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   OLG Dresden, 29.08.2002 - 10 UF 229/02   

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OLG Dresden, 29.08.2002 - 10 UF 229/02 (https://dejure.org/2002,6899)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.08.2002 - 10 UF 229/02 (https://dejure.org/2002,6899)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. August 2002 - 10 UF 229/02 (https://dejure.org/2002,6899)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 147
  • FamRZ 2003, 397
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 14.10.1996 - 3 UF 62/96

    Gefährdung des Kindeswohls durch Zugehörigkeit eines Elternteils zu Scientoligy;

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2002 - 10 UF 229/02
    In der Erkenntnis, dass es dem Wohl der Kinder nach Trennung der Eltern dient, dass der unmittelbare Kontakt zum anderen Elternteil - wenn auch möglicherweise zeitlich reduziert - erhalten bleibt, wird in der Regel dem Umstand besondere Bedeutung beigemessen, ob der potentiell sorgeberechtigte Elternteil vorbehaltslos bereit ist, den persönlichen Umgang der Kinder mit dem anderen Elternteil zuzulassen und das Kind - wenn nötig - hierzu zu motivieren oder nicht (OLG Celle FamRZ 1994, 924 ; OLG München FamRZ 1991, 1343 ; OLG Bamberg FamRZ 1990, 1135 ; OLG Hamburg FamRZ 1985, 1284 , OLG Koblenz FamRZ 1978, 201; OLG Frankfurt FamRZ 1997, 573 ; Beschluss des Senats vom 9. August 2001 - 10 UF 0131/01 - Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1671 Rdnr.61).
  • OLG Celle, 25.10.1993 - 19 UF 208/93

    Übertragung der elterlichen Sorge; Sorgeberechtigung; Bindungstoleranz; Entzug

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2002 - 10 UF 229/02
    In der Erkenntnis, dass es dem Wohl der Kinder nach Trennung der Eltern dient, dass der unmittelbare Kontakt zum anderen Elternteil - wenn auch möglicherweise zeitlich reduziert - erhalten bleibt, wird in der Regel dem Umstand besondere Bedeutung beigemessen, ob der potentiell sorgeberechtigte Elternteil vorbehaltslos bereit ist, den persönlichen Umgang der Kinder mit dem anderen Elternteil zuzulassen und das Kind - wenn nötig - hierzu zu motivieren oder nicht (OLG Celle FamRZ 1994, 924 ; OLG München FamRZ 1991, 1343 ; OLG Bamberg FamRZ 1990, 1135 ; OLG Hamburg FamRZ 1985, 1284 , OLG Koblenz FamRZ 1978, 201; OLG Frankfurt FamRZ 1997, 573 ; Beschluss des Senats vom 9. August 2001 - 10 UF 0131/01 - Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1671 Rdnr.61).
  • OLG München, 12.04.1991 - 26 UF 1464/89

    Regelungen des Familiengerichts; Elterliche Sorge; Wohl des Kindes; Elterliche

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2002 - 10 UF 229/02
    In der Erkenntnis, dass es dem Wohl der Kinder nach Trennung der Eltern dient, dass der unmittelbare Kontakt zum anderen Elternteil - wenn auch möglicherweise zeitlich reduziert - erhalten bleibt, wird in der Regel dem Umstand besondere Bedeutung beigemessen, ob der potentiell sorgeberechtigte Elternteil vorbehaltslos bereit ist, den persönlichen Umgang der Kinder mit dem anderen Elternteil zuzulassen und das Kind - wenn nötig - hierzu zu motivieren oder nicht (OLG Celle FamRZ 1994, 924 ; OLG München FamRZ 1991, 1343 ; OLG Bamberg FamRZ 1990, 1135 ; OLG Hamburg FamRZ 1985, 1284 , OLG Koblenz FamRZ 1978, 201; OLG Frankfurt FamRZ 1997, 573 ; Beschluss des Senats vom 9. August 2001 - 10 UF 0131/01 - Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1671 Rdnr.61).
  • OLG Bamberg, 20.03.1990 - 2 UF 49/90

    Befristete Beschwerde der deutschen Mutter gegen die ablehnende Entscheidung des

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2002 - 10 UF 229/02
    In der Erkenntnis, dass es dem Wohl der Kinder nach Trennung der Eltern dient, dass der unmittelbare Kontakt zum anderen Elternteil - wenn auch möglicherweise zeitlich reduziert - erhalten bleibt, wird in der Regel dem Umstand besondere Bedeutung beigemessen, ob der potentiell sorgeberechtigte Elternteil vorbehaltslos bereit ist, den persönlichen Umgang der Kinder mit dem anderen Elternteil zuzulassen und das Kind - wenn nötig - hierzu zu motivieren oder nicht (OLG Celle FamRZ 1994, 924 ; OLG München FamRZ 1991, 1343 ; OLG Bamberg FamRZ 1990, 1135 ; OLG Hamburg FamRZ 1985, 1284 , OLG Koblenz FamRZ 1978, 201; OLG Frankfurt FamRZ 1997, 573 ; Beschluss des Senats vom 9. August 2001 - 10 UF 0131/01 - Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1671 Rdnr.61).
  • OLG Hamburg, 13.08.1985 - 12 UF 8/85

