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   OLG Frankfurt, 12.01.2009 - 8 W 78/08   

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https://dejure.org/2009,7977
OLG Frankfurt, 12.01.2009 - 8 W 78/08 (https://dejure.org/2009,7977)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.01.2009 - 8 W 78/08 (https://dejure.org/2009,7977)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Januar 2009 - 8 W 78/08 (https://dejure.org/2009,7977)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 ZPO, § 42 ZPO, § 46 ZPO, § 406 ZPO
    Ablehnung eines Sachverständigen bei unsachlicher Verteidigung gegen Angriffe der Partei; Streitwert des Ablehnungsverfahrens

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 42; ; ZPO § 46; ; ZPO § 406

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; ZPO § 42; ZPO § 46; ZPO § 406
    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen der Art und Weise seiner Verteidigung gegen Angriffe einer Partei; Streitwert des Ablehnungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen der Art und Weise seiner Verteidigung gegen Angriffe einer Partei; Streitwert des Ablehnungsverfahrens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständige: Befangenheit bei unsachlicher Polemik! (IBR 2009, 1237)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.01.1968 - IV ZB 3/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2009 - 8 W 78/08
    Hinsichtlich des Beschwerdewerts folgt der Senat der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Wert des Ablehnungsverfahrens demjenigen der Hauptsache entspricht (Beschluss vom 17.1.1968 - IV ZB 3/68 - NJW 1968, 796).
  • OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08

    Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2009 - 8 W 78/08
    Solche Gründe können auch dann entstehen, wenn der Sachverständige im Verlauf des Verfahrens in unsachlicher Weise auf Einwendungen der Partei bzw. ihres Verfahrensbevollmächtigten reagiert und sich zu sprachlichen Entgleisungen hinreißen lässt, die unüberbrückbare Spannungen zu den Beteiligten hervorrufen (vgl. OLG Saarbrücken OLG Report 2008, 527, 529; Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 12. Aufl., Rn 209; Bayerlein, Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 4. Aufl., § 20, Rn 20, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2009 - 8 W 78/08
    Da sich der von dem Kläger vorgebrachte Befangenheitsgrund erst aus dem Inhalt des Ergänzungsgutachtens ergab, durfte er sein Gesuch innerhalb dieser Frist stellen (vgl. BGH NJW 2005, 1869, 1870).
  • OLG Oldenburg, 28.02.2005 - 5 U 170/03

    Antrag auf Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2009 - 8 W 78/08
    Das darf ihn aber nicht dazu veranlassen, dass Gebot der Sachlichkeit zu verlassen und in einer Weise sprachlich zu entgleisen, die von einer vernünftigen Partei nur noch als Ausdruck seiner Voreingenommenheit interpretiert werden kann (vgl. dazu u. a. OLG Oldenburg vom 28.2. 2005 - 5 U 170/03 in: Zeitschrift für das gesamte Medizin- und Gesundheitsrecht 2005, 119; OLG Zweibrücken NJW 1998, 912).
  • OLG Zweibrücken, 16.09.1997 - 5 WF 115/96

    Äußerung des gerichtlichen Sachverständigen zu künftigem Privatgutachten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2009 - 8 W 78/08
    Das darf ihn aber nicht dazu veranlassen, dass Gebot der Sachlichkeit zu verlassen und in einer Weise sprachlich zu entgleisen, die von einer vernünftigen Partei nur noch als Ausdruck seiner Voreingenommenheit interpretiert werden kann (vgl. dazu u. a. OLG Oldenburg vom 28.2. 2005 - 5 U 170/03 in: Zeitschrift für das gesamte Medizin- und Gesundheitsrecht 2005, 119; OLG Zweibrücken NJW 1998, 912).
  • OLG Frankfurt, 20.08.2021 - 17 W 16/21

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen unsachlicher Reaktion

    Die Besorgnis der Befangenheit kann sich zudem daraus ergeben, dass der Sachverständige auf die gegen sein Gutachten gerichtete sachliche Kritik mit abwertenden Äußerungen über die Partei, ihre Prozessbevollmächtigten oder einen Privatgutachter reagiert (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 8 W 78/08 -, Rn. 8 , juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Januar 2010 - I-1 W 85/09 -, Rn. 4 ff., juris; KG, Beschluss vom 6. September 2007 - 12 W 52/07 -, Rn. 4 ff., juris; OLG Köln, Beschluss vom 11. Juli 2001 - 16 W 26/01 -, Rn. 5, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2014 - L 8 R 1000/13
    (OLG Köln, Beschluss v. 3.12.2012, 17 W 141/12, BauR 2013, 498 ff.; OLG Nürnberg, Beschluss v. 8.9.2011, 8 U 2204/08, MDR 2012, 365; OLG Hamm, Beschluss v. 20.1.2010, 1 W 85/09, MDR 2010, 653; OLG Frankfurt, Beschluss v. 12.1.2009, 8 W 78/08, Ges 2009, 502 f.; KG, Beschluss v. 6.9.2007, 12 W 52/07, MDR 2008, 528; OLG Brandenburg, Beschluss v. 30.4.2002, 12 W 7/02, MDR 2002, 192).
  • OLG Köln, 22.09.2014 - 17 W 193/14

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen

    Dabei kann sich die Befangenheit eines gerichtlichen Sachverständigen etwa daraus ergeben, dass er auf gegen sein Gutachten gerichtete Einwendungen und Vorhaltungen einer anwaltlich vertretenen Partei mit abwertenden Äußerungen über die Prozessbevollmächtigten unangemessen reagiert (OLG Hamm MDR 2010, 653; OLG Frankfurt OLGR 2009, 574).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2013 - L 3 U 102/13
    Zwar kann sich ein Sachverständiger bei seiner medizinischen Bewertung uU auch akzentuiert äußern; er darf dabei das Gebot der Sachlichkeit aber nicht außer Acht lassen und eine sprachliche Form wählen, die von den Verfahrensbeteiligten nur noch als Ausdruck einer Voreingenommenheit interpretiert werden kann (vgl hierzu Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 8 W 78/08 - juris mwN).
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