Rechtsprechung
   OLG Dresden, 15.07.2008 - 12 U 781/08   

Volltextveröffentlichungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauvertrag - Kombination von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit

Kurzfassungen/Presse (2)

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Addition von Gewährleistungs- und Vertragserfüllungssicherheit

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Unangemessene Benachteiligung des Bauunternehmers bei Pflicht zur Stellung von Sicherheiten in Höhe von 15% der Auftragssumme

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kombination aus Vertragserfüllungs- und Mängelbürgschaft führt zu 15% Sicherheit: In Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam! (IBR 2008, 577)

Verfahrensgang

  • LG Dresden, 21.04.2008 - 7 O 3060/07
  • OLG Dresden, 15.07.2008 - 12 U 781/08

Zeitschriftenfundstellen

  • BauR 2008, 1670
  • IBR 2008, 577



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 05.05.2011 - VII ZR 179/10  

    Bauvertrag - Sicherung in Höhe von 10% der Auftragssumme unangemessen!

    Dabei muss berücksichtigt werden, dass Abschlagszahlungen ohnehin nur auf jeweils nachgewiesene vertragsgemäße Leistungen gewährt werden, § 16 Nr. 1 VOB/B a.F., § 16 Abs. 1 VOB/B n.F, und es der Auftraggeber durch eine entsprechende Prüfung selbst in der Hand hat, Überzahlungen weitgehend zu vermeiden (OLG Dresden, Urteil vom 15. Juli 2008 - 12 U 781/08 bei juris Rn. 11).
  • OLG Celle, 08.05.2012 - 13 U 11/12  

    Bauvertrag - Keine Kumulation von Vertragserfüllungs- und Mängelsicherheit!

    Das heißt, in dem Fall, in dem Streit über im Erfüllungszeitraum entstandener Ansprüche besteht, verzögert sich die Rückgabe der Vertragserfüllungsbürgschaft bis in das Gewährleistungsstadium hinein (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 15. Juli 2008 - 12 U 781/08, juris Rn. 6).
  • LG Wiesbaden, 25.01.2012 - 5 O 72/10  

    Bausicherheiten - Nach Abnahme noch 8% Sicherheit: Sicherungsabrede unwirksam!

    Bis zum kumulativen Eintritt dieser Bedingungen - der unter Umständen weit in das "Gewährleistungsstadium" hineinreichen kann (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 15.07.2008 - 12 U 781/08, Rn. 6, zitiert nach Juris) - bleibt die Vertragserfüllungssicherheit bestehen.
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