Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 11 Verg 3/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 114 Abs 2 GWB, § 91a ZPO
Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Erledigung des Nachprüfungsantrages durch Aufhebung des Vergabeverfahrens und Zurückweisung eines anschließenden Fortsetzungsfeststellungsantrages als unzulässig - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergabe - Kostenentscheidung bei Erledigung des Nachprüfungsantrages
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 08.07.2002 - 69 d-VK 14/02
- OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 11 Verg 3/02
Zeitschriftenfundstellen
- NZBau 2004, 174
- VergabeR 2003, 349
Wird zitiert von ... (25)
- OLG Jena, 30.03.2009 - 9 Verg 12/08
Vergabe - Unverzügliche Rüge
Ein solches rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.03.2005, Az.: Verg 77/04; OLG Frankfurt, Beschluss v. 06.02.2003, Az.: 11 Verg 3/02;… Summa in: jurisPK-VergR, 2. Aufl. 2008, § 114 GWB, Rn 106;… Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand 05.03.2009, § 114, Rz. 2319 f). - VK Sachsen, 26.10.2009 - 1/SVK/016-08
Vergabe - Feststellungsinteresse für Rechtsanwaltsgebühren
b) Ungeschriebene Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ist darüber hinaus ein Feststellungsinteresse (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 14.02.2001, Verg 14/00, und 22.05.2002, Verg 6/02; OLG Frankfurt am Main, B. v. 06.02.2003, 11 Verg 3/02).Ein solches Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition der Antragstellerin in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (OLG Düsseldorf, B. v. 2.03.2005 - Verg 70/04; B. v. 18.10.2000 - Verg 3/00 ; OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 06.02.2003, 11 Verg 3/02, Gause in Willenbruch/Bischoff, Vergaberecht Kompaktkommentar, Rnr. 12 zu § 114 a.F.).
- OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 11 Verg 2/02
Vergabe - Feststellungsantrag unzulässig bei unzulässigem Nachprüfungsantrag
Dafür genügt die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches des Bieters gegen die Vergabestelle für den Fall der Feststellung eines konkreten Vergabeverstoßes oder jedes nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens abzumildern (vgl. OLG Naumburg, OLGR 2002, 73; OLG Düsseldorf, WuW/EVerG 459; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.02:2003 - 11 Verg. 3/02).
- VK Sachsen, 20.09.2011 - 1/SVK/0035-11
Vergabe - Fehlende Nachweise: Keine Nachforderung - kein Ausschluss!
Ein solches rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition der Antragstellerin in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (OLG Düsseldorf, B. v. 2.03.2005 - Verg 70/04; OLG Frankfurt am Main, B. v. 06.02.2003, 11 Verg 3/02). - VK Sachsen, 17.01.2007 - 1/SVK/002-05
Vergabe - Zwingend auszuschließen - kein Feststellungsinteresse
Voraussetzung für das Feststellungsinteresse ist die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadenersatzanspruches des Bieters gegen den Auftraggeber für den Fall des konkreten Vergaberechtsverstoßes oder jedes nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragsstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (OLG Frankfurt a. M., B. v. 06.02.2003, NZBau 2004, 174). - VK Düsseldorf, 23.05.2008 - VK-7/08
Vergabe - "Select-Vertrag" des Bundes als Rahmenvertrag?
Voraussetzung für das Feststellungsinteresse ist die nicht ganz auszuschließende Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs des Bieters gegen die Vergabestelle für den Fall des konkreten Vergaberechtsverstoßes oder jedes nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern ( OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2003, NZBau 2004, 174(174).) Das anzuerkennende wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin ergibt sich vorliegend aus der Tatsache, dass die Antragstellerin durch die Erledigung des Nachprüfungsverfahrens aufgrund des Regelungsgehalts des § 128 GWB und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ihre eigenen Rechtsanwaltskosten selbst tragen müsste, wenn sie keinen Fortsetzungsfeststellungsbeschluss der Vergabekammer herbeiführt (vgl. VK Lüneburg, Beschluss vom 05.01.2006, VgK - 41 / 2005). - VK Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2012 - 1 VK 1/11
Vergabe - Ersatz des Vertrauensschadens erfordert "echte Zuschlagschance"!
