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   OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 1 WF 11/10   

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https://dejure.org/2010,15791
OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 1 WF 11/10 (https://dejure.org/2010,15791)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.02.2010 - 1 WF 11/10 (https://dejure.org/2010,15791)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - 1 WF 11/10 (https://dejure.org/2010,15791)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1666 BGB, § 1666a BGB, § 8a Abs 3 SGB 8, § 76 Abs 1 FamFG, § 78 Abs 2 FamFG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem auf Antrag des Jugendamts eingeleiteten Sorgerechtsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem auf Antrag des Jugendamts eingeleiteten Sorgerechtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01

    Verletzung der Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und des Prinzips

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 1 WF 11/10
    Nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben darf eine mittellose Partei nicht schlechter gestellt werden als eine bemittelte Partei, die die Kosten des Rechtsstreits selbst aufbringen kann (BVerfG FamRZ 2002, 531, 532).
  • OLG Schleswig, 28.10.2011 - 10 WF 185/11

    Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts für den sorgeberechigten

    Unter der Berücksichtigung dieser Umstände erscheint im vorliegenden Fall die Beiordnung eines Rechtsanwaltes geboten (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2010, Seite 1094 f.).

    Aufgrund der in der Mitteilung des Jugendamtes vom 22. Juli 2011 geschilderten Erziehungsschwierigkeiten spricht auch einiges dafür, dass auch unter Berücksichtigung der subjektiven Fähigkeiten der Kindesmutter diese wohl nicht in der Lage ist, ohne ausreichende anwaltliche Beratung die Tragweite des Verfahrens und insbesondere die Folgen einer Nichtzusammenarbeit mit dem Jugendamt und angebotenen öffentlichen Hilfen zu erkennen (vgl. so zum ganzen OLG Frankfurt, FamRZ 2010, Seite 1094 f.).

  • OLG Schleswig, 28.10.2011 - 10 WF 185/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Sorgerechtsverfahren

    Unter der Berücksichtigung dieser Umstände erscheint im vorliegenden Fall die Beiordnung eines Rechtsanwaltes geboten (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2010, Seite 1094 f.).

    Aufgrund der in der Mitteilung des Jugendamtes vom 22. Juli 2011 geschilderten Erziehungsschwierigkeiten spricht auch einiges dafür, dass auch unter Berücksichtigung der subjektiven Fähigkeiten der Kindesmutter diese wohl nicht in der Lage ist, ohne ausreichende anwaltliche Beratung die Tragweite des Verfahrens und insbesondere die Folgen einer Nichtzusammenarbeit mit dem Jugendamt und angebotenen öffentlichen Hilfen zu erkennen (vgl. so zum ganzen OLG Frankfurt, FamRZ 2010, Seite 1094 f.).

  • OLG Celle, 11.04.2011 - 10 WF 91/11

    Anwaltsbeiordnung im Verfahren betreffend die elterliche Sorge

    Dies hat insgesamt zugleich zur Folge, daß die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage in der Regel die Beiordnung eines Rechtsanwaltes erfordert (vgl. insofern etwa auch OLG Frankfurt - Beschluß vom 11. Februar 2010 - 1 WF 11/10 - FamRZ 2010, 1094 f.), zumal sich nach der Erfahrung des Senates begüterte Elternteile in vergleichbarer Ausgangslage anwaltlich vertreten zu lassen pflegen.
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