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OLG Dresden, 22.02.2010 - 4 W 151/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig - 6 O 3525/06
- OLG Dresden, 22.02.2010 - 4 W 151/10
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG München, 27.10.2006 - 1 W 2277/06
Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen für die Beurteilung der …
Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2010 - 4 W 151/10
So lässt weder die Begegnung auf Fachkongressen noch der wissenschaftliche Austausch, etwa durch die Lieferung eines Beitrages für eine von dem Sachverständigen verantwortete Anthologie, für sich genommen den Rückschluss zu, der Sachverständige habe nicht mehr die nötige Distanz zur kritischen Beurteilung der Tätigkeit eines Kollegen (…Senat aaO.; OLG München, NJW-RR 2007, 575). - BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03
Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des …
Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2010 - 4 W 151/10
Der Streitwert war auf 1/3 des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (BGH AGS 2004, 159; OLG Koblenz OLGR 2005, 466; OLG Düsseldorf, OLGR 2004, 372; Senat, Beschluss vom 21.09.2009, 4 W 948/09, Beschluss vom 07.05.2008, 4 W 377/08; Beschluss vom 30.01.2008, 4 W 1462/07. - OLG Koblenz, 24.11.2004 - 4 W 493/04
Sachverständigenablehnungsverfahren: Bestimmung des Beschwerdewerts
Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2010 - 4 W 151/10
Der Streitwert war auf 1/3 des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (BGH AGS 2004, 159; OLG Koblenz OLGR 2005, 466; OLG Düsseldorf, OLGR 2004, 372; Senat, Beschluss vom 21.09.2009, 4 W 948/09, Beschluss vom 07.05.2008, 4 W 377/08; Beschluss vom 30.01.2008, 4 W 1462/07.
- KG, 09.05.2017 - 21 U 97/15
VOB-Vertrag über die Errichtung einer Autobahnbrücke: Zusatzvergütung für als …
Erst recht gilt dies bei der Behandlung eines neuen Sachverhalts (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8.11.2012, 32 W 24/12; OLG Dresden, Beschluss vom 22.2.2010, 4 W 151/10; OLG München, Beschluss vom 8.11.2010, 1 W 2337/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.12.2007, 10 W 63/07; OLG München Beschluss vom 27.10.2006, 1 W 2277/06; OLG Köln, Beschluss vom 13.1.1992, 13 W 1/92; a.A: LG Wiesbaden, Beschluss vom 22.3.2013, 4 T 49/13; vgl. a. BGH, Beschluss vom 11.6.2008, X ZR 124/06). - OLG Dresden, 05.06.2023 - 4 W 316/23
Besorgnis der Befangenheit des medizinischen Sachverständigen wegen …
So lässt weder die Begegnung auf Fachkongressen noch der wissenschaftliche Austausch, etwa durch die Lieferung eines Beitrages für eine von dem Sachverständigen verantwortete Anthologie, für sich genommen den Rückschluss zu, der Sachverständige habe nicht mehr die nötige Distanz zur kritischen Beurteilung der Tätigkeit eines Kollegen (Senat, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 4 W 151/10 -, Rn. 4, juris; OLG München, NJW-RR 2007, 575). - OLG Dresden, 05.02.2024 - 4 W 782/23
Allein die enge fachliche Beziehung ist kein Befangenheitsgrund!
Für derartige weitergehende Kontakte, die die vom Kläger subjektiv empfundene Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen objektiv nachvollziehbar erscheinen ließen, gibt dessen Vortrag nichts her (Senat, Beschl. v. 22.2.2010 - 4 W 151/10, BeckRS 2010, 29432, beck-online; OLG Hamm, DS 2022, 121, beck-online). - OLG Dresden, 26.09.2023 - 4 W 316/23
Dienstliche Stellungnahme dient nicht der Ausforschung der Motivlage!
So lässt weder die Begegnung auf Fachkongressen noch der wissenschaftliche Austausch, etwa durch die Lieferung eines Beitrages für eine von dem Sachverständigen verantwortete Anthologie, für sich genommen den Rückschluss zu, der Sachverständige habe nicht mehr die nötige Distanz zur kritischen Beurteilung der Tätigkeit eines Kollegen (Senat, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 4 W 151/10 -, Rn. 4, juris; OLG München, NJW-RR 2007, 575). - OLG Hamm, 19.04.2011 - 1 W 24/11 Um eine solche Besorgnis rechtfertigen zu können, müssen vielmehr darüber hinausgehende persönliche oder enge fachliche Beziehungen des Sachverständigen zu einem Berufskollegen bestehen (vgl. OLG München, Beschluss vom 08.11.2010, Az. 1 W 2337/10, veröffentlicht bei juris; OLG Dresden, Beschluss vom 22.02.2010, Az. 4 W 151/10, veröffentlicht bei juris).