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   OLG Frankfurt, 06.05.2010 - 3 UF 350/08   

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https://dejure.org/2010,18756
OLG Frankfurt, 06.05.2010 - 3 UF 350/08 (https://dejure.org/2010,18756)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.05.2010 - 3 UF 350/08 (https://dejure.org/2010,18756)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - 3 UF 350/08 (https://dejure.org/2010,18756)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1666 BGB
    Entziehung des Sorgerrechts wegen Gefährdung des Kindeswohls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindeswohlgefährdung besteht bei eingeschränkter Erziehungsfähigkeit der psychisch kranken Mutter und zieht Umgangsrecht von nur einmal im Monat nach sich; Entziehung des Sorgerechts wegen Gefährdung des Kindeswohls auf Grund eingeschränkter Erziehungsfähigkeit der ...

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    BGB 1666, 1666a
    Sorgerecht; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Entzug des Sorgerechts oder des Aufenthaltsbestimmungsrechts; Auflagen

  • hefam.de

    BGB §§ 1666, 1666a
    Sorgerecht; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Entzug des Sorgerechts oder des Aufenthaltsbestimmungsrechts; Auflagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666
    Entziehung des Sorgerechts wegen Gefährdung des Kindeswohls auf Grund eingeschränkter Erziehungsfähigkeit der Mutter und Misshandlung des Kindes durch deren Lebensgefährten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 489
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10

    Auflage der Fortsetzung einer Psychotherapie im Rahmen einer Umgangsregelung

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 6. Mai 2010 - 3 UF 350/08 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit ihr auferlegt wird, die bereits begonnene Psychotherapie bis zu dem Zeitpunkt fortzusetzen, den das Jugendamt - in Abstimmung mit dem jeweiligen Therapeuten - als erforderlich ansieht.
  • BVerfG, 13.07.2010 - 1 BvR 1572/10

    Teilweise Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde: Unzureichende

    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, soweit sie sich gegen den Beschluss des Amtsgerichts Groß-Gerau vom 4. November 2008 - 73 F 334/08 HK, 73 F 335/08 SO, 73 F 465/08 UG - und gegen die Zurückweisung der hiergegen gerichteten Beschwerde sowie die Umgangsregelung im Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 6. Mai 2010 - 3 UF 350/08 - richtet.

    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde im Übrigen gegen die Auflage im Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 6. Mai 2010 - 3 UF 350/08 - wendet, die begonnene Psychotherapie fortzusetzen, ergeht eine gesonderte Entscheidung.

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