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   OLG Düsseldorf, 08.07.1997 - 22 W 29/97   

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https://dejure.org/1997,2934
OLG Düsseldorf, 08.07.1997 - 22 W 29/97 (https://dejure.org/1997,2934)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.07.1997 - 22 W 29/97 (https://dejure.org/1997,2934)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juli 1997 - 22 W 29/97 (https://dejure.org/1997,2934)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 406 42
    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen; Tätigkeit als Privatgutachter für andere Erwerber eines Bauträgers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren: Ablehnung des Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständigenablehnung wegen Privatgutachten für gleichen Haustyp? (IBR 1997, 481)

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 4 OH 7/97
  • OLG Düsseldorf, 08.07.1997 - 22 W 29/97

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 168 (Ls.)
  • NJW 1998, 168 L
  • NJW-RR 1997, 1428
  • BauR 1998, 365
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 31.01.1995 - 23 W 3/95

    Selbständiges Beweisverfahren: Ablehnung eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.1997 - 22 W 29/97
    Die Vorschrift des § 406 ZPO gilt auch im selbständigen Beweisverfahren (vgl. OLG Celle NJW-RR 1996, 1086 m. w. N.; OLG Düsseldorf BauR 1995, 876 ); ihre Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt.

    Eine solcher, die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigender Grund liegt vor, wenn der Sachverständige bereits eine ähnliche Tätigkeit für einen am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten erbracht hat und dessen Interessen denen der ablehnenden Partei in gleicher Weise wie die der anderen Partei entgegengesetzt sind (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1983, 581; OLG Düsseldorf BauR 1995, 876 ).

  • OLG Frankfurt, 08.11.1982 - 17 W 53/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.1997 - 22 W 29/97
    Eine solcher, die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigender Grund liegt vor, wenn der Sachverständige bereits eine ähnliche Tätigkeit für einen am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten erbracht hat und dessen Interessen denen der ablehnenden Partei in gleicher Weise wie die der anderen Partei entgegengesetzt sind (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1983, 581; OLG Düsseldorf BauR 1995, 876 ).
  • OLG Celle, 25.10.1995 - 2 W 61/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.1997 - 22 W 29/97
    Die Vorschrift des § 406 ZPO gilt auch im selbständigen Beweisverfahren (vgl. OLG Celle NJW-RR 1996, 1086 m. w. N.; OLG Düsseldorf BauR 1995, 876 ); ihre Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt.
  • BGH, 10.01.2017 - VI ZB 31/16

    Ablehnung eines Sachverständigen: Erstellung eines entgeltlichen Privatgutachtens

    Die wohl überwiegende Meinung bejaht in diesen Fällen - teilweise unter der Voraussetzung, dass die Interessen des Dritten denen der ablehnenden Partei in gleicher Weise wie die der anderen Partei entgegengesetzt sind - einen Ablehnungsgrund (OLG Düsseldorf, BauR 1998, 365; OLG Frankfurt a.M., ZIP 1982, 1489 f.; vgl. auch OLG Frankfurt a.M., BauR 2006, 147, 148; Ahrens in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 406 Rn. 24; Huber in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., § 406 Rn. 7; Berger in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 406 Rn. 16; Greger in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 406 Rn. 8; Scheuch in BeckOK ZPO, Stand 1. September 2016, § 406 Rn. 23.1).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 2 W 8/05

    Sachverständigenablehnung bei vorangegangener Erstattung eines Privatgutachtens

    Er soll in jedem Falle den Anschein von Befangenheit vermeiden, denn dieser genügt für die Annahme einer Parteilichkeit (OLG Frankfurt in NJW 93, 581; so auch in NJW 83, 581; s. aber auch OLG Düsseldorf in NJW-RR 97, 1428 und in Baurecht 95, 876).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2004 - W (Kart) 23/04

    Zweifel an der Unparteilichkeit eines Sachverständigen wegen früherer Äußerungen

    Die Judikate des 22. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NJW-RR 1997, 1428, 1429) und des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. (NJW 1983, 581) - auf welche die Beklagte in diesem Zusammenhang verweist - stehen dieser Beurteilung nicht entgegen.
  • OLG Köln, 23.03.2015 - 5 W 4/15

    Besorgnis der Befangenheit eines medizinischen Sachverständigen wegen Erstattung

    Insbesondere weicht der Senat, der entscheidend auf einzelfallbezogene Umstände abgestellt hat, nicht von dem in der Beschwerdebegründung angeführten Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8.7.1997 - 22 W 29/97 (abgedruckt in BauR 1998, 365 f.) ab.
  • OLG Köln, 23.03.2015 - 5 W 5/15

    Besorgnis der Befangenheit eines medizinischen Sachverständigen wegen Erstattung

    Insbesondere weicht der Senat, der entscheidend auf einzelfallbezogene Umstände abgestellt hat, nicht von dem in der Beschwerdebegründung angeführten Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8.7.1997 - 22 W 29/97 (abgedruckt in BauR 1998, 365 f.) ab.
  • LG Karlsruhe, 30.10.2006 - 1 T 36/06

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen dessen Mitwirkung an einer Erhebung zur

    Etwas anderes kann aber gelten, wenn das Gutachten in derselben Sache erstattet wurde, der Sachverständige als "Haussachverständiger" einer der Parteien anzusehen ist (OLG Koblenz a.a.O.), oder wenn er bereits eine ähnliche Tätigkeit für einen am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten erbracht hat und dessen Interessen denen der ablehnenden Partei entgegengesetzt sind (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1428, 1429 [OLG Düsseldorf 08.07.1997 - 22 W 29/97] ).
  • LG Mannheim, 24.07.2009 - 25 OH 1/09

    Befangenheit wegen früherer Betätigung im Schiedsverfahren?

    Befangenheit kann auch gegeben sein bei einem Sachverständigen, der für eine Partei (oder für nicht am Rechtsstreit Beteiligte aber mit gleicher Interessenlage, OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1428) ein entgeltliches Privatgutachten in derselben Sache erstattet hat (BGH NJW 1972, 1133, 1134).
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