Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 649 Abs 2 BGB, § 2 Abs 1 Nr 4 UrhG, § 31 Abs 5 UrhG, § 97 UrhG
    Urheberrecht des Architekten: Schadensersatzanspruch des Architekten für die Verwendung der von ihm erstellten Genehmigungsplanung bei der Fertigstellung des Bauwerks

  • it-recht-kanzlei

    Urheberrechte von Architekten

mehr
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine konkludente Übertragung des urheberrechtlichen Nachbaurechts bei Beauftragung des Architekten zur Genehmigungsplanung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekten & Ingenieure - Übertragung des urheberrechtlichen Nachbaurechts

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Architekt; Urheberrecht; Fertigstellung; Plan; Pläne; Planung; Bauwerk; Nachbaurecht; Schadenersatz; Schadensersatz

Kurzfassungen/Presse (2)

  • baurechtsurteile.de (Leitsatz und Auszüge)

    Nutzungsrecht des Auftraggebers an Entwürfen eines Architekten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz für Architekten, wenn der Bauherr von urheberrechtlich schutzfähigen Planungselementen im Nachbau keinen Gebrauch macht

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftrag nur bis Genehmigungsplanung: Darf Bauherr die Planung verwerten? (IBR 2007, 82)

  • hoai-gutachter.de , S. 1 (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt erhält Schadensersatz bei Nachbau

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main, 07.12.2005 - 6 O 436/04
  • OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 307
  • NZBau 2007, 322
  • ZUM 2007, 306
  • IBR 2007, 82



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Wird zitiert von ... (3)  

  • LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 450/07  

    Urheberrechtlicher Nutzungsvertrag: Änderungsanspruch des Übersetzers für einen

    Gerade dieser Umstand zwingt zu einer "generalisierenden und standardisierten" Betrachtungsweise (vgl. zu § 32 UrhG insoweit OLG München ZUM 2007, 306, 313).

    Weitergehende Kriterien, wie etwa ein Bedarf des Urhebers (im Sinne es Mindestlohnes), sind dem Prinzip einer marktwirtschaftlich organisierten Preisbildung fremd (so zutreffend OLG München, ZUM 2007, 306, 314).

    Insoweit schließt sich die Kammer den überzeugenden Ausführungen des 6. Senats des OLG München in den genannten Urteilen vom 8.2.2007 (ZUM 2007, 306, 314 und 317, 325) an.

  • LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 452/07  

    Urheberrechtlicher Nutzungsvertrag: Vertragsanpassungsanspruch des Übersetzers

    Gerade dieser Umstand zwingt neben der bereits vom OLG München herangezogenen systematischen Auslegung des § 32 UrhG zu einer "generalisierenden und standardisierten" Betrachtungsweise (vgl. OLG München ZUM 2007, 306, 313).

    Weitergehende Kriterien, wie etwa ein Bedarf des Urhebers (im Sinne eines Mindestlohnes), sind dem Prinzip einer marktwirtschaftlich organisierten Preisbildung fremd (so zutreffend OLG München, ZUM 2007, 306, 314).

    Insoweit schließt sich die Kammer den überzeugenden Ausführungen des 6. Senats des OLG München in den Urteilen vom 8.2.2007 (ZUM 2007, 306, 314 und 317, 325) an.

  • LG München I, 07.05.2009 - 7 O 17694/08  

    Stufenklage des Chefkameramannes einer Filmproduktions auf Fairnessausgleich

    Somit ist auch im Bereich der hier in Rede stehenden Verträge von Filmurhebern im Rahmen der den Gericht überlassenen "hoheitlichen Preiskontrolle" (LG Hamburg a. a. O.) mit zu berücksichtigen, dass eine Pauschalvergütung dem maßgeblichen Grundsatz, dass der Urheber nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG und des BGH tunlichst an den wirtschaftlichen Nutzen einer jeder Werknutzung zu beteiligen ist, nur unzureichend oder nicht gerecht wird (so die Rspr. zu den Übersetzerfällen z. B. OLG München ZUM 2007, 306, 314; 317, 325; LG Hamburg a. a. O. S. 611).
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