Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 11.03.1991 - 1 Ss 31/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
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Sonstiges
- wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Soldaten sind Mörder // Frankfurter Soldatenurteile
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 08.12.1987 - 14 Ns 50 Js 26112/84
- OLG Frankfurt, 02.12.1988 - 1 Ss 27/88
- LG Frankfurt/Main, 20.10.1989 - 59 Js 26112/84
- OLG Frankfurt, 25.01.1991 - 1 Ss 31/90
- OLG Frankfurt, 11.03.1991 - 1 Ss 31/90
- LG Frankfurt/Main, 06.11.1992 - 59 Js 26112/84
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1991, 2032
- NStZ 1991, 493
- StV 1992, 162
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1802/91
Meinungsfreiheit von Soldaten im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Judikatur …
Das in der Öffentlichkeit umstrittene Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 20. Oktober 1989 wurde auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger durch das Oberlandesgericht Frankfurt am 11. März 1991 aufgehoben und das Verfahren erneut an das Landgericht zurückverwiesen (NJW 1991, S. 2032 ff.); zwar sei die Rechtsauffassung des Landgerichts nicht zu beanstanden, wonach der Tatbestand der Volksverhetzung nicht vorliege, jedoch seien - was den Vorwurf der Beleidigung anbetreffe - die Ausführungen im angegriffenen Urteil zu § 193 StGB nicht ausreichend und insbesondere die dort vorgenommene Abwägung zwischen dem Ehrenschutz einerseits und dem Grundrecht der Meinungsfreiheit andererseits ungenügend. - BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1857/91
Meinungsfreiheit von Soldaten im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Judikatur …
Das in der Öffentlichkeit umstrittene Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 20. Oktober 1989 wurde auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger durch das Oberlandesgericht Frankfurt am 11. März 1991 aufgehoben und das Verfahren erneut an das Landgericht zurückverwiesen (NJW 1991, 2032 ff.); zwar sei die Rechtsauffassung des Landgerichts nicht zu beanstanden, wonach der Tatbestand der Volksverhetzung nicht vorliege, jedoch seien - was den Vorwurf der Beleidigung anbetreffe - die Ausführungen im angegriffenen Urteil zu § 193 StGB nicht ausreichend und insbesondere die dort vorgenommene Abwägung zwischen dem Ehrenschutz einerseits und dem Grundrecht der Meinungsfreiheit andererseits ungenügend.
- BayObLG, 15.07.1993 - 3St RR 154/92
GG Art. 5; StGB § 185
Es reicht nicht aus, daß sich jemand durch verunglimpfende Äußerungen über andere »auch angesprochen« fühlt und sich daher für berechtigt hält, in gleicher Weise zu reagieren (s. hierzu auch OLG Frankfurt StV 1992, 162/165). - OLG Köln, 21.01.1997 - Ss 10/97
StGB §§ 186, 193
Ob dies der Fall ist, hängt von einer einzelfallbezogenen Güterabwägung der Rechte der Betroffenen ab (vgl. OLG Frankfurt NJW 1991, 2032 ff. (2034)).
