Rechtsprechung
   OLG Dresden, 18.07.2011 - 2 Ws 70/11   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 159



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 16.05.2012 - 2 ARs 167/12  

    Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen zu Führungsaufsicht

    Gleichzeitig endete gemäß § 68e Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB die bisherige vom Landgericht Köln am 8. November 2006 gemäß § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB festgestellte Führungsaufsicht, dessen Überwachung die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn übernommen hatte (vgl. OLG Dresden NStZ-RR 2012, 159).
  • OLG Dresden, 29.02.2012 - 2 Ws 70/12  

    Maßregel

    Die damit gemäß § 67d Abs. 5 S. 2 StGB kraft Gesetzes eingetretene zeitige Führungsaufsicht ruhte allerdings nach § 68e Abs. 1 S. 2 StGB wegen der sich anschließenden Reststrafenvollstreckung (vgl. zur Problematik Senatsbeschluss vom 18. Juli 2011 - Az.: 2 Ws 70/11 -, zitiert nach juris; Groß in jurisPR-StrafR 5/2011, Anm. 3).
  • BGH, 16.05.2012 - 2 A 167/12  
    Gleichzeitig endete gemäß § 68e Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB die bisherige vom Landgericht Köln am 8. November 2006 gemäß § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB festgestellte Führungsaufsicht, dessen Überwachung die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn übernommen hatte (vgl. OLG Dresden NStZ-RR 2012, 159).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht