Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.09.2003 - 11 U 6/03   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 22 KunstUrhG
    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Identifizierende Berichterstattung über die neue Lebensgefährtin einer relativen Person der Zeitgeschichte

  • aufrecht.de

    Fotos von Promis Lebensgefährten,

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  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen und Rechte einer relativen Person der Zeitgeschichte

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Entwicklung des Persönlichkeitsrechts bei neuer Liaison mit Ex-Mann einer Prominenten

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (5)  

  • BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2606/04  

    Prominenten-Partner

    b) das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 2. September 2003 - 11 U 6/2003 -.
  • BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03  

    Presserecht - Veröffentlichung von Privatfotos

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 2. September 2003 - 11 U 6/03 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die auf Unterlassung gerichtete Klage hinsichtlich der Veröffentlichung des.
  • OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 12/03  

    Unterlassungsanspruch: Veröffentlichung von Fotografien; Recht am eigenen Bild

    Wie der Senat schon in den Parallelverfahren entschieden hat (Senatsurteile vom 02.09.2003 - Az. 11 U 6/03; 11 U 31/03 vom heutigen Tag) ist oder war die Klägerin nicht relative Person der Zeitgeschichte.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 2.9.2003 (Az.: 11 U 6/2003) unter II. 3.2 ausgesprochen hat, besteht ein überwiegendes Interesse an der Publikation von Bildern der Klägerin in zeitlicher Hinsicht jedenfalls nicht schrankenlos.

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  • OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 13/03  

    Persönlichkeitsrecht: Verhältnis zur Pressefreiheit

    Die Klägerin ist keine Person des öffentlichen Lebens und - wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsurteil v. 2.9.2003, Az: 11 U 6/2003) - auch keine Person der Zeitgeschichte.
  • OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 31/03  

    Persönlichkeitsverletzende Bildberichterstattung: Zeitliche Beschränkung des

    Davon ist der Senat auch in den bislang entschiedenen Parallelverfahren ausgegangen (Senatsurteil vom 02.09.2003, Az.: 11 U 6/2003).
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