Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 3 UF 202/05   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3b Abs 1 S 1 VersorgAusglHärteG, § 3b Abs 1 S 2 VersorgAusglHärteG, § 313 Abs 2 S 2 ZPO, § 317 Abs 2 S 1 ZPO, § 329 Abs 1 ZPO
    Anforderungen an die Rechtsmittelfähigkeit von Beschlüssen: Begründungszwang, Unterschriftsgebot, Versorgungsausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an Begründungszwang hinsichtlich Durchführung des Versorgungsausgleichs; Bezugnahme auf computergestützte Berechnung - Ausgleich durch analoges Quasisplitting

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  • rechtsportal.de

    Anforderungen an Begründungszwang hinsichtlich Durchführung des Versorgungsausgleichs; Bezugnahme auf computergestützte Berechnung - Ausgleich durch analoges Quasisplitting

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Begründungszwang; Bezugnahme; Computer; Unterstützung; Berechnung; Quotierung; Schuldrecht; Ausgleich

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rentenberater.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Höhere Quotierung von anrechten zur Vermeidung des schuldrechtlichen VersorgungsausgleichsHöhere Quotierung von anrechten zur Vermeidung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

  • lto.de (Kurzinformation)

    Berechnung zur Höhe des Versorgungsausgleichs muss tragender und nachvollziehbarer Teil der Entscheidungsbegründung sein

Verfahrensgang

  • AG Frankfurt/Main, 22.09.2004 - 35 F 10008/04
  • AG Frankfurt/Main, 16.06.2005 - 35 F 10008/04
  • OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 3 UF 202/05

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 2006, 274



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Zweibrücken, 25.02.2008 - 2 UF 166/07  

    Keine Aussetzung des Verfahrens über den Versorgungsausgleich trotz Unwirksamkeit

    Die Bezugnahme auf die dem Urteil beigefügten Anlagen zur Berechnung der betrieblichen Altersversorgungen der Parteien in den Urteilsgründen ist nach Auffassung des erkennenden Senats nicht zu beanstanden (a.A. 5. Senat FamRZ 2006, 497; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 274) Die Anlagen sind mit der Urschrift des Urteils fest verbunden, fortlaufend als Urteilsseiten 7 und 8 bezeichnet und zudem jeweils mit dem Aktenzeichen versehen.
  • OLG München, 18.03.2008 - 10 W 1000/08  

    Aussetzung bei Verdacht einer Straftat: Begründungserfordernis und -umfang bei

    genügt für eine gerichtliche Entscheidung ausnahmslos nicht (OLG Celle FamRZ 1990, 419 für Zivilurteil; OLG Hamm FamRZ 1993, 719; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 274 = OLGR 2006, 114 jeweils für Beschlüsse; vgl. auch für Strafurteile BGH NStZ-RR 2001, 103; 2006, 687; vgl. ferner für eine Rechtsmittelschrift BVerfG, Beschl. v. 20.06.2007 - 2 BvR 1042/07).
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