Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.04.2009 - 20 W 106/09   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 97 AktG, § 98 AktG, § 99 AktG, § 269 Abs 1 ZPO
    Statusverfahren betreffend den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft: Zustimmungsbedürftigkeit der Rücknahme eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung über die nicht gesetzmäßige Zusammensetzung des Aufsichtsrates

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurücknahme des Antrags auf gerichtliche Entscheidung wegen der Bekanntmachung der nicht gesetzmäßigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats durch den Vorstand der Aktiengesellschaft

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Aufsichtsrat; Zusammensetzung; Antrag; Rücknahme; Zustimmung; Einwilligung; Einlassung

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Antragsrücknahme bei Statusverfahren über Zusammensetzung eines Aufsichtsrats auch ohne Zustimmung des Antragsgegners zulässig

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 5 O 101/08
  • OLG Frankfurt, 08.04.2009 - 20 W 106/09
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