Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 Ss 177/06   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 244 Abs 1 Nr 1 Buchst a Alt 2 StGB
    Diebstahl mit Waffen: Einordnung eines Taschenmessers als gefährliches Werkzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Taschenmesser; Messer; Werkzeug; Diebstahl; Waffe; Waffen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Taschenmesser; Messer; Werkzeug; Diebstahl; Waffe; Waffen

Verfahrensgang

  • AG Frankfurt/Main, 31.03.2006 - 932 Ds 10590 - 531 Js 10942/06
  • OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 Ss 177/06



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07  

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    a) Unter Bezugnahme auf einen - die Entscheidung allerdings nicht tragenden - Hinweis des Senats ( NStZ 1999, 301, 302) ist ein Teil der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt StV 2002, 145; StraFo 2006, 467; OLG Braunschweig NJW 2002, 1735, 1736) ebenso wie das vorlegende Oberlandesgericht Celle der Meinung, bei Werkzeugen, die als Gebrauchsgegenstand nicht allgemein zur Verletzung von Personen bestimmt seien, sondern jederzeit sozialadäquat von jedermann bei sich geführt werden könnten, sei erforderlich, dass als subjektives Element eine generelle, vom konkreten Lebenssachverhalt losgelöste Bestimmung des Werkzeuges zur Verwendung gegen Menschen seitens des Täters hinzutrete, ohne dass indes die in § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB vorausgesetzte konkrete Verwendungsabsicht gegeben sein müsse.
  • KG, 17.04.2008 - 1 Ss 394/07  

    Diebstahl mit Waffen: "Schweizer Offiziersmessers" in der Hosentasche als

    So soll nach einer Auffassung die Einordnung des Gegenstandes als gefährliches Werkzeug neben seiner Eignung, erhebliche Verletzungen beifügen zu können, als zusätzliches subjektives Merkmal die Feststellung einer generellen, von der konkreten Tat losgelösten Bestimmung des Gegenstandes zur gefährlichen Verwendung seitens des Täters, welche noch nicht die konkrete Verwendungsabsicht erreicht, erfordern (vgl. OLG Frankfurt am Main StraFo 2006, 467; StV 2002, 145; OLG Braunschweig NJW 2002, 1735; Schlothauer/ Sättele aaO; Kindhäuser/ Wallau StV 2001, 18, 19).

    b) Ebenso begründet die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 8. Juni 2006 (StraFo 2006, 467) keine Vorlegungspflicht.

  • BVerfG, 02.03.2009 - 2 BvR 1032/08  

    Garantie des gesetzlichen Richters im strafprozessualen Revisionsrecht

    Diese Voraussetzungen sind hier auch hinsichtlich der beiden Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 11. Januar 2002 ( 1 Ss 244/99, StV 2002, S. 145) und vom 8. August 2006 ( 1 Ss 177/06, StraFo 2006, S. 467) erfüllt.
mehr
  • OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 4 Ss 144/09  

    Diebstahl mit Waffen bei mitgeführtem Schraubenzieher: Intention des Täters zum

    (4) In der Vergangenheit wurde von einem Teil der Rechtsprechung für Werkzeuge, die als Gebrauchsgegenstand nicht allgemein zur Verletzung von Personen bestimmt sind, sondern jederzeit sozialadäquat von jedermann mit sich geführt werden können, ein subjektives Element gefordert, nach dem der Täter generell und unabhängig vom Einzelfall den Gegenstand zur Verwendung gegen Menschen bestimmt haben muss, ohne dass es der in § 244 Abs. 1 Nr. 1 b StGB vorausgesetzten konkreten Verwendungsabsicht bedarf (OLG Braunschweig NJW 2002, 1735, OLG Celle, B.v.17. April 2007, 32 Ss 34/07 zitiert nach juris, OLG Frankfurt StV 2002, 145; StraFo 2006, 467).
  • OLG Köln, 16.10.2007 - 82 Ss 154/07  

    Messer als gefährliches Werkzeug - erforderliche Feststellungen zur konkreten

    Ein "gefährliches Werkzeug" ist jeder körperliche Gegenstand, der sich bei der konkreten Art seiner Benutzung dazu eignet, einem Menschen erhebliche körperliche Verletzungen zuzufügen (vgl. nur OLG München NStZ-RR 2006, 342; OLG Frankfurt StraFo 2006, 467).
  • OLG Köln, 10.01.2012 - 1 RVs 258/11  

    Diebstahl mit Waffen

    Für Messer, die - etwa aufgrund von Rostzersetzung - nur eine ganz geringe Bruchfestigkeit aufweisen, mag dies ebenfalls gelten (vgl. Senat a.a.O.; OLG Frankfurt StraFo 2006, 467).
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