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   OLG Frankfurt, 04.09.2000 - 2 WF 236/00   

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https://dejure.org/2000,15883
OLG Frankfurt, 04.09.2000 - 2 WF 236/00 (https://dejure.org/2000,15883)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.09.2000 - 2 WF 236/00 (https://dejure.org/2000,15883)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. September 2000 - 2 WF 236/00 (https://dejure.org/2000,15883)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1666 § 1666a; SGBVIII § 27
    Zum rechtlichen Umfang des Aufenthaltsbestimmungsrechts

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Darmstadt, 16.02.1995 - 5 T 1414/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2000 - 2 WF 236/00
    Ist einem Elternteil das Personensorgerecht ganz oder teilweise durch das Familiengericht nach §§ 1666, 1666a BGB entzogen und auf einen Pfleger übertragen worden, tritt dieser insoweit an die Stelle des Elternteils (vgl. insoweit § 7 Abs. 1 Nummer 5 SGB III; OLG Düsseldorf, FamRZ 97, 105; LG Darmstadt FamRZ 95, 1435).
  • VG Arnsberg, 23.10.1995 - 11 K 3211/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2000 - 2 WF 236/00
    Der abweichenden Auffassung des Verwaltungsgerichts Arnsberg (FamRZ 97, 1373 mit Anmerkung FamRZ 1998, 329) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Düsseldorf, 21.02.1996 - 25 Wx 63/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2000 - 2 WF 236/00
    Ist einem Elternteil das Personensorgerecht ganz oder teilweise durch das Familiengericht nach §§ 1666, 1666a BGB entzogen und auf einen Pfleger übertragen worden, tritt dieser insoweit an die Stelle des Elternteils (vgl. insoweit § 7 Abs. 1 Nummer 5 SGB III; OLG Düsseldorf, FamRZ 97, 105; LG Darmstadt FamRZ 95, 1435).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2004 - 9 S 575/03

    Örtliche Zuständigkeit eines Jugendhilfeträgers bei verschiedenem gewöhnlichen

    Dies beinhaltet aufgrund der besonderen Situation - baldige Volljährigkeit der Jugendlichen und Übertragung des Erziehungsrechts - die Befugnis, einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII zu stellen, ohne dass es der Zustimmung der insoweit in ihrer Personensorge beschränkten Mutter der Jugendlichen bedurfte (vgl. Urteil des Senats vom 19.08.2003 - 9 S 225/03 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2000 - 12 A 11123/99 -, FamRZ 2001, 1184; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2000 - 2 WF 236/00 -, JAmt 2001, 90; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21.06.2001 - BVerwG 5 C 6/00 -, NJW 2002, 232 = FEVS 53, 105).
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