Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 03.09.2002 - 1 UF 103/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Herausgabe der Kinder ; Gerichtliche Umgangsregelung; Elterliche Sorge für die Kinder; Umgangskontakt; Umgangspfleger
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
BGB 1666, 1684, 1686; FGG 33
Umgangsrecht, Umgangspfleger, Herausgabepflicht, Zwangshaft, Gewalt, Auskunftspflicht - Väteraufbruch für Kinder e.V.
BGB 1666, 1684, 1686; FGG 33
Bei nicht nachvollziehbarer Weigerung eines Elternteils, den Umgang des anderen Elternteils mit den gemeinsamen Kindern zu ermöglichen, kann eine gerichtliche Umgangsregelung mit der Verpflichtung verbunden werden, die Kinder zur Durchführung des Umgangs herauszugeben. ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Umgangsrecht - Verweigerung - Zwangshaft
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1666 § 1684 § 1686; FGG § 33
Umgangsrecht, Umgangspfleger, Herausgabepflicht, Zwangshaft, Gewalt, Auskunftspflicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Auch wenn jahrelang kein Kontakt bestand Umgangsrecht?
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main-Höchst - 402 F 2063/00
- AG Frankfurt/Main, 13.03.2000 - 402 F 2063/00
- OLG Frankfurt, 03.09.2002 - 1 UF 103/00
Papierfundstellen
- NJW 2002, 3785
- MDR 2002, 1437
- FamRZ 2002, 1585
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Frankfurt, 19.04.2005 - 6 UF 155/04
Übertragung der elterlichen Sorge auf den Kindesvater bei ständiger Behinderung …
Die andere Möglichkeit wäre, dass, wie es der Erfahrung des Senats in derartigen Fällen entspricht, ein langjähriger Kampf um den Umgang entbrennen würde mit immer neuen gerichtlichen Verfahren und Versuchen, den Umgang zwangsweise durchzusetzen bis hin zur Zwangshaft (OLG Frankfurt/Main, 1. Senat für Familiensachen, FamRZ 2002, S. 1585 ff.). - OLG Jena, 24.03.2015 - 1 WF 60/15
Bei der Wahl und Bemessung der Ordnungsmittel steht dem Tatrichter ein Ermessen …
In den Fällen nicht nachvollziehbarer und dauerhafter Umgangsverweigerung ist eine Zwangshaft nach § 33 FGG für zulässig angesehen worden (OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1585). - OLG Rostock, 28.01.2004 - 11 UF 57/01
Ausschluss des Umgangsrechts bei zerrütteten Beziehungen zwischen den Eltern
Der Senat sieht deshalb davon ab, der Kindesmutter zur Durchsetzung des Umgangs das Aufenthaltsbestimmungsrecht für L. zu entziehen und dieses auf einen Umgangspfleger zu übertragen (anders OLG Frankfurt NJW 2002, 3785).
- OLG Zweibrücken, 12.02.2007 - 6 UF 37/06
Umgang; Ergänzungspflegschaft: Anordnung einer Ergänzungspflegschaft …
Nach Einschätzung des Senats ist deshalb nur der teilweise Entzug des Sorgerechts in Verbindung mit der Anordnung, das Kind für die Dauer des Umgangs an den Ergänzungspfleger herauszugeben, wobei zur Überwindung des von der Mutter zu erwartenden Widerstandes auch Gewalt gegen die Mutter angewendet werden darf, das geeignete Mittel, dem Widerstand der Mutter gegen die Besuchskontakte zu begegnen (so auch OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1585 ff). - OLG Frankfurt, 05.03.2008 - 4 UF 95/07
Umgangsverfahren: teilweiser Sorgerechtsentzug zur Durchsetzung des Umgangsrechts
Vielmehr ist ein teilweiser Sorgerechtsentzug im Rahmen eines Umgangsverfahrens gem. § 1684 BGB als zulässig anzusehen (OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2002, 1585 ff.;… Palandt/Diederichsen, Bürgerliches Gesetzbuch, 67. Aufl. München 2008, § 1684 Rz. 41). - OLG Rostock, 25.07.2003 - 10 UF 98/02
Wiederanbahnung von Umgangskontakten; Einrichtung einer Umgangspflegschaft
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 14.12.2001 - 1 UF 168/01
Kindesentführung, Umgangsregelung nach HKÜ, Rechtshängigkeit
Zwischen den beteiligten Eltern ist unter anderem ein Verfahren betreffend Umgangsrecht unter dem Aktenzeichen 1 UF 103/00 bei dem Senat anhängig. - AG Flensburg, 31.07.2020 - 95 F 91/19
Auskunftsverpflichtung zu gesundheitlicher Entwicklung eines Kindes
Mit dem OLG Frankfurt (OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2002, 30280423, vom 03.09.2002, 1 UF 103/00) wird davon ausgegangen, dass die Erfüllung des Auskunftsanspruchs nach § 1686 BGB ein Teilbereich der elterlichen Sorge ist, der selbständig entzogen werden kann.