Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.06.2010 - 11 Verg 4/10   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unvollständige Erklärungen des Bieters über die Verpflichtungserklärungen sind von der Vergabestelle auszulegen und aufzuklären

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auslegung "unvollständiger" Erklärungen (IBR 2011, 1114)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein weiteres Rügeerfordernis bei Nachschieben von Gründen! (IBR 2011, 239)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • IBR 2011, 1114
  • IBR 2011, 239



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Wird zitiert von ... (5)  

  • VK Bund, 09.09.2011 - VK 1-114/11  

    Vergabe - Abweichung von Wertungskriterien: Verbot der Zuschlagserteilung!

    Das Schreiben der ASt hat daher den von einer Rüge zu erreichenden Zweck erfüllt, den öffentlichen Auftraggeber auf angebliche Vergaberechtsverstöße hinzuweisen und ihm ggf. eine frühzeitige Abhilfe zu ermöglichen, um so der Einleitung unnötiger Vergabeverfahren entgegenzuwirken (OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Juni 2010, 11 Verg 4/10; Dicks in: Ziekow, Vergaberecht, zu § 107 GWB, Rz. 53).

    Sollte nach weiteren Ausführungen eines öffentlichen Auftraggebers zum selben bereits gerügten Vergaberechtsverstoß eine weitere Rüge erforderlich sein, um den Anforderungen des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB zu genügen, hätte es der öffentliche Auftraggeber in der Hand, durch "dosierte" Rügeantworten und nachträgliche Bekanntgabe seiner Entscheidungsgrundlagen eine Mehrzahl von Rügen erforderlich zu machen, die letztlich auf dasselbe Ergebnis abzielen, nämlich das Angebot des Antragstellers nicht zu berücksichtigen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Juni 2010, aaO.).

  • VK Niedersachsen, 13.02.2012 - VgK-02/12  

    Vergabe - Unzureichende Wertung von Bruttogrundfläche bei Referenzprojekten!

    Dieses Ziel war jedoch vorliegend mit einer weiteren Rüge der Antragstellerin erkennbar nicht zu erreichen gewesen, da die Antrags-gegnerin innerhalb der gesetzten Abhilfefrist nichts an der beabsichtigten Zuschlagserteilung geändert hatte (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.06.2010 ,11 Verg 4/10, zitiert nach ibr-online).

    Denn ansonsten hätte es die Vergabestelle in der Hand, durch dosierte und nachträgliche Bekanntgabe ihrer Entscheidungsgrundlagen eine Mehrzahl von Rügen erforderlich zu machen, die letztlich auf dieselbe Entscheidung zielen, nämlich das Angebot des Antragstellers nicht zu berücksichtigen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.06.2010 ,11 Verg 4/10, zitiert nach VERIS).

  • VK Bund, 29.08.2011 - VK 1-105/11  

    Vergabe - Leistungsbeschreibung mittels Herstellerlisten: Nicht produktneutral!

    Da das Schreiben vom 14. Juli 2011 unter Hinweis auf die Ausschlussfrist nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB die Mitteilung zum Gegenstand hatte; dass der Rüge vom 6. Juli 2011 nicht abgeholfen werde, .und dazu gerade auch die neuen Aufhebungsgründe zur Begründung heranzögen wurden, ist zudem davon auszugehen, dass eine weitere Rüge ausnahmsweise auch entbehrlich wäre, da die Ag eindeutig zu erkennen gegeben hatten, dass sie auf jeden Fall an der Aufhebung festhalten wollten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Juni 2010, 11 Verg 4/10).
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  • VK Niedersachsen, 14.01.2011 - VgK-63/10  

    Vergabe - Zum Verbot von Änderungen an den Verdingungsunterlagen

    Für die Dokumentation der eigenverantwortlichen Entscheidung des Auftraggebers genügt es nach der Rechtsprechung, wenn die Vergabestelle bei Einschaltung eines Beraters auf die Vorschläge des Beraters zumindest einen billigenden Prüfungsvermerk mit verantwortlicher Unterschrift fertigt (vgl. OLG München, Beschluss v. 29.09.2009, Verg 12/09; OLG Frankfurt/ Main, Beschluss v. 04.06.2010, Az.: 11 Verg 4/10).
  • VK Hessen, 13.03.2012 - 69d-VK-06/12  

    Vergabe - Bietergemeinschaft: Kriterien der verbindlichen Angebotsunterschrift

    Der Beschluss des OLG Frankfurt vom 4. Juni 2010 (11 Verg 4/10) betrifft dagegen einen Fall, in welchem keine "rechtsverbindliche" sondern lediglich eine "rechtsgültige" Unterschrift unter das Angebot gefordert worden war und auch der Nachweis über die Bevollmächtigung nicht zusammen mit dem Angebot vorgelegt werden musste.
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