Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 08.04.2009 - 20 W 106/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 97 AktG, § 98 AktG, § 99 AktG, § 269 Abs 1 ZPO
Statusverfahren betreffend den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft: Zustimmungsbedürftigkeit der Rücknahme eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung über die nicht gesetzmäßige Zusammensetzung des Aufsichtsrates - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurücknahme des Antrags auf gerichtliche Entscheidung wegen der Bekanntmachung der nicht gesetzmäßigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats durch den Vorstand der Aktiengesellschaft
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Aufsichtsrat; Zusammensetzung; Antrag; Rücknahme; Zustimmung; Einwilligung; Einlassung
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Antragsrücknahme bei Statusverfahren über Zusammensetzung eines Aufsichtsrats auch ohne Zustimmung des Antragsgegners zulässig
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main - 5 O 101/08
- OLG Frankfurt, 08.04.2009 - 20 W 106/09
