Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 14 Abs 2 Nr 3 MarkenG, § 1aF UWG, § 2 Abs 2 Nr 6 UWG vom 01.09.2000
Schutz bekannter Zeichen: Vorrang der markenrechtlichen Ansprüche vor den wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Rechtsschutz bei Nachahmung von Markendüften
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 02.07.2003 - 6 O 266/02
- OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03
- BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04
Zeitschriftenfundstellen
- GRUR-RR 2004, 359
- GRUR-RR 2008, 264 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04
Imitationswerbung
Die Berufung der Klägerin, mit der sie ausschließlich wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht hat, ist erfolglos geblieben (OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2004, 359). - OLG Köln, 28.11.2008 - 6 U 63/05 Das "Darstellen" als Markenprodukt setzt in diesem Sinne eine "offene" Imitationsbehauptung voraus, wofür neben der französischen ("presenté") und englischen ("presents") Sprachfassung der erst auf Drängen Frankreichs in den Text der Richtlinie aufgenommenen sogenannten "Parfümklausel" (vgl. OLG Frankfurt / M., GRUR-RR 2004, 359 [361] - Markenparfüm;… Fezer / Koos, UWG, § 6 Rn. 259; Köhler, Anm. zu BGH, GRUR 2008, 628 [633]) insbesondere die Erwägung der Regierungsbegründung zu § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 UWG a.F.: BT-Drucks. 14/2959 S. 12) spricht, dass mit der Vorschrift nicht ausgeschlossen werden sollte, das eigene Produkt als einem Markenprodukt gleichwertig darzustellen, weil andernfalls die anlehnende vergleichende Werbung, soweit sie Markenprodukte betrifft, entgegen der in Erwägungsgrund 15 der Richtlinie 97/55/EG zum Ausdruck gekommenen Wertung nahezu vollständig verboten wäre.
§ 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG verbietet - ergänzend zum Rufausnutzungstatbestand des § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG insbesondere in Bezug auf nicht sonderrechtsfähige Produktmerkmale wie den Duft von Markenparfüms - nach alledem nur eine aus der Werbung selbst deutlich erkennbare Imitationswerbung, deren Unlauterkeit sich aus der werblichen Ausbeutung des mit der Marke verbundenen Prestigewertes ergibt; dagegen ist das Verbot nicht darauf gerichtet, den an sich zulässigen Vertrieb nachgeahmter Produkte faktisch zu unterbinden (vgl. OLG Frankfurt / M., GRUR-RR 2004, 359 [361] - Markenparfüm; WRP 2007, 1372 [1374] - Imitation des Markenparfums;… Fezer / Koos, UWG, § 6 Rn. 265 ff., 270, 278;… Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 6 Rn. 81 f.).
In Betracht kommen vielmehr außer der Werbung (in Gestalt der Produktbezeichnungen) selbst auch andere Erkenntnisquellen wie die konkrete mündliche Unterrichtung, offene oder verdeckte Hinweise bei der Akquisition, die Verwendung von Duftvergleichslisten oder anderweitige Duftvergleiche (vgl. OLG Frankfurt / M., GRUR-RR 2004, 359 [361] - Markenparfüm).
- OLG Köln, 14.10.2005 - 6 U 63/05
Duftvergleich mit Markenparfum durch Ähnlichkeiten in Bezeichnung und Ausstattung
Ist danach § 6 UWG schon tatbestandlich nicht einschlägig, bedarf es keiner Entscheidung, ob - wie das Oberlandesgericht Frankfurt (GRUR-RR 2004, 359, 360) mit ähnlichen wie den vorstehenden Erwägungen für den Fall angenommen hat, dass die Klägerin aus Bezeichnungen, die die Beklagte zur Benennung ihrer eigenen Produkte verwendet, den Fall einer vergleichenden Werbung herleitet - der Vorrang des Markenrechts einer Anwendung des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG entgegenstünde.
- OLG Frankfurt, 26.04.2007 - 6 U 13/06
Unlauterer Wettbewerb: "Offene" Imitationswerbung für Parfumimitationen durch …
Untersagt ist dabei nicht jeglicher Hinweis, der es dem Verkehr in Verbindung mit einem "Übersetzungscode" ermöglicht, den Bezug zu einem Markenparfum herzustellen, sondern nur eine "offene" Imitationswerbung (vgl. hierzu die Entscheidung des erkennenden Senats GRUR-RR 04, 359, 361 - Markenparfum). - LG Köln, 25.02.2005 - 81 O 42/04 Es kann also letztlich dahinstehen, ob das Markenrecht auch vorliegend die Erwägungen zum Wettbewerbsrecht verdrängt, da beide Anspruchsgrundlagen in ihren Voraussetzungen scheitern; insoweit kann Bezug genommen werden auf die Ausführungen des OLG Frankfurt in der Entscheidung vom 1.7.2004 (GRUR-RR 2004, 359), der ein identischer Fall zu Grunde gelegen hat und in der im Kern dieselben Erwägungen angestellt worden sind wie vorliegend: bloße Assoziationen reichen weder für markenrechtliche Ansprüche noch für wettbewerbliche Ansprüche aus § 6 Nr. 6 UWG und das Begehren der Klägerin scheitert, weil es letztlich auf das Verbot von Duftimitaten gerichtet ist, die sie aber hinnehmen muss.
- LG Frankfurt/Main, 08.07.2005 - 11 O 166/04 Eine Einschränkung gilt auch nicht für den Tatbestand des § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG, da der unlauter Handelnde nicht nur Individualinteressen verletzt, sondern sich zugleich einen Wettbewerbsvorsprung vor anderen Mitbewerbern verschafft und den Wettbewerb verfälscht (vgl. OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2004, 359 - Markenparfum - zu § 2 Abs. 2 Nr. 6 UWG a.F.;… Harte/Henning-Sack, UWG, § 6 Rn. 179;… Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 2 Rn. 64).
