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   OLG Dresden, 24.09.2004 - 3 U 1049/03   

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https://dejure.org/2004,5794
OLG Dresden, 24.09.2004 - 3 U 1049/03 (https://dejure.org/2004,5794)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.09.2004 - 3 U 1049/03 (https://dejure.org/2004,5794)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. September 2004 - 3 U 1049/03 (https://dejure.org/2004,5794)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufnahme einer Auslandsanleihe über 5 Mio US-Dollar durch eine Stadt; Emittierung von Teilschuldverschreibungen in den USA und in den Niederlanden; Anspruch des Inhabers einer Schuldverschreibung zur Einlösung; Ablauf der Frist zur Vorlegung der Schuldverschreibung zum ...

  • unalex.eu

    Art. 3 EVÜ
    Stillschweigende Rechtswahl - Anhaltspunkte für eine stillschweigende Rechtswahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einlösungspflicht der Stadt Dresden in Bezug auf Auslandsanleihen aus dem Jahr 1925

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nomos.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Dresden haftet nicht für alte Inhaberschuldverschreibungen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 793, 801; Londoner Schuldenabkommen Art. 25b; EinigungsV Art. 11, 21 Abs. 3
    Zur Haftung der heutigen Stadt Dresden für eine im Jahre 1925 begebene US-Dollar-Auslandsanleihe der damaligen Stadt Dresden

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Dresden haftet nicht für alte Inhaberschuldverschreibungen

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2005, 1837
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 06.05.2004 - III ZR 248/03

    Heutige ostdeutsche Gemeinden ohne Beziehung zu DDR-Gemeinden

    Auszug aus OLG Dresden, 24.09.2004 - 3 U 1049/03
    Mit Blick auf das Verfahren III ZR 248/03 des Bundesgerichtshofes hat der Senat die Berufung - auf Antrag der Parteien - ruhend gestellt.

    Art. 21 Abs. 3 des Einigungsvertrages widerlegt also nicht die auch vom Bundesgerichtshof geteilte Sichtweise, dass die Beklagte und die frühere Stadt D nicht rechtlich identisch sind (dazu BGH, U. v. 06.05.2004, III ZR 248/03).

    Dies verdeutlicht, dass die Beklagte hinsichtlich des ihr übertragenen bzw. des ihr zugeflossenen Vermögens aus Volkseigentum weder Gesamtrechtsnachfolgerin des ehemaligen Rates der Stadt noch der Emittentin geworden ist, sondern dass vielmehr eine partielle Übertragung von Vermögen stattgefunden hat (vgl. BGH, U. v. 06.04.2004, Az. III ZR 248/03).

    Die aufgeworfenen Rechtsfragen zur Eintrittspflicht der Beklagten sind durch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 06.05.2004 (III ZR 248/03) nicht abschließend, jedenfalls für die hier streitgegenständliche Forderung nicht beantwortet.

  • BGH, 08.12.1994 - III ZR 105/93

    Erstattungsfähigkeit von durch die sowjetischen Streitkräfte verursachten

    Auszug aus OLG Dresden, 24.09.2004 - 3 U 1049/03
    Die Schuldübernahme kraft Vermögensübernahme setzt, übertragen auf den Streitfall, voraus, dass ein enger und unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Aktiva der Betriebe und der Anleiheschuld besteht (BGHZ 145 [149], BGHZ 128, 140 ff; BGHZ 128, 393 [400]; BGHZ 128, 285 ff, BGH VIZ 1996, 461 ff.; BVerwG ZIP 1994, 1314 ff. ; OLG Dresden NJ 1993, 479 ; VIZ 2003, 585 f.).

    Nur solche Vermögenswerte unterfallen indes dem Verwaltungsvermögen und damit Art. 21 des Einigungsvertrages, der, neben anderen Bestimmungen des Einigungsvertrages, abschließend die Verpflichtungen auflistet, die von den öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu erfüllen sind (zu Ersterem vgl. BVerfGE 10, 20, 37; zu Letzterem siehe BGHZ 128, 140 [148]).

    Aus diesem Grund lehnt die Rechtsprechung auch eine Anwendung des § 419 BGB a.F. ab (dazu BGHZ 128, 140 [147], BGH VIZ 1996, 461).

  • BGH, 07.03.1996 - III ZR 179/94

    Anspruch auf Ersatz der durch Nutzung des Hausgrundstücks durch sowjetische

    Auszug aus OLG Dresden, 24.09.2004 - 3 U 1049/03
    Die Schuldübernahme kraft Vermögensübernahme setzt, übertragen auf den Streitfall, voraus, dass ein enger und unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Aktiva der Betriebe und der Anleiheschuld besteht (BGHZ 145 [149], BGHZ 128, 140 ff; BGHZ 128, 393 [400]; BGHZ 128, 285 ff, BGH VIZ 1996, 461 ff.; BVerwG ZIP 1994, 1314 ff. ; OLG Dresden NJ 1993, 479 ; VIZ 2003, 585 f.).

