Rechtsprechung
   OLG Dresden, 14.05.2009 - 3 AR 35/09   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 281, 36 ZPO

  • Justiz Sachsen

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im Verfahren der Gerichtsstandsbestimmung; Anwaltsgebühren im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 1 O 63/08
  • OLG Dresden, 14.05.2009 - 3 AR 35/09



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Dresden, 02.03.2010 - 3 AR 96/09  

    Voraussetzungen der Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstands durch das

    a) Allerdings teilt der Senat, dem bei seiner antragsgemäßen Abgabe des Bestimmungsverfahrens die höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO (insbesondere BGH NJW 2008, 3789) vertraut war (Beschluss vom 14.05.2009 ­ 3 AR 35/09, juris), nicht die Sichtweise des Kammergerichts.

    aa) Ein ohne Weiteres einleuchtender, mit dem Eingangswortlaut des § 36 Abs. 1 ZPO gut vereinbarer und deshalb zuständigkeitsbegründender Gesichtspunkt ist im Allgemeinen darin zu sehen, dass der Antragsteller ein Hauptsachegericht im Bezirk des angerufenen Oberlandesgerichts bestimmt wissen möchte (vgl. Senatsbeschluss vom 14.05.2009 a.a.O. unter II 1 a).

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