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   OLG Frankfurt, 03.07.2012 - 21 W 22/12   

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https://dejure.org/2012,18413
OLG Frankfurt, 03.07.2012 - 21 W 22/12 (https://dejure.org/2012,18413)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.07.2012 - 21 W 22/12 (https://dejure.org/2012,18413)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Juli 2012 - 21 W 22/12 (https://dejure.org/2012,18413)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Notare Bayern PDF, S. 58 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 1944
    Beginn der Ausschlagungsfrist für den minderjährigen Erben

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1944 BGB
    Beginn der Ausschlagungsfrist für den minderjährigen Erben

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1944
    Beginn der Ausschlagungsfrist bei minderjährigem Erben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Frist zur Ausschlagung der Erbschaft für einen minderjährigen Erben

  • erbrechtsiegen.de

    Beginn der Ausschlagungsfrist für minderjährigen Erben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1944
    Beginn der Ausschlagungsfrist für den minderjährigen Erben

  • rechtsportal.de

    BGB § 1944
    Beginn der Frist für die Ausschlagung der Erbschaft für einen minderjährigen Erben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versäumung der Erbausschlagungsfrist kann angefochten werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Minderjährige Erben: Ab wann beginnt die Ausschlagungsfrist?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Minderjährige Erben: Ab wann beginnt die Ausschlagungsfrist?

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 58 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 1944
    Beginn der Ausschlagungsfrist für den minderjährigen Erben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 403
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 15.11.1990 - 1 U 294/88

    Minderjährigen; Beginn der Verjährungsfrist; Kenntnis des Schadens; Person des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2012 - 21 W 22/12
    In Betracht kommt ein Fristbeginn mit der Kenntnis des ersten Ehegatten (so etwa für die Verjährung OLG Frankfurt, FamRZ 1992, 181).

    Die hier vertretene Ansicht steht zugleich nicht in Widerspruch zu der Auffassung, wonach etwa bei der Verjährungsfrist auf die Kenntnis nur eines Elternteils abzustellen ist (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1992, 181).

  • LG Freiburg, 15.08.1991 - 4 T 61/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2012 - 21 W 22/12
    Die herrschende Auffassung hält die Kenntnis beider Eltern für erforderlich (vgl. LG Freiburg, BWNotZ 1993, 44; Palandt/Weidlich, BGB, 71. Aufl., § 1944 Rdn. 6; Weidmann, in: JurisPK-BGB, 5. Aufl., § 1944 Rdn. 9; Ivo, in: AnwK-BGB, § 1944 Rdn. 11; Siegmann/Höger, in: Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl., § 1944 Rdn. 12; Ouart, in: Deutscher Erbrechtskommentar, § 1944 Rdn. 4; Damrau/Masloff, Praxiskommentar Erbrecht, § 1944 Rdn. 2; Lange, Erbrecht, § 38 Rdn. 27).

    Für die Frage, auf wessen Kenntnis im Rahmen von § 1944 Abs. 2 Satz 1 BGB abzustellen ist, kommt es - entgegen einer in der Literatur geäußerten Ansicht (vgl. Muscheler, Erbrecht, Bd. II, Rdn. 2965) - nicht auf die Reichweite von § 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB an, da dort nur die gegenüber dem Kind abzugebenden Willenserklärungen behandelt sind, bei der Ausschlagung der Erbschaft aber keine Willenserklärung gegenüber dem Minderjährigen in Rede steht, sondern die Kenntnis von Tatsachen, die die Grundlage für die Entscheidung bilden, ob die Erbschaft ausgeschlagen werden soll oder nicht (vgl. LG Freiburg, BWNotZ 1993, 44).