Zwischen diesen Auffassungen liegt die Position eines Teiles der Rechtsprechung (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 04.02.2009, Az.: 1 Verg 4/08; OLG Dresden, Beschluss vom 30.12.2010, Az.: WVerg 0007/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2010, Az.: VII-Verg 3/10; Beschluss vom 23.03.2005, Az.: VII-Verg 77/04; Beschluss vom 02.03.2005, Az.: VII-Verg 70/04; Beschluss vom 18.10.2000, Az.: Verg 3/00; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.02.2003, Az.: 11 Verg 3/02), die sich (im Anschluss an Dicks, S. 344) etwa so zusammenfassen lässt:. - VK Bund, 24.05.2004 - VK 2-22/04 Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 6.2.2003, NZBau 2004, 174).
- VK Bund, 28.12.2004 - VK 1-141/04
Vergabe - Wiederholungsgefahr trotz vorangegangener Aufhebung aus selbem Grund?
Ein Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt nach überwiegender Auffassung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 14. Februar 2001, Az.: Verg 14/00, WuW/E Verg 459, und vom 22. Mai 2002, Az.: Verg 6/02, VergabeR 2002, 668; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 6. Februar 2003, Az.: 11 Verg 3/02, NZBau 2004, 174;… Byok in Byok/Jaeger, § 114 Rn. 748;… Reidt in Reidt/Stickler/Glahs, 2. Aufl., § 114 Rn. 58;… Boesen, Vergaberecht, § 114 Rn. 73;… a.A. Kus in Niebuhr/Kulartz/Kus/Portz, § 114 Rn. 70). - VK Bund, 29.12.2004 - VK 2-136/03
Vergabe - Feststellungsantrag nach § 114 GWB erfordert …
a) Der Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt nach überwiegender Auffassung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 14. Februar 2001, Az.: Verg 14/00, WuW/E Verg 459, und vom 22. Mai 2002, Az.: Verg 6/02, VergabeR 2002, 668; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 6. Februar 2003, Az.: 11 Verg 3/02, NZBau 2004, 174;… Byok in Byok/Jaeger, § 114 Rn. 748;… Reidt in Reidt/Stickler/Glahs, 2. Aufl., § 114 Rn. 58;… Boesen, Vergaberecht, § 114 Rn. 73;… a.A. Kus in Niebuhr/ Kulartz/Kus/Portz, § 114, Rn. 70). - VK Bund, 02.09.2005 - VK 2-57/05
- VK Thüringen, 23.09.2005 - 360-4002.20-007/05-NDH
Vergabe - Keine nachträgliche Forderung des Nachweises der Eignung
- VK Niedersachsen, 17.10.2006 - VgK-25/06
Vergabe - Ausschreibungsunterlagen nur gegen Geld?
- VK Niedersachsen, 26.06.2007 - VgK-29/07
Vergabe - Fortsetzungsfeststellungsantrag
- VK Bund, 02.07.2004 - VK 2-28/04
- VK Bund, 13.10.2004 - VK 2-151/04
- VK Brandenburg, 09.09.2005 - 1 VK 33/05
Vergabe - Aufgehobene Ausschreibung: Klärung von erledigten Rechtsverstößen
- VK Niedersachsen, 05.01.2006 - VgK-41/05
Vergabe - Voraussetzungen eines Fortsetzungsfeststellungsantrags
- VK Niedersachsen, 06.01.2006 - VgK-43/05
Vergabe - Voraussetzungen eines Fortsetzungsfeststellungsantrags
- VK Niedersachsen, 30.06.2008 - VgK-07/08
Vergabe - Feststellungsinteresse
- VK Brandenburg, 09.09.2005 - VK 33/05
- VK Niedersachsen, 02.12.2008 - VgK-41/08
Vergabe - Zur Zulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrags
- VK Niedersachsen, 21.08.2009 - VgK-43/09
Vergabe - Schätzung des Auftragswertes vor Auschreibungsbeginn
- VK Niedersachsen, 21.08.2009 - VgK-42/09
Vergabe - Nachprüfungsverfahren: Erledigung in sonstiger Weise
- VK Niedersachsen, 30.06.2008 - VgK-7/08
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