Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 20 W 149/04   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 327f AktG, § 10 Abs 2 HGB, § 17 Abs 2 S 1 SpruchG, UmwG
    Spruchstellenverfahren: Anwendbarkeit des alten Verfahrensrechts

  • rws-verlag.de

    Anwendbarkeit des alten Spruchverfahrensrechts bei Antrag vor dem 1.9.2003 unabhängig von dessen Zulässigkeit ("MAN")

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Anwendung des alten Spruchverfahrensrechts - Kenntnis von Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses (Squeeze-out)

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Spruchverfahren; Veröffentlichung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anwendbarkeit des alten Spruchverfahrensrechts bei Antrag vor dem 1.9.2003 unabhängig von dessen Zulässigkeit ("MAN")

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Altes Spruchverfahrensrecht kommt zur Anwendung, wenn ein Antrag vor dem 01.09.2003 bei Gericht eingeht, auch wenn die Bekanntmachung des Übertragungsbeschlusses noch nicht erfolgte

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2005, 2064



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04  

    Insolvenzrecht - Anfechtbarer Erwerb von Geld: Prozesszinsen?

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZIP 2005, 2064 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, für die Zeit ab Insolvenzeröffnung am 1. Juni 2000 bis zur Rückgewähr des Betrages von 9.936.510,48 DM schulde die Beklagte eine Verzinsung in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.
  • OLG Frankfurt, 18.10.2005 - 20 W 118/04  

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Rechtzeitigkeit der Einreichung eines Antrags

    Wie der Senat mit Beschluss vom 11. Oktober 2005 (20 W 149/04) entschieden hat, finden hier auf das erstinstanzliche Spruchverfahren nicht das neue Recht, sondern noch die bis zum 01. September 2003 geltenden Vorschriften des Aktiengesetzes und des Umwandlungsgesetzes Anwendung, da der erste Antrag auf Einleitung eines Spruchverfahrens vor dem 01. September 2003 bei dem Landgericht Frankfurt am Main anhängig wurde und § 17 Abs. 2 Satz 1 SpruchG nicht die Zulässigkeit des ersten Antrages bereits zum Zeitpunkt seines Eingangs bei Gericht fordert.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Begründung des Senatsbeschlusses 20 W 149/04 Bezug genommen.

  • OLG Düsseldorf, 18.09.2006 - 26 W 1/06  

    Squeeze-Out-Verfahren: Stichtagsregelung der Übergangsvorschrift des § 17

    In Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Frankfurt (B. vom 11.10.2005 - 20 W 149/04 -, NZG 2005, 1016) folgt auch der erkennende Senat dieser Auffassung nicht.
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