    Aus diesem Grund lehnt die Rechtsprechung auch eine Anwendung des § 419 BGB a.F. ab (dazu BGHZ 128, 140 [147], BGH VIZ 1996, 461).

  • BVerwG, 08.07.1994 - 7 C 36.93

    Rückübertragung eines Waldgrundstücks - Rückübertragung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 24.09.2004 - 3 U 1049/03
    Die Schuldübernahme kraft Vermögensübernahme setzt, übertragen auf den Streitfall, voraus, dass ein enger und unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Aktiva der Betriebe und der Anleiheschuld besteht (BGHZ 145 [149], BGHZ 128, 140 ff; BGHZ 128, 393 [400]; BGHZ 128, 285 ff, BGH VIZ 1996, 461 ff.; BVerwG ZIP 1994, 1314 ff. ; OLG Dresden NJ 1993, 479 ; VIZ 2003, 585 f.).

    Der Senat hat den Eindruck, dass jedenfalls das Bundesverwaltungsgericht dergleichen nicht für nötig erachtet, um eine "Haftung" zu begründen (BVerwG ZIP 1994, 1314 [1316]).

  • BGH, 09.02.1995 - VII ZR 29/94

    Übergang von Werklohnverbindlichkeiten auf den Eigentümer eines ehemals

    Auszug aus OLG Dresden, 24.09.2004 - 3 U 1049/03
    Die Schuldübernahme kraft Vermögensübernahme setzt, übertragen auf den Streitfall, voraus, dass ein enger und unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Aktiva der Betriebe und der Anleiheschuld besteht (BGHZ 145 [149], BGHZ 128, 140 ff; BGHZ 128, 393 [400]; BGHZ 128, 285 ff, BGH VIZ 1996, 461 ff.; BVerwG ZIP 1994, 1314 ff. ; OLG Dresden NJ 1993, 479 ; VIZ 2003, 585 f.).

    Anders als Kaufpreis- (dazu BGHZ 145, 145 ff.; dort Enteignungentschädigung), Miet- und Pacht- (BVerwG a.a.O. unter Bezugnahme auf §§ 16, 17 VermG) und Werklohnverbindlichkeiten (dazu BGHZ 128, 393 ff.) entstanden die Anleiheschulden aber nicht unmittelbar durch den Erwerb bzw. den Betrieb eines Unternehmens, das der Erfüllung von Verwaltungsaufgaben diente.

  • OLG Dresden, 30.07.2003 - 6 U 1/03

    Rechtliche Identität der Kommunen in den neuen Bundesländer nach der

    Auszug aus OLG Dresden, 24.09.2004 - 3 U 1049/03
    Zu Recht wird daher gesagt, das KVG bestätige, bezogen auf den Streitfall, den seinerzeitigen Untergang der früheren Stadt D und ändere an diesem nichts (BGH, a.a.O., OLG Dresden, U. v. 30.07.2003, 6 U 1/03; LG Dresden, U. v. 03.12.2002, 5 O 697/02).

    Die Schuldübernahme kraft Vermögensübernahme setzt, übertragen auf den Streitfall, voraus, dass ein enger und unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Aktiva der Betriebe und der Anleiheschuld besteht (BGHZ 145 [149], BGHZ 128, 140 ff; BGHZ 128, 393 [400]; BGHZ 128, 285 ff, BGH VIZ 1996, 461 ff.; BVerwG ZIP 1994, 1314 ff. ; OLG Dresden NJ 1993, 479 ; VIZ 2003, 585 f.).

  • RG, 04.07.1904 - I 142/04

    Ausschluss des Differenzeinwandes bei Börsentermingeschäften

    Auszug aus OLG Dresden, 24.09.2004 - 3 U 1049/03
    Die Wahl der Zahlstelle New York bietet dabei - neben den anderen vom Kläger insoweit vorgebrachten Argumenten (Abfassung der Urkunde in englischer Sprache, Vereinbarung der ausländischen Währung, Zuschnitt der Bedingungen der Anleihe auf den amerikanischen Kapitalmarkt) - in der Tat im Ausgangspunkt ein gewichtiges Indiz dafür, dass die Emittentin sich - gegebenenfalls stillschweigend - dem amerikanischen Recht unterwerfen wollte (vgl. Lochner, Darlehen und Anleihe im internationalen Privatrecht, 1954, Seite 38 ff.; Rabel, a.a.O. Seite 32 f.- ohne allerdings einen dahingehenden stillschweigenden Parteiwillen anzunehmen; RGZ 58, 366 ff.; RGZ 81, 273 ff.; OLG Köln a.a.O.).
  • OLG Dresden, 28.07.1993 - 6 U 445/93
    Auszug aus OLG Dresden, 24.09.2004 - 3 U 1049/03
    Die Schuldübernahme kraft Vermögensübernahme setzt, übertragen auf den Streitfall, voraus, dass ein enger und unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Aktiva der Betriebe und der Anleiheschuld besteht (BGHZ 145 [149], BGHZ 128, 140 ff; BGHZ 128, 393 [400]; BGHZ 128, 285 ff, BGH VIZ 1996, 461 ff.; BVerwG ZIP 1994, 1314 ff. ; OLG Dresden NJ 1993, 479 ; VIZ 2003, 585 f.).
  • RG, 04.02.1913 - II 336/12

