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   OLG Düsseldorf, 06.10.2005 - I-5 W 25/05   

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https://dejure.org/2005,13584
OLG Düsseldorf, 06.10.2005 - I-5 W 25/05 (https://dejure.org/2005,13584)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.10.2005 - I-5 W 25/05 (https://dejure.org/2005,13584)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - I-5 W 25/05 (https://dejure.org/2005,13584)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 406; ; ZPO § 406 Abs. 5; ; ZPO § 1036 Abs. 2 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines vom Gericht beauftragten Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit im selbständigen Beweisverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Saarbrücken, 01.03.2005 - 5 W 18/05

    Zwangsvollstreckung: Verurteilung zur Beseitigung einer Grundschuld auf Kosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2005 - 5 W 25/05
    Auch im selbständigen Beweisverfahren kann ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 23.08.2005, I-5 W 18/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 13.11.2000, 4 W 687/00, OLGR Koblenz 2001, 141).

    Wegen der besonderen Bedeutung der Sachverständigenbestellung im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens erscheint hier die Heranziehung des Hauptsachestreitwertes sachgerecht (vgl. auch Senatsbeschluss vom 23.08.2005, I-5 W 18/05).

  • OLG Koblenz, 13.11.2000 - 4 W 687/00

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2005 - 5 W 25/05
    Auch im selbständigen Beweisverfahren kann ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 23.08.2005, I-5 W 18/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 13.11.2000, 4 W 687/00, OLGR Koblenz 2001, 141).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - 5 W 36/04

    Zur Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2005 - 5 W 25/05
    Soweit der Senat in seinen Entscheidungen vom 11.12.2003 I - 5 W 48/03, OLGR 2004, 372, sowie vom 08.09.2004, I - 5 W 36/04, OLGR 2005, 64 bei der Festsetzung des Streitwerts des Beschwerdeverfahrens gegen die Ablehnung des gegen einen Sachverständigen gerichteten Befangenheitsgesuches 1/3 des Hauptsachestreitwertes angesetzt hatte, ist dies auf das vorliegende Verfahren nicht unmittelbar zu übertragen, da es sich hier lediglich um ein selbständiges Beweisverfahren handelt.
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2003 - 5 W 48/03

    Streitwert eines Verfahrens betreffend die Ablehnung eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2005 - 5 W 25/05
    Soweit der Senat in seinen Entscheidungen vom 11.12.2003 I - 5 W 48/03, OLGR 2004, 372, sowie vom 08.09.2004, I - 5 W 36/04, OLGR 2005, 64 bei der Festsetzung des Streitwerts des Beschwerdeverfahrens gegen die Ablehnung des gegen einen Sachverständigen gerichteten Befangenheitsgesuches 1/3 des Hauptsachestreitwertes angesetzt hatte, ist dies auf das vorliegende Verfahren nicht unmittelbar zu übertragen, da es sich hier lediglich um ein selbständiges Beweisverfahren handelt.
  • OLG Köln, 26.07.2007 - 2 W 58/07

    Ablehnung des medizinischen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Diese Besorgnis ist gegeben, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus hinreichend objektive Gründe vorliegen, die in den Augen einer vernünftigen Partei geeignet sind, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu wecken (vgl. BGH NJW 1975, 1363; BGH NJW-RR 1987, 893; BGH BGH-Report 2002, 297 f.; OLG Düsseldorf Beschluß vom 06.10.2005 - I-5 W 25/05 -, Rdn. 13, zitiert nach Rechtsprechung NRW; OLG Frankfurt, BauR 2006, 147; OLG Köln, OLGR 1999, 165; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl. 2007, § 406, Rdn. 8; zur Ablehnung eines Richters vgl. auch BGH NJW-RR 2003, 1220 [1221]).
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