Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.02.1998 - 20 W 51/95   

Kurzfassungen/Presse (3)

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Testamentsvollstrecker gewährt sich Darlehen

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Testamentsvollstrecker gewährt sich selbst Darlehen: 'Unzulässiges Insichgeschäft' ist Grund für den Erben, mißtrauisch zu sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1998, 795
  • FamRZ 1998, 926



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Frankfurt, 30.07.2003 - 20 W 105/03  

    Berufsbetreuervergütung: Regress der Staatskasse gegen die Witwe des Betreuten

    Dies gilt auch dann, wenn Dritte als Bezugsberechtigte aus einer Lebensversicherung als Vertrag zugunsten Dritter aus Anlass des Todes des Betreuten einen Anspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme erlangen, die dann nicht in den Nachlass fällt (vgl. BGHZ 32, 47 und 130, 381; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 121; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1998, 795; Palandt/Heinrichs/ Edenhofer, a.a.O., § 330 Rn. 2 und § 1922 Rn. 47).
  • OLG Naumburg, 15.04.2002 - 14 WF 227/01  

    Zur Frage der sachlichen Gerichtszuständigkeit im Rahmen des § 1909 BGB;

    Der Anspruch auf die Leistung der Versicherungssumme entsteht hierbei nach Eintritt des Versicherungs-(=Todes-)falls ohne Durchgang durch das Vermögen des Versicherungsnehmers unmittelbar und originär in der Person des Bezugsberechtigten, fällt also bei einer Versicherung auf den Todesfall nicht in den Nachlass des Erblassers (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1998, S. 795; Palandt/Heinrichs, a.a.O., Einf v § 328, Rdnr. 6).
  • FG Thüringen, 27.09.2000 - IV 1485/98  

    Berufsbetreuer i.S.d. §§ 1896 ff. BGB übt eine sonstige selbstständige

    Insbesondere hat der Testamentsvollstrecker im Konfliktfall seine eigenen Interessen gegenüber den fremden die er wahrzunehmen hat, zurückzustellen (Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Beschluss v. 6. Februar 1998 - 20 W 51/95, NJW-Report Zivilrecht. 1998, 795).
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