Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 06.05.2010 - 3 UF 350/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1666 BGB
Entziehung des Sorgerrechts wegen Gefährdung des Kindeswohls - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kindeswohlgefährdung besteht bei eingeschränkter Erziehungsfähigkeit der psychisch kranken Mutter und zieht Umgangsrecht von nur einmal im Monat nach sich; Entziehung des Sorgerechts wegen Gefährdung des Kindeswohls auf Grund eingeschränkter Erziehungsfähigkeit der ...
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
BGB 1666, 1666a
Sorgerecht; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Entzug des Sorgerechts oder des Aufenthaltsbestimmungsrechts; Auflagen - hefam.de
BGB §§ 1666, 1666a
Sorgerecht; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Entzug des Sorgerechts oder des Aufenthaltsbestimmungsrechts; Auflagen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1666
Entziehung des Sorgerechts wegen Gefährdung des Kindeswohls auf Grund eingeschränkter Erziehungsfähigkeit der Mutter und Misshandlung des Kindes durch deren Lebensgefährten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Groß-Gerau, 04.11.2008 - 73 F 334/08
- OLG Frankfurt, 06.05.2010 - 3 UF 350/08
- BVerfG, 13.07.2010 - 1 BvR 1572/10
- BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 489
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10
Auflage der Fortsetzung einer Psychotherapie im Rahmen einer Umgangsregelung …
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 6. Mai 2010 - 3 UF 350/08 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit ihr auferlegt wird, die bereits begonnene Psychotherapie bis zu dem Zeitpunkt fortzusetzen, den das Jugendamt - in Abstimmung mit dem jeweiligen Therapeuten - als erforderlich ansieht. - BVerfG, 13.07.2010 - 1 BvR 1572/10
Teilweise Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde: Unzureichende …
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, soweit sie sich gegen den Beschluss des Amtsgerichts Groß-Gerau vom 4. November 2008 - 73 F 334/08 HK, 73 F 335/08 SO, 73 F 465/08 UG - und gegen die Zurückweisung der hiergegen gerichteten Beschwerde sowie die Umgangsregelung im Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 6. Mai 2010 - 3 UF 350/08 - richtet.Soweit sich die Verfassungsbeschwerde im Übrigen gegen die Auflage im Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 6. Mai 2010 - 3 UF 350/08 - wendet, die begonnene Psychotherapie fortzusetzen, ergeht eine gesonderte Entscheidung.