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   OLG Frankfurt, 06.09.2006 - 5 UF 156/06   

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https://dejure.org/2006,6418
OLG Frankfurt, 06.09.2006 - 5 UF 156/06 (https://dejure.org/2006,6418)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.09.2006 - 5 UF 156/06 (https://dejure.org/2006,6418)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. September 2006 - 5 UF 156/06 (https://dejure.org/2006,6418)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 1628; ; BGB § 1674

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1628; BGB § 1674
    Ruhen der elterlichen Sorge bei Strafhaft - Kolumbienreise von erheblicher Bedeutung im Sinne von § 1628 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ruhen der elterlichen Sorge während des Aufenthalts in Strafhaft; Erhebliche Bedeutung einer Reise nach Kolumbien für das Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 753
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 16.07.1999 - 6 UF 177/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2006 - 5 UF 156/06
    "In Fällen eines längeren Auslandsaufenthaltes von Eltern ist bereits mehrfach entschieden, dass dies für die Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge nicht ausreichend ist, wenn die Eltern des Kindes erreichbar sind (Vgl. OLG Frankfurt vom 19.4.2000, 4 UF 21/00, und vom 16.7.1999, 6 UF 177/99).
  • OLG Frankfurt, 17.09.2001 - 5 WF 137/01

    Elterliche Sorge, Ruhen, Strafhaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2006 - 5 UF 156/06
    Im Beschluss vom 17.09.2001 (5 WF 137/01, veröffentlicht bei www.hefam.de) wird dazu ausgeführt:.
  • OLG Frankfurt, 19.04.2000 - 4 UF 21/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2006 - 5 UF 156/06
    "In Fällen eines längeren Auslandsaufenthaltes von Eltern ist bereits mehrfach entschieden, dass dies für die Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge nicht ausreichend ist, wenn die Eltern des Kindes erreichbar sind (Vgl. OLG Frankfurt vom 19.4.2000, 4 UF 21/00, und vom 16.7.1999, 6 UF 177/99).
  • OLG Hamm, 13.02.1996 - 15 W 434/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2006 - 5 UF 156/06
    Eine derartige Prüfung kann nicht durch die Annahme des Vorliegens der Voraussetzungen des § 1674 BGB umgangen werden ( Vgl. OLG Hamm vom 13.2.1996, FamRZ 1996, 1029).".
  • BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 738/01

    Unzureichende Berücksichtigung des Elternrechts des Vaters bei Übertragung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2006 - 5 UF 156/06
    Nicht anders hat es sich hier hinsichtlich des Antragsgegners ungeachtet seiner zwischenzeitlichen Entlassung verhalten, so dass die Voraussetzungen des § 1674 BGB auch bereits vor seiner Haftentlassung nicht vorgelegen haben, und das Amtsgericht deswegen auf den noch nicht beschiedenen Antrag der Antragstellerin weiter zu prüfen hat, ob ihr das Sorgerecht gemäß § 1671 BGB ganz oder nur teilweise allein zu übertragen ist (vgl. dazu auch BVerfG, 1.Senat, FamRZ 2004, 354 ff. einerseits und FamRZ 2004, 1015 f. andererseits).
  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2006 - 5 UF 156/06
    Nicht anders hat es sich hier hinsichtlich des Antragsgegners ungeachtet seiner zwischenzeitlichen Entlassung verhalten, so dass die Voraussetzungen des § 1674 BGB auch bereits vor seiner Haftentlassung nicht vorgelegen haben, und das Amtsgericht deswegen auf den noch nicht beschiedenen Antrag der Antragstellerin weiter zu prüfen hat, ob ihr das Sorgerecht gemäß § 1671 BGB ganz oder nur teilweise allein zu übertragen ist (vgl. dazu auch BVerfG, 1.Senat, FamRZ 2004, 354 ff. einerseits und FamRZ 2004, 1015 f. andererseits).
  • AG Ludwigslust, 09.10.2009 - 5 F 140/09

    Elterliche Sorge: Übertragung des alleinigen Sorgerechts wegen länger andauernder

    Allein die Möglichkeit, dass der Antragsgegner brieflich und im Notfall auch telefonisch in der Justizvollzugsanstalt zu erreichen ist, steht dem nicht entgegen (so aber OLG Frankfurt FamRZ 2007, 753).
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