Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.03.2007 - 23 U 89/06   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 AGBG, § 305c BGB, § 1147 BGB, § 1191 BGB, § 1192 BGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen; Zwangsvollstreckung: Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung auf Grund einer formularmäßigen Zweckerklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur formularmäßigen Ausdehnung der dinglichen Haftung des Versicherungsgebers auf alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten eines Dritten bei Bestellung einer Grundschuld

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AGB - Formularmäßige Ausdehnung auf alle Verbindlichkeiten ist überraschend

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Zweckerklärung; AGB; Haftung; Versicherungsgeber; Grundschuld; Sicherungsgeber; Überraschung; Erwartung; Darlehen; Zusammenhang

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Brandenburg, 03.11.2010 - 4 U 13/10  

    Wirksamkeit und Umfang einer Zweckerklärung im Rahmen der Bestellung einer

    Zwar ist eine derartige formularmäßige weite Zweckerklärung im Falle der Bestellung einer Grundschuld zur Absicherung von Schulden eines Dritten - hier des Klägers zu 2. als damaligem Grundstückseigentümer zur Sicherung von Schulden der K... GmbH - grundsätzlich überraschend im Sinne des § 305 c Abs. 1 BGB (vgl. nur: BGH Urteil vom 20.03.2002 - IV ZR 93/01 - Rn. 16; OLG Frankfurt Urteil vom 12.03.2007 - 23 U 89/06 - Rn. 18).
  • OLG Brandenburg, 17.08.2011 - 4 U 190/10  

    Sittenwidrigkeit der Bestellung einer Grundschuld

    Zwar könnte eine derartige formularmäßige weite Zweckerklärung im Falle der Bestellung einer Grundschuld zur Absicherung von Schulden eines Dritten - und nur um eine solche konnte es aus der der Beklagten bekannten Sicht der Klägerin am 09.05.2001 gehen - grundsätzlich überraschend im Sinne des § 305 c Abs. 1 BGB sein (vgl. nur: BGH Urteil vom 20.03.2002 - IV ZR 93/01 - Rn. 16; OLG Frankfurt Urteil vom 12.03.2007 - 23 U 89/06 - Rn. 18).
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