Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.03.2008 - 6 U 85/07   

Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Preisangaben im Internethandel - Zu den Anforderungen an die Angaben über Liefer- und Versandkosten sowie den Umsatzsteuerhinweis und zur wettbewerbsrechtlichen Relevanz fehlerhafter Preisangaben im Internethandel. Zur Frage, ob fehlerhafte AGB-Klauseln einen Wettbewerbsverstoß darstellen.

  • openjur.de

    §§ 3, 4 UWG; § 1 PAngV

  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 2 Nr 1 PAngV, § 1 Abs 2 Nr 2 PAngV, § 3 UWG, § 4 UWG
    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Verletzung von Preisangabenvorschriften: Wesentlichkeit eines Verstoßes bei der Preisangabe; Hinweis auf Umsatzsteuer als Preisbestandteil und Höhe der Lieferkosten; Anforderungen an den Tenor bei Verstößen gegen Hinweispflichten

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  • damm-legal.de

    Angabe von Liefer- und Versandkosten bei www.quelle.de wettbewerbswidrig

  • damm-legal.de (Zusammenfassung und Volltext)

    Die Versandkosten dürfen nicht erst über einen Link in den AGB angegeben werden / Keine 1,5-fache Geschäftsgebühr für die Abmahnung einer falschen Widerrufsbelehrung und unwirksamer AGB-Klauseln

  • JurPC

    Wesentlichkeit eines Verstoßes bei der Preisangabe bei fehlendem Hinweis auf Umsatzsteuer als Preisbestandteil

  • stroemer.de

    Quelle.de

  • it-recht-kanzlei

    Preisangabenpflicht bei Fernabsatzverträgen

  • kanzlei.biz

    Fehlerhafte Preisangaben im Internethandel

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Preisangaben bei Fernabsatzverträgen - Umsatzsteuer sowie Liefer- und Versandkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein wesentlicher Wettbewerbsverstoß durch fehlenden Hinweis auf enthaltene Umsatzsteuern in Fernabsatzverträgen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Preisangabe; Versandkosten; Umsatzsteuer; Mehrwertsteuer; MWSt; Bagatellverstoß; Wesentlichkeit

Kurzfassungen/Presse (10)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die fehlenden Hinweise auf die Umsatzsteuer und Versandkosten stellen nur teilweise Wettbewerbsverstöße dar

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zum Thema Preisangaben bei Fernabsatzverträgen [Fernabsatzvertrag, Online-Handel, Preisangabenverordnung]

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzureichende Information über die Liefer- und Versandkosten ist wettbewerbswidrig - Quelle.de unter

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  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Preisangaben bei Fernabsatzverträgen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Quelle-Webseite wegen fehlerhafter Preisangaben rechtswidrig

  • rechtmedial.de (Kurzinformation und Auszüge)

    AGBs für Fernabsatzverträge von Spielkonsolen und Zubehör bei Quelle auf dem Prüfstand

  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Zum Thema Preisangaben bei Fernabsatzverträgen

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Angabe der Versandkosten nur in AGB ist unzureichend

  • heise.de (Pressebericht)

    Händler muss bei Internetangebot Liefer- und Versandkosten angeben

  • shopbetreiber-blog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile für Shop-Betreiber 2008

Besprechungen u.ä. (4)

  • cbh.de (Kurzanmerkung)

    Preisangaben und Bagatellgrenze im Internet

  • e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Quelle.de verstößt wegen fehlerhafter Preisangaben gegen Wettbewerbsrecht

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Angabe der Versandkosten nur in AGB ist unzureichend

  • e-recht24.de (Kurzanmerkung)

    Online-Shops müssen Versandkosten automatisch anzeigen

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main, 23.02.2007 - 12 O 121/06
  • OLG Frankfurt, 06.03.2008 - 6 U 85/07

Zeitschriftenfundstellen

  • MMR 2009, 69 (Ls.)
  • MIR 2008, Dok. 181



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 51/09  

    Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung; Rücksendekosten;

    In den Fällen, in denen mit den Abmahnschreiben verschiedene Handlungen (etwa Werbeanzeigen unterschiedlichen Inhalts) beanstandet werden, sodass bezogen auf die Unterlassung unterschiedliche Streitgegen-stände vorliegen, kann das hinsichtlich der aufgewendeten Rechtsanwaltskosten problemlos dahin verstanden werden, dass lediglich nach Maßgabe der jeweiligen Gegenstandswerte die Kosten der Tätigkeit des Rechtsanwalts (anteilig) zu ersetzen sind (Scharen a.a.O. 8, auch unter Verweis auf Frankfurt OLG-Report 2008, 849; diese Entscheidung lässt sich unschwer aber auch dahin verstehen, dass nur nach dem Verhältnis von behaupteter und für begründet erachteter Verstoßzahl gequotelt worden ist, da es dort nur um zwei Verstöße ging, von denen nur einer für berechtigt angesehen worden ist, weshalb das OLG Frankfurt nur den hälftigen Gegenstandswert als Berechnungsgrundlage für die Abmahnkosten heranzog [Frankfurt a.a.O. {juris Tz. 26}]; Quotelung je nach der Zahl begründeter und unbegründeter Verstöße: Hess a.a.O. 35 und 35.1 [Aktualisierung 23.11.2009]; das von ihm für seine Meinung angeführte OLG Köln GRUR-RR 2006, 196 hat aber die Anwaltskosten entsprechend seiner Kostenquote aufgeteilt [OLG Köln, siehe Tenor I 2 und III und juris Tz. 3 und 39], was gerade für eine Quotelung nach Streitwertanteilen spricht; ebenfalls für die entsprechende Anwendung des § 92 ZPO: Kreft in Großkommentar, UWG [1991], Vor § 13, 164); so ebenfalls OLG Hamm U. v. 13.08.2009 - 4 U 71/09 [juris Tz. 31 i. V. m. 4]).
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