Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 6 U 149/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 14 MarkenG, § 2 Abs 2 UWG, § 823 Abs 1 BGB, § 826 BGB
Wettbewerbsverstoß beim Angebot von Markenplagiaten auf einer Internet-Auktionsplattform: Einzelfallentscheidung hinsichtlich des Handelns des "account"-Inhabers im geschäftlichen Verkehr; ergänzender zivilrechtlicher Schutz des Markeninhabers - aufrecht.de
Markenschutz kommt bei privaten Handlungen nur bei einem schwerwiegenden Angriff in Betracht
- kanzlei.biz
Gewerblicher Verkauf von Markenplagiaten bei eBay
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Frage der Einordnung des Angebotes eines Markenplagiats auf einer Internet-Auktionsplattform als geschäftlicher Verkehr
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Markenplagiat; Plagiat; Internet-Versteigerung; Internet-Auktion; Auktion; Versteigerung; Internet
Kurzfassungen/Presse (4)
- Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
- RA Patrick Muller (Kurzmitteilung)
Unternehmereigenschaft / Anbieterkennung
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Unternehmer wider Willen und Wissen
- finanztip.de (Kurzinformation)
Unzulässiges Angebot eines Plagiats in eBay (Cartier)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main - 6 O 507/03
- OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 6 U 149/04
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2005, 3361 (Ls.)
- NJW 2005, XII
- GRUR-RR 2005, 317
- MMR 2005, 458
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Frankfurt, 27.03.2007 - 6 W 27/07
Wettbewerbsverstoß im Internet: Unternehmereigenschaft eines Anbieters auf der …
Damit ist einerseits ein erhöhtes Schutzbedürfnis auf Seiten der anderen Marktteilnehmer verbunden; andererseits versetzt die bei ihm vorhandene Betriebsorganisation den Unternehmer auch in die Lage, sich auf die besonderen Anforderungen einzustellen (vgl. Urteil des Senats vom 07.04.2005 - 6 U 149/04, GRUR-RR 2005, 317, 318).Der Umfang und die Ausgestaltung (eBay-Shop) der Verkaufstätigkeit belegen nach den vom Senat in einschlägigen Fällen angewandten Maßstäben (vgl. Beschluss des Senats vom 27.07.2004 - 6 W 80/04, GRUR 2004, 1043, 1044 sowie Urteil des Senats vom 07.04.2005 - 6 U 149/04, GRUR-RR 2005, 317, 318) eindeutig eine gewerbliche Tätigkeit.
- OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 6 U 17/05
Wettbewerbsverstoß: geschäftliches Handeln bei Verkaufsangeboten auf einer …
Der Begriff der gewerblichen Tätigkeit eines Unternehmers im Sinne der genannten Vorschriften entspricht nach Auffassung des erkennenden Senats (vgl. hierzu sowie zu den nachfolgenden Erwägungen bereits GRUR-RR 05, 317) demjenigen des Handelns "im geschäftlichen Verkehr", wie er etwa im Markenrecht (§§ 14 Abs. 2, 15 Abs. 2 MarkenG) Verwendung findet; für ein differenziertes Verständnis beider Begriffe bestehen - abgesehen von den damit verbundenen Abgrenzungsschwierigkeiten - keine zwingenden Gründe.Solche Umstände können etwa dann gegeben sein, wenn ein konkreter Anlass den privaten Charakter des vorübergehenden Verkaufs auch größerer Mengen von Gegenständen plausibel erscheinen lässt (vgl. hierzu Senat GRUR-RR 05, 317).
Für die Entscheidung des Rechtsstreits kann dahinstehen, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen zumindest die unmittelbar kennzeichnende Verwendung einer berühmten Marke für ein nicht vom Markeninhaber stammendes Erzeugnis in einem öffentlich verbreiteten, privaten Verkaufsangebot gegen § 826 BGB verstößt (was der erkennende Senat für den Regelfall ebenfalls ablehnt; vgl. GRUR-RR 05, 317).
- OLG Frankfurt, 04.07.2007 - 6 W 66/07
Wettbewerbverstoß im Internet: Unternehmereigenschaft eines Anbieters auf der …
Damit ist einerseits ein erhöhtes Schutzbedürfnis auf Seiten der anderen Marktteilnehmer verbunden; andererseits versetzt die bei ihm vorhandene Betriebsorganisation den Unternehmer auch in die Lage, sich auf die besonderen Anforderungen einzustellen (vgl. Urteil des Senats vom 07.04.2005 - 6 U 149/04, GRUR-RR 2005, 317, 318).
- KG, 10.11.2009 - 5 W 120/09
Untersagung der unrichtigen Berufung auf ein Testergebnis der Stiftung Warentest
Ob unter diesen Umständen noch an den Grundsätzen eines aus § 823 Abs. 1 BGB abgeleiteten Schutzes gegen eine Verwässerung von Marken (der eine Berühmtheit der Marke voraussetzt, BGH, GRUR 1990, 711 - Telefonnummer 4711; GRUR 1991, 863, 865 f - Avon; Bornkamm, GRUR 2005, 97, 100;… Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Auflage, § 10 Rn. 788 m.w.N.) festgehalten werden kann (ablehnend schon zuvor etwa OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 317, juris Rn. 11 unter Hinweis auf eine wegen § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG fehlende Regelungslücke), kann hier dahingestellt bleiben. - LG Siegen, 23.02.2012 - 1 O 194/10
Abmahnung, Aufwendungsersatz, unlauterer Wettbewerb, Fahrschule, …
Hierunter fällt zunächst jede selbständige, wirtschaftlichen Zwecken dienende Tätigkeit, die nicht ein rein privates, amtliches oder betriebsinternes Handeln ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 7. April 2005, 6 U 149/04, MMR 2005 (458 (459)). - LG Düsseldorf, 06.03.2012 - 4b O 69/11
Ambulante Verkaufseinrichtung
Es ist deshalb stets auf Grund einer Gesamtschau zu beurteilen, ob im konkreten Fall ein Angebot bzw. ein Inverkehrbringen zu gewerblichen oder nicht gewerblichen Zwecken erfolgte (in diesem Sinne zu vergleichbaren Fragestellungen in anderen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes: BGH GRUR 2009, 871 - Ohrclips [MarkenG]; OLG Hamm MMR 2011, 537 [UWG]; OLG Hamm MMR 2010, 608 [UWG]; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 317 - Cartierschmuck II [MarkenG]; LG Berlin GRUR-RR 2004, 16 - Fernglas [MarkenG]).
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