    Kindeswohlgefährdung; Ideenwelt einer Sekte; Fehlende Eignung der Person;

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2002 - 10 UF 229/02
    In der Erkenntnis, dass es dem Wohl der Kinder nach Trennung der Eltern dient, dass der unmittelbare Kontakt zum anderen Elternteil - wenn auch möglicherweise zeitlich reduziert - erhalten bleibt, wird in der Regel dem Umstand besondere Bedeutung beigemessen, ob der potentiell sorgeberechtigte Elternteil vorbehaltslos bereit ist, den persönlichen Umgang der Kinder mit dem anderen Elternteil zuzulassen und das Kind - wenn nötig - hierzu zu motivieren oder nicht (OLG Celle FamRZ 1994, 924 ; OLG München FamRZ 1991, 1343 ; OLG Bamberg FamRZ 1990, 1135 ; OLG Hamburg FamRZ 1985, 1284 , OLG Koblenz FamRZ 1978, 201; OLG Frankfurt FamRZ 1997, 573 ; Beschluss des Senats vom 9. August 2001 - 10 UF 0131/01 - Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1671 Rdnr.61).
  • OLG Zweibrücken, 29.06.2000 - 6 UF 73/99

    Berücksichtigung des Kindeswillens bei Sorgerechtsentscheidungen

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2002 - 10 UF 229/02
    Soweit xxxx in der Anhörung vor dem Senat ausdrücklich erklärte, zur Mutter zu wollen, da "ihr Herz mehr für die Mutter schlage", vermag der Senat dem aus oben genannten Gründen nicht zu folgen, zumal auch dem geäußerten Kindeswillen in Analogie zu §§ 1671 Abs. 2 Satz 2 BGB , 50 b Abs. 2 Satz 1 FGG erst dann ein ausschlaggebendes Gewicht zukommt, wenn das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat (Palandt-Diederichsen, BGB , 61. Aufl., § 1671 Rdnr. 24; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 186).
  • OLG Dresden, 25.04.2002 - 10 UF 260/01

    Anordnung einer Umgangspflegschaft wegen Vereitelung des Umgangs durch den

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2002 - 10 UF 229/02
    Dieser Entscheidung schließt sich der Senat auch aufgrund des Eindrucks der Anhörungen und des Berichts der Verfahrenspflegerin an, daher kann auch der Wille xxxx's nicht Maßstab der Entscheidung sein, auch wenn der Wille immer wieder klar und eindeutig geäußert wird (KG FamRZ 2001, 368; 1985, 639, 640; BVerfG FamRZ 2001, 1057; Beschluss des Senats vom 25. April 2002 - 10 UF 0260/01).
  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZB 54/88

    Voraussetzungen für die Gebührenfreiheit einer Beschwerde - Erinnerung gegen

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2002 - 10 UF 229/02
    Die Mutter hat nämlich die Beschwerde nicht im wohlverstandenen Interesse der Kinder, sondern ausschließlich im eigenen Interesse und aus Uneinsichtigkeit eingelegt (vgl. OLG Thüringen FuR 2000, 121, BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1988 - IVb ZB 54/88).
  • BVerfG, 02.04.2001 - 1 BvR 212/98

    Unbeachtlichkeit des Kindeswillens für gerichtliche Umgangsregelung im Falle der

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2002 - 10 UF 229/02
    Dieser Entscheidung schließt sich der Senat auch aufgrund des Eindrucks der Anhörungen und des Berichts der Verfahrenspflegerin an, daher kann auch der Wille xxxx's nicht Maßstab der Entscheidung sein, auch wenn der Wille immer wieder klar und eindeutig geäußert wird (KG FamRZ 2001, 368; 1985, 639, 640; BVerfG FamRZ 2001, 1057; Beschluss des Senats vom 25. April 2002 - 10 UF 0260/01).
  • KG, 21.07.2000 - 13 UF 9842/99

    Bewertung eines Sachverständigengutachtens hinsichtlich des Umgangsrechts mit

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2002 - 10 UF 229/02
    Dieser Entscheidung schließt sich der Senat auch aufgrund des Eindrucks der Anhörungen und des Berichts der Verfahrenspflegerin an, daher kann auch der Wille xxxx's nicht Maßstab der Entscheidung sein, auch wenn der Wille immer wieder klar und eindeutig geäußert wird (KG FamRZ 2001, 368; 1985, 639, 640; BVerfG FamRZ 2001, 1057; Beschluss des Senats vom 25. April 2002 - 10 UF 0260/01).
  • KG, 15.02.1985 - 17 WF 3958/84

