Rechtsprechung
   OLG Dresden, 24.08.2010 - 20 UF 526/10   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG; § 3 Abs. 3 VersAusglG
    Zu Beachtung der Frist des § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG; Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs; kurze Ehe i.S.v. § 3 Abs. 3 VersAusglG

  • Justiz Sachsen

    FamFG § 137 Abs. 2; VersAusglG § 3 Abs. 3;
    Kurze Ehe; Versorungsausgleich;

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frist für die Durchführung des Versorgungsausgleichs bei einer kurzen Ehe

Kurzfassungen/Presse (2)

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleich bei kurzen Ehen kann auch ganz kurzfristig gestellt werden - § 137 II FamFG gilt nicht.

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bei kurzer Ehedauer ist Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht spätestens zwei Wochen vor mündlicher Verhandlung zu stellen

Verfahrensgang

  • AG Dresden, 05.07.2010 - 309 F 347/10
  • OLG Dresden, 24.08.2010 - 20 UF 526/10

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2011, 154



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Brandenburg, 01.02.2011 - 13 UF 94/10  

    Rechtzeitigkeit des Antrags auf Durchführung des Versorgungsausgleichs

    Dies hat das OLG Dresden, dem der Senat folgt, in einer Entscheidung vom 24. August 2010, Az.: 20 UF 526/10, festgestellt.
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