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   OLG Dresden, 15.07.2003 - 20 UF 401/03   

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https://dejure.org/2003,4361
OLG Dresden, 15.07.2003 - 20 UF 401/03 (https://dejure.org/2003,4361)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.07.2003 - 20 UF 401/03 (https://dejure.org/2003,4361)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 20 UF 401/03 (https://dejure.org/2003,4361)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts der Gesundheitssorge; Übertragung auf das Jugendamt; Drohende Genitalverstümmelung (Beschneidung) eines fünfjährigen Mädchens bei Ausreise nach Gambia; Schwerwiegende Menschenrechtsverletzung; Unfähigkeit der ...

  • Judicialis

    BGB § 1666 Abs. 1; ; BGB § 1666 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666 Abs. 1; BGB § 1666a
    Teilweiser Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Mutter für ein Mädchen gambianischer Staatsangehörigkeit wegen in Gambia drohender Beschneidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streit-fem.de PDF (Auszüge)

    §§ 1666 Abs. 1, 1666a BGB
    Eingriff in das Sorgerecht wegen drohender Geriitalverstümmelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1862
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 12.02.1981 - 8 W 598/80

    Anforderungen an die Beschwerdeberechtigung eines Standesbeamten in

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2003 - 20 UF 401/03
    Eine Gefährdung des Kindeswohls meint die begründete Besorgnis, dass bei Nichteingreifen des Gerichts das Wohl des Kindes beeinträchtigt wird (OLG Nürnberg FamRZ 1981, 707) oder - anders ausgedrückt -: eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhersehbare Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH FamRZ 1956, 350; BayObLG FamRZ 1977, 473; DAVorm 1981, 897; DAVorm 1983, 78).

    Es besteht auch die gegenwärtige, begründete Besorgnis der Schädigung (vgl. hierzu: OLG Nürnberg FamRZ 1981, 707; Staudinger-Coester, BGB, § 1666 Rdn. 80 m.w.N.; Palandt-Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1666 Rn.17 m.w.N.).

  • KG, 14.09.1984 - 1 W 427/84

    Entziehung; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Unverschuldet; Gefährdung; Kindeswohl;

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2003 - 20 UF 401/03
    Diese Werte treten aber zurück, wenn die drohende Schädigung entsprechend der ordre-public-Klausel des Art. 6 EGBGB unter keinem Gesichtspunkt tolerabel ist (vgl. hierzu beispielsweise: OLG Düsseldorf FamRZ 1984, 1258; AG Ingolstadt JPrax 1992, 306; KG FamRZ 1985, 97; Staudinger- Coester, a.a.O., § 1666 Rdn. 145 m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 29.08.2001 - 3 E 30495/98

    Asylanerkennung; Elfenbeinküste; Zwangsbeschneidung

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2003 - 20 UF 401/03
    Die Beschneidung stellt sich als Eingriff dar, der in seiner Intensität den gravierendsten Erscheinungsformen asylerheblicher Verfolgungsmaßnahmen wie etwa der Folter nicht nachsteht (VG Frankfurt NVwZ-RR 2002, 460).
  • VG Wiesbaden, 27.01.2000 - 5 E 31472/98

    'Côte d''Ivoire, Familienangehörige, FPI, Mitglieder, Haft, Politische

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2003 - 20 UF 401/03
    Aus der Auskunft des United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) vom 24.04.1998 an das Verwaltungsgericht Frankfurt ergibt sich, dass im Jahr 1996 etwa 130 Millionen Frauen in Afrika beschnitten waren (zitiert nach VG Wiesbaden AuAS 2000, 79).
  • BGH, 14.07.1956 - IV ZB 32/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2003 - 20 UF 401/03
    Eine Gefährdung des Kindeswohls meint die begründete Besorgnis, dass bei Nichteingreifen des Gerichts das Wohl des Kindes beeinträchtigt wird (OLG Nürnberg FamRZ 1981, 707) oder - anders ausgedrückt -: eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhersehbare Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH FamRZ 1956, 350; BayObLG FamRZ 1977, 473; DAVorm 1981, 897; DAVorm 1983, 78).
  • BGH, 15.12.2004 - XII ZB 166/03

    Zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei drohender Beschneidung eines

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2003, 1862 ff. veröffentlicht ist, hat seine internationale Zuständigkeit sowie die Anwendbarkeit deutschen Rechts ohne weitere Ausführungen bejaht.
  • BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1292/15

    Ein Sorgerechtsentzug aufgrund summarischer Prüfung im Wege der einstweiligen

    Einen solchen Teilentzug lässt die Regelung des § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB nach verbreiteter Einschätzung zu (vgl. Coester, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2009, § 1666 Rn. 226; Olzen, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 1666 Rn. 196; Y. Döll, in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, § 1666 Rn. 18; OLG Dresden, Beschluss vom 15. Juli 2003 - 20 UF 401/03 -, juris, Rn. 24 - insoweit von BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 166/03 -, juris, Rn. 19 nicht beanstandet).
  • VG Düsseldorf, 16.11.2004 - 8 L 3184/04

    D (A), Gambier, Flüchtlingsfrauen, Gambia, Mandinka, Ausweisung, Sofortvollzug,

    Dabei wird nicht verkannt, dass in der Republik Gambia nach Schätzungen zwischen 65 % und 90 % aller Frauen und Mädchen einer Genitalverstümmelung [Zwangsbeschneidung; Female Genital Mutilation (FGM)] unterworfen werden; betroffen sind sieben der neun größeren ethnischen Gruppen; vgl. in diesem Zusammenhang etwa Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Gambia v. 20. Mai 1999 (514-516.80/3 GMB), zit. nach Asylis-Web; US Department of State, Gambia - Profile of Asylum Claims and Country Conditions v. März 1997, sowie Country Reports on Human Rights Practices (2003) v. 25. Februar 2004, jeweils im Internet recherchierbar; ferner OLG Dresden, Beschl. v. 15. Juli 2003 - 20 UF 0401/03 -, Streit 2003, 160 (161 f.).
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