Rechtsprechung
| OLG Dresden, 24.08.2010 - 20 UF 526/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
§ 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG; § 3 Abs. 3 VersAusglG
Zu Beachtung der Frist des § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG; Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs; kurze Ehe i.S.v. § 3 Abs. 3 VersAusglG - Justiz Sachsen
FamFG § 137 Abs. 2; VersAusglG § 3 Abs. 3;
Kurze Ehe; Versorungsausgleich; - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Frist für die Durchführung des Versorgungsausgleichs bei einer kurzen Ehe
Kurzfassungen/Presse (2)
- blogspot.com (Kurzinformation)
Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleich bei kurzen Ehen kann auch ganz kurzfristig gestellt werden - § 137 II FamFG gilt nicht.
- lto.de (Kurzinformation)
Bei kurzer Ehedauer ist Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht spätestens zwei Wochen vor mündlicher Verhandlung zu stellen
Verfahrensgang
- AG Dresden, 05.07.2010 - 309 F 347/10
- OLG Dresden, 24.08.2010 - 20 UF 526/10
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2011, 154
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 01.02.2011 - 13 UF 94/10
Rechtzeitigkeit des Antrags auf Durchführung des Versorgungsausgleichs
Dies hat das OLG Dresden, dem der Senat folgt, in einer Entscheidung vom 24. August 2010, Az.: 20 UF 526/10, festgestellt.