    Verwirkung des Umgangsrechts; Zeitliche Begrenzung und gerichtliche Durchsetzung

  • OLG Dresden, 15.10.2002 - 10 UF 433/02

    Rechtstellung des mitsorgeberechtigten Elternteils; Zustimmungsbedürftigkeit

    In diesem Sinne hat auch der Senat wiederholt entschieden (vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 2000 - 10 UF 160/00 - und vom 29. August 2001 - 10 UF 229/02 - (zur Veröffentlichung bestimmt)): Die für die Entwicklung eines stabilen Selbstwertgefühls und einer gesunden Beziehungsfähigkeit notwendige Sicherheit und Zuverlässigkeit des innerfamiliären Beziehungsgefüges wird durch die Trennung der Eltern erheblich beeinträchtigt.
  • OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 4 UF 274/15

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge aus Gründen des Kindeswohls

    Im Rahmen des Förderungsprinzips ist neben der Fähigkeit zur Förderung sozialer Kontakte des Kindes im Übrigen auch die sogenannte Bindungstoleranz zu berücksichtigen, also die Bereitschaft und Fähigkeit, bestehende Bindungen des Kindes, insbesondere zum anderen Elternteil, zu unterstützen (vgl. BGH, FamRZ 2011, 796; OLG Jena, FamRZ 2011, 1070; OLG Dresden, NJW 2003, 147 [OLG Dresden 29.08.2002 - 10 UF 229/02] ).
  • OLG Köln, 01.03.2018 - 10 UF 19/18

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Kindesvater im Rahmen eines

    Der betreuende Elternteil muss ohne jeden Vorbehalt bereit sein, den persönlichen Umgang mit dem anderen Elternteil zuzulassen und aktiv auf Umgangskontakte hinzuwirken, so dass umgekehrt von einer ausreichenden Erziehungseignung einesinsoweit intoleranten Elternteils nicht ausgegangen werden kann (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 29.08.2002 - 10 UF 229/02, FamRZ 2003, 397; OLG Hamm, Beschl. v. 14.05.2009 - 2 UF 63/09, FamRZ 2009, 1763; OLG Köln, Beschl. v. 16.04.2010 -4 UF 47/10, FamRZ 2010, 1747).

    Auch sonstige Verfahrensverstöße sieht der Senat - ungeachtet dessen, dass trotz der mit der Beschwerde vorgebrachten Bedenken ein Befangenheitsantrag nicht gestellt worden ist - nicht, da in Umgangsverfahren ein Teilsorgerechtsentzug sogar von Amts wegen möglich ist (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 29.08.2002 - 10 UF 229/02, FamRZ 2003, 397; OLG Frankfurt, Beschl. v. 05.03.2008 - 4 UF 95/07, NJW-RR 2009, 4), umso eher also einem diesbezüglichen Eilantrag des Kindesvaters auch im Rahmen eines Umgangsverfahrens Rechnung getragen werden kann.

  • OLG Frankfurt, 20.07.2011 - 4 UF 151/10

    Sorgerecht: Zu den Voraussetzungen des § 1696 BGB

    Zwar ist wichtiges Kriterien für den Förderungswillen und die Förderungsfähigkeit eines Elternteils auch dessen Bereitschaft, den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil zu unterstützten und das Kind -wenn nötig- entsprechend zu motivieren (vgl. OLG Dresden NJW 2003, 147; OLG München FamRZ 1997, 45; OLG Frankfurt FamRZ 1997, 573).
  • OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 4 UF 158/10

    Sorgerecht: Prüfungsumfang bei Entzug bisheriger Alleinsorge

    In diesem Rahmen ist auch die sogenannte Bindungstoleranz zu berücksichtigen, also die Bereitschaft und Fähigkeit, bestehende Bindungen des Kindes, insbesondere zum anderen Elternteil, zu unterstützen (vgl. OLG Dresden, NJW 2003, 147).
  • VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 52/07

    Elternrecht; Sorgerechtsübertragung; Rüge fremder Grundrechte; Verfahrenspfleger

    Dies ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, nachdem das Oberlandesgericht aufgrund des Sachverständigengutachtens nachvollziehbar davon ausgegangen ist, daß eine Vernachlässigung der Kinder durch den Vater nicht vorliege und die Bindungstoleranz als maßgebliches Kriterium für Sorgerechtsentscheidungen anerkannt ist (vgl. nur OLG Dresden, Beschluß vom 29. August 2002 - 10 UF 229/02 -, NJW 2003, 147, 148 mwN).
  • OLG Hamm, 14.03.2011 - 8 UF 181/10

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung auf den Kindesvater

    Die Bindungstoleranz ist die Fähigkeit und die Bereitschaft, den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil zu unterstützen (OLG Dresden, NJW 2003, S. 147).
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