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   OLG Frankfurt, 01.10.2003 - 25 W 58/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5427
OLG Frankfurt, 01.10.2003 - 25 W 58/03 (https://dejure.org/2003,5427)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.10.2003 - 25 W 58/03 (https://dejure.org/2003,5427)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Oktober 2003 - 25 W 58/03 (https://dejure.org/2003,5427)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 42 Abs 2 ZPO, § 406 ZPO
    Ablehnung des Sachverständigen wegen sprachlicher Entgleisung in seinem schriftlichen Gutachten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befinden über eine Befangenheit eines Sachverständigen durch von ihm getätigten Aussagen; Auslegung von getätigten Äußerungen als erkennbare affektierte Aversion gegenüber dem Beklagten; Rechtfertigung von provozierenden Äußerungen eines Sachverständigen als fehlerhafte ...

  • Judicialis

    ZPO § 406 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406 Abs. 1 S. 1; ZPO § 42
    Ablehung eines Sachverständigen wegen Äußerungen in einem schriftlichen Gutachten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Befangenheit eines Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein Bausachverständiger "befangen"? (IBR 2004, 444)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1052 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 11.06.2007 - 21 W 19/07

    Ablehnung einer Hilfsperson des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen

    seine neutrale Rolle als Gehilfe des gerichtlichen Sachverständigen und damit auch als Gehilfe des Gerichts verlassen hat (vgl. auch OLG Frankfurt OLGR 2004, 161f.; OLG Köln MDR 2002, 53; OLG Schleswig OLGR 2002, 463f.).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 24 U 48/10

    Anwaltsdienstvertrag: Unternehmensbezogenes Geschäft!

    Da die beteiligten Völkerrechtssubjekte mit dem Abkommen für die betroffene Gesellschaft eine eindeutige Regelung getroffen haben, würde man letztlich die staatsvertraglich vereinbarte Gründungstheorie aushebeln und "über die Hintertür" die Sitztheorie einführen (vgl. OLG Koblenz, OLGR 2004, 161; Bungert, Rechtsfähigkeit ausländischer Kapitalgesellschaften und Beweislast, DB 1995, 963 [966]).
  • OLG Dresden, 25.01.2010 - 9 U 2258/05

    Unsachliche Herabsetzung von Einwänden: Befangen!

    Anders als in den von dem Beklagten zu 1) zitierten Entscheidungen (Oberlandesgericht Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.01.2009, Az.: 8 W 78/09; OLG München, Beschluss vom 20.02.2007, Az.: 1 W 885/07; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 01.10.2003, Az.: 25 W 58/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.1975, Az.: U(Baul) 2/71, allesamt zitiert nach juris) enthält der die Sachverständige zur Erklärung auffordernde Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 05.11.2009 keine Angriffe, die über das hinausgingen, was ein Sachverständiger hinzunehmen hätte.
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