neuausschreibung nicht rügen
Nach der gefestigten Rechtsprechung der Vergabesenate wäre es der Antragstellerin verwehrt gewesen, die neue Ausschreibung allein mit dem Begehren ihrer Aufhebung anzugreifen, weil ihr mangels Interesses am neu ausgeschriebenen Auftrag die Antragsbefugnis i.S.v. § 107 Abs. 2 GWB fehlte (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 05.10.2004, Verg W 12/04 - VergabeR 2005, 138 = ZfBR 2005, 84; OLG Celle, Beschluss v. 12.05.2005, 13 Verg 6/05 "Betriebsführungsvertrag" - VergabeR 2005, 654; OLG Dresden, Beschluss v. 11.04.2005, WVerg 0005/05 "Eissport- und Ballspielhalle" - VergabeR 2005, 646).
- VK Schleswig-Holstein, 14.05.2008 - VK-SH 6/08
Vergabe - Identität des Beschaffungsgegenstandes
Maßgeblich ist der zivilrechtliche Vertragsschluss mit dem Bieter und nicht etwa eine im Vorfeld getroffene verwaltungsinterne Vergabeentscheidung der Vergabestelle (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 11.04.2005, WVerg 5/05). - VK Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - VK-SH 9/05
Vergabe - Entbehrlichkeit der Textform der Information gemäß § 13 VgV
Der Antrag der ASt und der dazugehörige Tatsachenvortrag läuft gerade auf die Feststellung hinaus, das Vergabeverfahren sei - zu ihren Gunsten - beendet (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation OLG Dresden, Beschluss vom 11.04.2005, Az. WVerg 00005/05, S.5 mit Hinweis auf OLG Brandenburg, VergR 2005, 138 ). - VK Schleswig-Holstein, 26.07.2006 - VK-SH 11/06
Vergabe - § 26 VOL/A hat bieterschützende Wirkung
Der Antrag der ASt und der dazugehörige Tatsachenvortrag läuft gerade auf die Feststellung hinaus, das Vergabeverfahren sei - zu ihren Gunsten - beendet (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation erkennende Kammer, Beschluss vom 31.05.2005, VK-SH 9/05; OLG Dresden, Beschluss vom 11.04.2005, WVerg 5/05, S. 5 mit Hinweis auf OLG Brandenburg, VergR 2005, 138). - VK Sachsen, 02.12.2005 - 1/SVK/138-05
Vergabe
(vgl. allgemein OLG Dresden, B. v. 11.04.2005 - WVerg 5/05; OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2003 - 13 Verg 9/03). - VK Sachsen, 31.05.2005 - 1/SVK/046-05
Vergabe - Verzicht auf Vergabe trotz Verfahrens ist möglich
Dazu hat das OLG Dresden zu Recht in seinem Beschluss vom 11.04.2005, Az.: WVerg 5/05 darauf hingewiesen, dass ein vergaberechtswidriges Verhalten eines Auftraggebers in einem - auch hier einschlägigen - Verhandlungsverfahren nach § 5 VOF nicht schon dann vorliegt, wenn dieser im Laufe von Verhandlungen in einigen Punkten veränderte Nutzungsanforderungen an das zu planende Bauvorhaben entwickelt hat, die ggf. eine entsprechende Überarbeitung eines Wettbewerbsentwurfs erforderlich machen. - VK Sachsen, 05.09.2005 - 1/SVK/104-05
Vergabe - § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nur im Vergabe-, nicht …
Ein Verhandlungsverfahren nach § 5 VOF unterscheide sich gerade dadurch von den Vergabeverfahren nach VOB/A und VOL/A, dass eine Verhandlung über den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand und das abgegebene Angebot zulässig und erwünscht und im Regelfall sogar notwendig ist (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 11.04.2005 - Az.: WVerg 5/05). - VK Bund, 10.11.2005 - VK 2-132/05
Vergabe - Zulässige Bewertung des Gesamthonorars
Dieser richtet sich nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften (Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 11. April 2005 - WVerg 5/05; Beschluss vom 11. Juli 2000 - WVerg 5/00). - VK Sachsen, 13.05.2005 - 1/SVK/035-05
Vergabe - Verhandlungsverfahren: Auftraggeber hat weitreichende Kompetenzen!
- VK Sachsen-Anhalt, 03.03.2006 - VK 2-LVwA LSA 2/06
Vergabe - Mindestens drei Bewerber zur Verhandlung aufzufordern!
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