Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.12.1988 - 1 Ss 27/88   

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 185


  • Vor Ergehen der Entscheidung:


  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.11.1988)

    Stark und übersteigert: Dürfen Soldaten potentielle Mörder" genannt werden?

Sonstiges

  • wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Soldaten sind Mörder // Frankfurter Soldatenurteile

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1989, 1367
  • NStZ 1989, 361 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (9)  

  • OLG Frankfurt, 11.03.1991 - 1 Ss 31/90  

    StGB §§ 185, 193

    Der Senat hat daraufhin mit Urteil vom 2.12.1988 das Urteil mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache an eine andere StrK des LG Frankfurt zurückverwiesen (NJW 1989, 1367).

    Der Senat hat in seinem ersten Urteil in dieser Sache unter anderem ausgeführt: "Kommt hingegen durch das Beharren auf Schärfe der Formulierung auch für die Zukunft zum Ausdruck, daß es nicht mehr um die Sache geht, sondern uni eine vorsätzliche Kränkung des Gegners, sind die Grenzen der berechtigten Interessenwahrnehmung überschritten" (NJW 1989, 1367 [1368]).

  • BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1802/91  

    Meinungsfreiheit von Soldaten im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Judikatur

    Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Bundesministers der Verteidigung als Nebenkläger hob das Oberlandesgericht Frankfurt das Berufungsurteil mit den zugrundeliegenden Feststellungen am 2. Dezember 1988 auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung über die Berufung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück (NJW 1989, S. 1367 ff.).
  • BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92  
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  • KG, 05.06.2002 - 1 Ss 247/98  
    Zu diesen unter einer Kollektivbezeichnung beleidigungsfähigen Personen gehören auch diejenigen Soldaten, die nicht mehr in einem Wehrdienstverhältnis stehen, wenn sie sich weiterhin der Bundeswehr verbunden fühlen und dies auch zum Ausdruck bringen (vgl. BGHSt 37, 87; OLG Frankfurt NJW 1989, 1367 ).

    Angesichts des Wortlauts der Vorschrift, die darauf abstellt, dass der Täter die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, bestehen keine Zweifel, dass die Mitglieder der Bundeswehr als Teil der Bevölkerung vom Tatbestand des § 130 StGB prinzipiell geschützt werden (OLG Frankfurt, NJW 1989, 1367, 1369).

  • BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1857/91  

    Meinungsfreiheit von Soldaten im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Judikatur

    Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Bundesministers der Verteidigung als Nebenkläger hob das Oberlandesgericht Frankfurt das Berufungsurteil mit den zugrundeliegenden Feststellungen am 2. Dezember 1988 auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung über die Berufung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück (NJW 1989, S. 1367 ff.).
  • LG Osnabrück, 06.11.2002 - 2 O 2740/00  

    Arzthaftung: Diagnosefehler Nichterkennung einer Nierenvenenthrombose bei einem

    Für die Begründetheit des Feststellungsantrages ist es ausreichend, dass aus der Sicht der Geschädigten bei verständiger Beurteilung mit dem Eintreten von Spätfolgen wenigstens zu rechnen ist (so BGH NJW-RR 1991, 347 und 917; BGH NJW 1993, 1523; BGH VersR 1997, 1508; OLG Oldenburg, 5 U 181/98 - Urteil vom 02.03.1999), so dass für die Feststellung der Ersatzpflicht die nicht eben entfernt liegende Möglichkeit genügt, dass künftig weitere bisher noch nicht erkennbare Leiden bzw. Schäden auftreten(BGH NJW 1989, 1367).
  • KG, 26.11.1997 - 1 Ss 145/94  

    Straftaten gegen die öffentliche Ordnung: Volksverhetzung, "Asylbetrüger"

    Ein Angriff von derartiger Intensität ist keinesfalls mehr durch die Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt (vgl. OLG Frankfurt NJW 1989, 1367, 1369; LG Köln Urt. vom 8. Februar 1994 - Mo. 155 -12/94).
  • BVerwG, 09.04.1991 - 2 WDB 9.91  
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  • OLG Köln, 30.08.1994 - Ss 252/94  
    Insbesondere reicht es nicht aus, einem Bevölkerungsteil bestimmte ehrenrührige Ver-haltensweise anzudichten, wenn nicht der Kern der Persönlichkeit angegriffen wird und das grundsätzli-che Recht der betroffenen Person auf gleichberech-tigte Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben in Frage gestellt wird (BGHSt 36, 83 ff. (90); OLG Frank-furt/Main in NJW 1989, 1367 ff.).
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