Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 19 W 11/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 406 ZPO
Sachverständigenablehnung: Stellungnahme in einem Ergänzungsgutachten, die erkennen lässt, dass der Sachverständige Kritik an seinem Ausgangsgutachten als beleidigend empfindet - Judicialis
ZPO § 406
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 406
Keine Befangenheit eines Sachverständigen durch Stellungnahme im Ergänzungsgutachten zu beleidigenden Äußerungen einer Partei - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beleidigende Äußerung gegen Sachverständigen: Befangenheit?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Hinweis auf beleidigende Kritik des Klägers im Gutachten kein Grund zur Ablehnung! (IBR 2008, 547)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 30.11.2007 - 24 O 17/05
- OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 19 W 11/08
Papierfundstellen
- BauR 2008, 1499
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.10.2007 - X ZR 156/05
Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 19 W 11/08
Maßgeblich ist, ob für die das Ablehnungsgesuch anbringende Partei objektive Gründe für den Anschein nicht vollständiger Unvoreingenommenheit bestehen (BGH, Beschl. v. 4.10.2007, X ZR 156/05, Juris).