Rechtsprechung
   OLG Dresden, 25.01.2011 - 5 U 1058/10   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    § 312 Abs. 2 Satz 3 BGB

  • Justiz Sachsen

    BGB 2006 § 312 Abs. 2; BGB 2006 § 346 Abs. 1; BGB 2006 § 355 Abs. 2; BGB 2006 § 357 Abs. 1;
    Haustürgeschäft; Widerrufsbelehrung;

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Haustürsituation i.S. von § 312 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB; Beginn der Widerrufsfrist

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    §§ 312 Abs. 2 S. 3, 355 BGB
    Fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt nicht notwendigerweise zu einer Verlängerung der Widerrufsfrist / Zur Pflicht gegenseitiger Erstattung

  • damm-legal.de (Auszüge)

    §§ 312 Abs. 2 S. 3, 355 BGB
    Widerrufsbelehrung ist wegen der Formulierung "Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem ich diese Widerrufsbelehrung erhalten habe.” NICHT unwirksam

  • lto.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung, die von Beginn der Widerrufsfrist am Tag nach Übergabe ausgeht, ist wegen rechtlich zutreffenden Inhalts wirksam

Verfahrensgang

  • LG Görlitz, 09.06.2010 - 1 O 374/09
  • OLG Dresden, 25.01.2011 - 5 U 1058/10

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2011, 921



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Bremen, 29.02.2012 - 1 U 66/11  

    Inhaltskontrolle des Gesellschaftsvertrages eines geschlossenen Immobilienfonds;

    Die Darlegungslast für eine "Bestellung", die die Ausnahme vom Eingreifen des gesetzlichen Widerrufsrechts darstellt, hat der Unternehmer (BGH, aaO, Tz. 14; OLG Dresden, Urteil vom 25.01.2011, Az.: 5 U 1058/10, Bl. 172, 176 d.A.).

    Ob diese Anforderungen auch in jenen Fällen zu stellen sind, in denen die Widerrufsfolgen tatsächlich nicht eintreten können (dagegen etwa OLG Dresden, Urteil vom 25.01.2011, Az.: 5 U 1058/10; KG, Hinweis v. 21.06.2010, 14 U 75/10; OLG München, Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO vom 01.07.2010, 27 U 322/10; vgl. auch BGH, NJW-RR 2011, 785), kann hier dahinstehen.

  • LG Aachen, 17.10.2011 - 5 S 72/11  

    Widerrufsbelehrung

    Hierzu hat das Oberlandesgericht Dresden in seinem Urteil vom 25.01.2011 (NJW-RR 2011, 921 ff.) wie folgt ausgeführt: "(...) Zwar muss die Widerrufsbelehrung nach § 312 Abs. 2 BGB 2006 auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB 2006 hinweisen.
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