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   OLG Frankfurt, 05.03.2008 - 4 UF 95/07   

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https://dejure.org/2008,4872
OLG Frankfurt, 05.03.2008 - 4 UF 95/07 (https://dejure.org/2008,4872)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.03.2008 - 4 UF 95/07 (https://dejure.org/2008,4872)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. März 2008 - 4 UF 95/07 (https://dejure.org/2008,4872)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 1666; ; BGB § 1684 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666; BGB § 1684 Abs. 3
    Teilweiser Sorgerechtsentzug zur Durchsetzung des Umgangsrechts als ultima ratio zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für einen teilweisen Sorgerechtsentzug und die Einsetzung eines Umgangspflegers zur Durchsetzung eines Umgangsrechts und zur Regelung der Umgangskontakte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 4
  • FamRZ 2009, 354 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 03.09.2002 - 1 UF 103/00

    Umgangsrecht, Umgangspfleger, Herausgabepflicht, Zwangshaft, Gewalt,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2008 - 4 UF 95/07
    Vielmehr ist ein teilweiser Sorgerechtsentzug im Rahmen eines Umgangsverfahrens gem. § 1684 BGB als zulässig anzusehen (OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2002, 1585 ff.; Palandt/Diederichsen, Bürgerliches Gesetzbuch, 67. Aufl. München 2008, § 1684 Rz. 41).
  • BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 1895/03

    Verfassungsmäßigkeit der Einrichtung einer Umgangspflegschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2008 - 4 UF 95/07
    Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.08.2005 (NJW-RR 2006, S. 1 f.) kann als Mittel zur Durchsetzung eines Umgangsrechts auch die familiengerichtliche Maßnahme des teilweisen Sorgerechtsentzugs zum Einsatz gebracht werden.
  • OLG Köln, 01.03.2018 - 10 UF 19/18

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Kindesvater im Rahmen eines

    Auch sonstige Verfahrensverstöße sieht der Senat - ungeachtet dessen, dass trotz der mit der Beschwerde vorgebrachten Bedenken ein Befangenheitsantrag nicht gestellt worden ist - nicht, da in Umgangsverfahren ein Teilsorgerechtsentzug sogar von Amts wegen möglich ist (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 29.08.2002 - 10 UF 229/02, FamRZ 2003, 397; OLG Frankfurt, Beschl. v. 05.03.2008 - 4 UF 95/07, NJW-RR 2009, 4), umso eher also einem diesbezüglichen Eilantrag des Kindesvaters auch im Rahmen eines Umgangsverfahrens Rechnung getragen werden kann.
  • OLG Hamm, 13.07.2010 - 2 UF 277/09

    Verhältnismäßigkeit des Teilentzugs der elterlichen Sorge; Gerichtliche Regelung

    Danach soll ein Entzug oder Teilentzug der elterlichen Sorge nur erfolgen, wenn der Gefährdung des betroffenen Kindes nicht durch andere - weniger einschneidende - Maßnahmen sinnvoll begegnet werden kann (vgl. BVerfG NJW 1982, 1379, 1380 f.; FamRZ 2008, 2185, 2186 f.; OLG Frankfurt a/M NJW-RR 2009, 4, 5; Palandt-Diederichsen, BGB, 69. Aufl., § 1666 Rz. 36 m. w. N.).
  • OLG Celle, 16.12.2010 - 10 UF 253/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen im einstweiligen

    Zwar können auch Sorgerechtsregelungen, die im Rahmen eines Umgangsverfahrens erfolgen, mit der Beschwerde angefochten werden, soweit durch sie die elterliche Sorge (teilweise) entzogen wird (OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 11 WF 936/07 - OLGR Koblenz 2008, 383; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. März 2008 - 4 UF 95/07 - FamRZ 2009, 354 = NJW-RR 2009, 4).
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