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   OLG Frankfurt, 12.01.2012 - 20 W 169/11   

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https://dejure.org/2012,8102
OLG Frankfurt, 12.01.2012 - 20 W 169/11 (https://dejure.org/2012,8102)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.01.2012 - 20 W 169/11 (https://dejure.org/2012,8102)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - 20 W 169/11 (https://dejure.org/2012,8102)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 872 BGB, § 900 BGB, § 927 BGB, § 443 FamFG, § 444 FamFG
    Grundbuchfähigkeit der Markgenossenschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Aufgebotsverfahrens zum Ausschluss einer altrechtlichen Markgenossenschaft als Eigentümerin im Grundbuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Aufgebotsverfahrens zum Ausschluss einer altrechtlichen Markgenossenschaft als Eigentümerin im Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 135
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 19.01.1999 - 25 U 80/98

    Voraussetzungen eines negatorischen Anspruchs gegen die Ausübung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2012 - 20 W 169/11
    Auch in dem Urteil des 25. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 19.01.1999 - 25 U 80/98 - (NJW-RR 2000, 538) seien keine Zweifel an der Wahrnehmung der Eigentumsrechte durch die Stadt O4 geäußert worden.

    Die Urteile des Landgerichts Kassel vom 05.08.2009 - Az. 3 T 342/09 - und des Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 19.01.1999 - 25 U 80/98 - stehen nach Auffassung der Antragstellerin dem Aufgebotsverfahren nicht entgegen.

    In der Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 19.01.1999 - 25 U 80/98 - NJW-RR 2000, 538 - wird hierzu ausgeführt, dass sich ausgehend von der Einräumung der Rechte zur Nutzung des Holzes im Jahr 1360 bis zum Ende des 19. Jahrhunderts die tatsächliche Handhabe und rechtliche Auffassung entwickelt hätten, die Berechtigten bildeten Markgenossenschaften.

  • LG Kassel, 05.08.2009 - 3 T 342/09

    Grundbuchberichtigung: Rechts- und Grundbuchfähigkeit einer altrechtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2012 - 20 W 169/11
    Wie auch das Landgericht Kassel in der Entscheidung vom 05.08.2009 -Az. 3 T 342/09- ausgeführt habe, sei die Markgenossenschaft Eigentümerin des Grundbesitzes.

    Die Urteile des Landgerichts Kassel vom 05.08.2009 - Az. 3 T 342/09 - und des Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 19.01.1999 - 25 U 80/98 - stehen nach Auffassung der Antragstellerin dem Aufgebotsverfahren nicht entgegen.

  • BGH, 27.03.2003 - V ZB 1/03

    Ausschluß einer juristischen Person im Wege des Aufgebotsverfahrens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2012 - 20 W 169/11
    Eine entsprechende Anwendung auf juristische Personen - wollte man die Markgenossenschaft analog einer solchen behandeln -, ist ausgeschlossen, wenn sie nicht aufgelöst ist und ihre Organe festzustellen sind (BGH, Beschluss vom 27.03.2003 - V ZB 1/03 - MDR 2003, 924=WM 2003, 1955; Kanzleiter in Münchener Kommentar, 5. Aufl., § 927, Rdnr. 4; Staudinger/Pfeifer, BGB, 2011, § 927, Rdnr. 11).
  • AG Mayen, 25.09.2007 - 2 C 734/07
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2012 - 20 W 169/11
    Hierzu fehlt jeder Vortrag der Antragstellerin, sodass insoweit auch keine Ansatzpunkte für eine Ermittlung von Amts wegen vorlagen, ganz zu schweigen von einer Glaubhaftmachung, an die wegen der gravierenden Folgen eines Ausschlusses der Eigentümer hohe Anforderungen zu stellen sind (vgl. Amtsgericht Mayen Rpfleger 2008, 320; Heinemann NotBZ 2009, 300, 304).
  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94

    Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2012 - 20 W 169/11
    Sein Ausdruck im Rechtsverkehr ist die Eigentumsbehauptung, der Anspruch, die Sache selbständig und andere Personen ausschließend zu besitzen (BGH NJW 1996, 1890, 1893= Rpfleger 1996, 326, 328; Palandt/Bassenge: BGB, 71. Aufl., § 872, Rdnr. 1).
  • LG Aurich, 03.09.1993 - 5 T 183/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2012 - 20 W 169/11
    Nach ganz h. M. ist § 927 BGB nicht anwendbar auf den einzelnen Gesamthandsanteil (Landgericht Aurich NJW-RR 1994, 1170; Palandt/Bassenge: BGB, 71. Aufl., § 927, Rdnr. 1; Staudinger/Pfeifer: BGB, 2011, § 927 Rdnr. 5; Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdnr. 1020; a. A. Kanzleiter in Münchener Kommentar zu BGB, 5. Aufl., § 927, Rdnr. 3, ohne Begründung).
  • OLG Frankfurt, 25.01.2011 - 20 W 137/10

    Glaubhaftmachung Eigentum an Waldgrundstück

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2012 - 20 W 169/11
    § 854 Abs. 1 BGB richten sich bei Grundstücken nach der Art der Bewirtschaftung, wobei eine Bewirtschaftungshandlung erforderlich ist, die den Beginn einer auf Dauer angelegten Sachherrschaft kennzeichnen muss (Senat, Beschluss vom 25.11.2011 - 20 W 137/2010 - dokumentiert in juris; Staudinger/Bund: BGB, 2007, § 854 Rdnr. 41).
  • OLG Zweibrücken, 12.08.2011 - 3 W 7/11

    Grundbuchberichtigung: Grundbuchfähigkeit einer altrechtlichen Waldgemeinschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2012 - 20 W 169/11
    Die Grundbuchfähigkeit einer sogenannten Hähnegesellschaft, ebenfalls einer altrechtlichen Waldgemeinschaft, hat auch das Oberlandesgericht Zweibrücken (Beschluss vom 12.08.2011 - 3 W 7/11 - FGPrax 2011, 288) bejaht.
  • OLG Frankfurt, 12.04.2017 - 20 W 117/16

    Glaubhaftmachung des Eigenbesitzes

    Die Glaubhaftmachung der erforderlichen Tatsache des alleinigen Eigenbesitzes geschieht durch Vorlage von Urkunden, anderen Unterlagen sowie ggf. eidesstattliche Versicherung, die aber grundsätzlich allein noch nicht ausreicht (Senat FGPrax 2012, 135 [BGH 07.02.2012 - II ZB 14/11] ; Keidel- Zimmermann , FamFG, 19. A., § 444 Rz. 2).
  • OLG Naumburg, 07.02.2020 - 12 Wx 60/19

    Grundbuchsache: Zulässigkeit einer Grundbuchbeschwerde des Mitglieds einer

    Die Anteile am Zweckgrundstück sind grundgebunden; sie teilen das rechtliche Schicksal des Zweckgrundstücks und drücken lediglich einen altrechtlichen Nutzanteil des jeweiligen Mitglieds aus (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 20 W 169/11 -, Rn. 51, juris).
  • OLG Naumburg, 02.01.2023 - 12 Wx 27/22
    um gesondert verfügbare Anteile an einer altrechtlichen Gesamthandsberechtigung der Interessenten einer Separationsgemeinschaft, die letztlich lediglich einen altrechtlichen Nutzanteil des jeweiligen Mitglieds an der altrechtlichen Gesamthandsberechtigung der Interessenten einer Separationsgemeinschaft ausdrücken (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 20 W 169/11 -, FGPrax 2012, S. 135 Rn. 51).

    Damit drückt aber der im vorliegenden Fall im Übertragungsvertrag in Bezug genommenen verzeichnete "Eigentumsanteil" keinen Miteigentumsanteil in Form eines Bruchteilseigentums an dem Zweckgrundstück aus, sondern bezeichnet lediglich einen altrechtlichen Nutzanteil des jeweiligen Eigentümers als Mitglied der altrechtlichen Gesamthandgemeinschaft an dem Zweckgrundstück (vgl. dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Januar 2012 a.a.O.), welche die jeweiligen Teilnehmerrechte an der altrechtlichen Gesamthandsgemeinschaft anhand der Abfindungsmasse z.B. für die Unterhaltung und Kostenbeteiligung des Zweckgrundstückes bestimmen sollen (vgl. § 6 Abs. 3 des Gesetzes vom 2. April 1887, so auch OLG Naumburg, Beschluss vom 15. April 2003 - 11 Wx 15/02 -, juris Rn. 15).

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