Rechtsprechung
   OLG Dresden, 19.07.1999 - 2 U 3676/98   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VOB/B § 8 Nr. 6; GesO § 2 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fälligkeit des Rückforderungsanspruchs wegen Überzahlung; Aufrechnung gegen Vergütungsforderungen aus anderen Bauvorhaben in der Gesamtvollstreckung des Auftragnehmers

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Aufrechnung wegen Rückzahlungsanspruchs gegen Auftragnehmer bei Kündigung erst nach Stellung des Gesamtvollstreckungsantrags über Vermögen des Auftragnehmers

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann kann gegenüber Forderungen eines insolventen Unternehmens aufgerechnet werden? (IBR 2000, 431)

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 41 O 740/94
  • OLG Dresden, 19.07.1999 - 2 U 3676/98

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2000, 974
  • ZIP 2000, 628 (Ls.)
  • NZI 2000, 269
  • BauR 2000, 935 (Ls.)
  • IBR 2000, 431



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Hamm, 05.03.2010 - 19 U 69/09  

    Bauvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Dachausbau

    Aus der Vereinbarung über die Vorauszahlung folgt beim Bauvertrag die vertragliche Verpflichtung der Beklagten, ihre Leistung abzurechnen, wobei auf einen sich danach ergebenden Überschuss zu seinen Gunsten der Kläger einen vertraglichen, mit Kündigung fälligen Anspruch hat (BGH NJW 2002, 1567 (1568); OLG Dresden NJW-RR 2000, 974; Palandt-Sprau, a.a.O., § 632 a Rz. 4).
  • OLG Frankfurt, 27.02.2009 - 3 U 82/07  

    Anwaltshaftung: fehlende Kausalität der Pflichtverletzungen des Anwalts für den

    Der Besteller sei berechtigt, den sich aus den geleisteten Abschlagszahlungen im Verhältnis zur erbrachten Leistung ergebenden Überschuss selbst zu ermitteln (OLG Dresden NJW-RR 2000, 974; BGH NJW 1999, 1867).
  • OLG Hamm, 25.11.2009 - 12 U 155/08  

    Werkvertrag - Rückzahlung geleisteter Abschlagszahlungen nach Kündigung

    Im Falle der Kündigung des Vertrages wird der Rückzahlungsanspruch unmittelbar fällig (OLG Dresden NJW-RR 2000, 974).
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