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   OLG Frankfurt, 06.12.2005 - 6 UF 228/05   

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https://dejure.org/2005,4348
OLG Frankfurt, 06.12.2005 - 6 UF 228/05 (https://dejure.org/2005,4348)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.12.2005 - 6 UF 228/05 (https://dejure.org/2005,4348)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - 6 UF 228/05 (https://dejure.org/2005,4348)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 1626 a; ; BGB § 1666; ; FGG § 20; ; FGG § 57 I 8; ; FGG § 57 I 9; ; FGG § 64 III 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Beschwerdebefugnis des nicht sorgeberechtigten Vaters gegen Entscheidung des Familiengerichts im Sorgerechtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerderecht des Vater eines nichtehelichen Kindes gegen eine Maßnahmen gegenüber der Mutter ablehnende Entscheidung; Gefährdung des Kindeswohls durch die Mutter; Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater; Nichtabgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 802 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 30.07.2003 - 11 WF 35/03

    Die Bestimmung des § 57 Nr. 8 FGG - Beschwerderecht zugunsten Verwandter und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2005 - 6 UF 228/05
    Denn das Beschwerderecht von Verwandten oder sonstigen Dritten nach § 57 Abs. 1 Nr. 8 und 9 FGG findet auf die befristete Beschwerde nach § 621e ZPO Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung (§ 64 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 57 Abs. 2 FGG) keine Anwendung (OLG Hamm, FamRZ 2004, S. 887; Zöller-Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 621e Rdnr. 14b).
  • OLG Hamm, 25.01.2007 - 2 UF 258/06

    elterliche Sorge, Beschwerde gegen Genehmigung der Unterbringung nach § 1631 b

    Allein das Verwandtschaftsverhältnis zum Kind begründet keine Beschwerdebefugnis, weil § 57 Abs. 1 Nr. 8 und 9 FGG gem. §§ 57 Abs. 2, 64 Abs. 3 S. 3, 70 m FGG keine Anwendung finden (vgl. hierzu etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.11.2006 - 16 WF 192/06 -;OLG Frankfurt, Beschluss vom 6.12.2005 - 6 UF 228/05 - FamRZ 2006, 802; OLG Hamm, 11. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 30.7.2003 - 11 WF 35/03 - FamRZ 2004, 887).
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