Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 07.10.2010 - 2 Not 8/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 47 BNotO, § 48a BNotO
Notarrecht: Anspruch auf Ausübung des Notaramtes nach Erreichen der Altersgrenze - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit der Altersgrenze für Notare
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Ein Notar hat grundsätzlich keinen Anspruch, nach Erreichen des Höchstalters sein Amt weiter auszuüben
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