    Handelskauf; Örtliches Recht

    Auszug aus OLG Dresden, 24.09.2004 - 3 U 1049/03
    Die Wahl der Zahlstelle New York bietet dabei - neben den anderen vom Kläger insoweit vorgebrachten Argumenten (Abfassung der Urkunde in englischer Sprache, Vereinbarung der ausländischen Währung, Zuschnitt der Bedingungen der Anleihe auf den amerikanischen Kapitalmarkt) - in der Tat im Ausgangspunkt ein gewichtiges Indiz dafür, dass die Emittentin sich - gegebenenfalls stillschweigend - dem amerikanischen Recht unterwerfen wollte (vgl. Lochner, Darlehen und Anleihe im internationalen Privatrecht, 1954, Seite 38 ff.; Rabel, a.a.O. Seite 32 f.- ohne allerdings einen dahingehenden stillschweigenden Parteiwillen anzunehmen; RGZ 58, 366 ff.; RGZ 81, 273 ff.; OLG Köln a.a.O.).
  • RG, 04.04.1908 - I 274/07

    Internationales Privatrecht; Distanzfracht

    Auszug aus OLG Dresden, 24.09.2004 - 3 U 1049/03
    Entscheidend nach dem maßgebenden damaligen Verständnis zum IPR ist daher, ob und inwieweit eine stillschweigende Rechtswahl feststellbar ist, bzw., falls dies zu verneinen ist, welche Regelung die Vertragsparteien vernünftigerweise gefunden hätten, wenn sie das Problem des anwendbaren Rechts in ihre Überlegungen einbezogen hätten (OLG Köln JW 1936, 203; Rabel, RabelZ 1936, 492 ff [496]; RGZ 68, 203 ff; RGZ 161, 296 ff.; vgl. Bamberger/Roth, BGB , 2003, Bd. 3, vor Art. 27 EGBGB Rn. 2).
  • BGH, 05.06.1975 - II ZR 131/73

    Berechnung des Beginns einer Kündigungsfrist - Verstoß gegen Treu und Glauben bei

  • BGH, 07.05.1963 - VI ZR 198/62
  • BGH, 03.07.1998 - V ZR 34/97

    Ungleichbehandlung von West- und Osteigentümern nach dem Allgemeinen

  • BGH, 14.09.2000 - III ZR 183/99

    Entschädigung wegen Enteignung nach dem DDR-Aufbaugesetz

  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvF 1/58

    Preußischer Kulturbesitz

  • RG, 14.11.1929 - IV 665/28

    Werden durch die alternative Währungsklausel in Schuldverschreibungen die im

  • RG, 17.06.1939 - II 19/39

    Inwieweit ist das ausländische Recht für die Rechtswirksamkeit eines dem

  • LG Dresden, 13.05.2003 - 5 O 683/02

    Rückzahlungsanspruch aus einer 1925 emittierten Auslandsanleihe sowie Haftung

  • LG Dresden, 03.12.2002 - 5 O 697/02
  • BGH, 10.01.1957 - II ZR 339/55

    Aktienerwerb ohne Lieferbarkeitsbescheinigung

  • BGH, 25.10.2005 - XI ZR 353/04

    Anspruch auf Rückzahlung einer 1925 emittierten Teilschuldverschreibung der

    Das Berufungsgericht (WM 2005, 1837) hat zur Begründung seines Urteils im Wesentlichen ausgeführt:.
  • OVG Thüringen, 11.04.2007 - 1 KO 491/05

    Rechtsnachfolge in Kirchenbaulasten; Kirchenbaulast; Rechtsnachfolge; Erlöschen;

    Da die Städte und Gemeinden in der DDR spätestens 1957 als eigenständige juristische Persönlichkeiten aufgehört hatten zu existieren, bestand keine Möglichkeit, sich bei dieser Vermögenszuordnung an rechtlichen Gegebenheiten zu orientieren (vgl. hierzu OLG Dresden, Urteil vom 24. September 2004, 3 U 1049/03, zitiert nach Juris).
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