  • OLG Hamm, 13.10.2009 - 15 W 276/09

    Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens bei beschränkter Beschwerde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2012 - 21 W 22/12
    Denn der Antrag auf Erlass des streitgegenständlichen Erbscheins ist am 27. Juli 2011 und damit nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familienangelegenheiten und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit am 1. September 2009 gestellt worden (vgl. OLG München, NJW-RR 2011, 157; OLG Köln, FGPrax 2009, 285).
  • BGH, 05.07.2000 - IV ZR 180/99

    Fristbeginn bei Ausschlagung der Erbschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2012 - 21 W 22/12
    Denn dieser trägt für den Umstand, dass die Frist abgelaufen ist und damit das Ausschlagungsrecht des Beteiligten zu 2) weggefallen ist, die Feststellungslast (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 1530; zit. nach Juris Rdn. 11 m.w.Nachw.).
  • OLG München, 28.06.2010 - 31 Wx 80/10

    Erbscheinsverfahren: Gerichtszuständigkeit für die Beschwerde gegen die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2012 - 21 W 22/12
    Denn der Antrag auf Erlass des streitgegenständlichen Erbscheins ist am 27. Juli 2011 und damit nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familienangelegenheiten und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit am 1. September 2009 gestellt worden (vgl. OLG München, NJW-RR 2011, 157; OLG Köln, FGPrax 2009, 285).
  • OLG Celle, 15.09.2009 - 6 W 117/09

    Anfechtung der Versäumung der Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2012 - 21 W 22/12
    Entsprechend ist bei der hier maßgeblichen Kenntnis von Tatsachen auf den Rechtsgedanken von § 166 BGB zurückzugreifen (so auch OLG Celle, FamRZ 2010, 836; aA Palandt/Weidlich, BGB, 71. Aufl., § 1944 Rdn. 6; Erman, BGB, 13. Aufl., § 1944 Rdn. 6).
  • BayObLG, 11.11.2002 - 1Z BR 110/02

    Beschwerderecht des Erbeserben bei Geltendmachung der Unrichtigkeit des dem Erben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2012 - 21 W 22/12
    Denn berechtigt im Sinne von § 59 FamFG ist unter anderem, wer - wie der Beteiligte zu 2) - behauptet, er sei in dem von einem anderen Beteiligten begehrten und in der angegriffenen Entscheidung angekündigten Erbschein zu Unrecht als Erbe ausgewiesen (vgl. BayObLG, FamRZ 2003, 777 zur alten Rechtslage sowie Keidel/Zimmermann, FamFG, 17. Aufl., § 352 Rdn. 150 zum aktuellen Recht).
  • OLG Brandenburg, 29.03.2001 - 10 Wx 3/00

    Erbschaft; Ausschlagen der Erbschaft; Volljährigkeit; Erbausschlagung; Frist;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2012 - 21 W 22/12
    Demgegenüber vertritt ein Teil der Literatur die Ansicht, es genüge für den Beginn der Frist die Kenntnis eines Elternteils (vgl. Soergel/Stein, BGB, 13. Aufl., § 1944 Rdn. 12; MünchKommBGB/Leipold, 5. Aufl., § 1944 Rdn. 14; Muscheler, Erbrecht, Bd. II, Rdn. 2965; ausdrücklich offen gelassen in: BayObLG, ZEV 2002, 283, 285).
  • BayObLG, 14.06.1977 - BReg. 1 Z 17/77
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2012 - 21 W 22/12
    Entscheidend für die Abwägung ist jedoch, dass für die Ausschlagung eine Erklärung durch beide Eltern gemeinsam erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1977, 163; Palandt/Weidlich, BGB, 71. Aufl., § 1945 Rdn. 5; Siegmann/Höger, in: Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl., § 1944 Rdn. 12).
  • BGH, 23.09.1959 - V ZR 89/58

    Wasserbenutzungsrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2012 - 21 W 22/12
    Eine Genehmigung der Ausschlagung durch das Familiengericht war nicht erforderlich, weil der Beteiligte zu 2) seine Erbschaft erst infolge der Ausschlagung des vertretungsberechtigten Vaters, Herrn D, erlangt hat (vgl. § 1643 Abs. 2 Satz 2 BGB sowie OLG Hamm, NJW 1959, 2215; Palandt/Diederichsen, BGB, 71. Aufl., § 1643 Rdn. 2).
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