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   OLG Frankfurt, 12.06.2001 - 6 WF 42/01   

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https://dejure.org/2001,9717
OLG Frankfurt, 12.06.2001 - 6 WF 42/01 (https://dejure.org/2001,9717)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.06.2001 - 6 WF 42/01 (https://dejure.org/2001,9717)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - 6 WF 42/01 (https://dejure.org/2001,9717)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung des Verfahrenspflegers; Kürzungsverlangen; Umfang kostenauslösender Tätigkeit; Art und Umfang der Tätigkeiten des Verfahrenspflegers; Spezialwissen; Pädagogische Tätigkeit; Aufgabenbereich des Verfahrenspflegers; Abgrenzung zur erzieherischen Wirkung

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
  • Judicialis

    FGG § 50 Abs. 1; ; FGG § 50 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; ; FGG § 50 Abs. 5; ; FGG § 67 Abs. 3; ; BGB § 1908 i

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrenspfleger, Vergütung; Spezialwissen; Verfahrenspfleger, pädagogische Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Dieburg - 50 F 1012/99
  • OLG Frankfurt, 12.06.2001 - 6 WF 42/01
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 WF 96/99

    Umgangsrechtsverfahren: Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung; Aufgaben des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2001 - 6 WF 42/01
    Daraus ergibt sich, daß der Verfahrenspfleger Interessenvertreter des Kindes ist, und zwar im Sinne eines reinen Parteienvertreters (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 24.06.1999 - 6 WF 96/99, FamRZ 1999, 1299).

    Der Verfahrenspfleger ist nicht etwa Richtergehilfe (so allerdings Dorman/Spangenberg FamRZ 1999, 1294; dagegen überzeugend Weychardt in seiner diesbezüglichen Replik FamRZ 2000, 844) mit der Folge, daß er seine Ansprüche gegen die Staatskasse auf richterliche Billigung stützen kann.

  • BayObLG, 19.02.1999 - 3Z BR 66/99

    Bestellung eines Betreuers auch für den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2001 - 6 WF 42/01
    Daraus ergibt sich, daß der Verfahrenspfleger Interessenvertreter des Kindes ist, und zwar im Sinne eines reinen Parteienvertreters (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 24.06.1999 - 6 WF 96/99, FamRZ 1999, 1299).
  • OLG Frankfurt, 26.04.2006 - 1 WF 263/05

    Verfahrenspfleger für das minderjährige Kind: Umfang der vergütungsfähigen

    Nach einer Grundsatzentscheidung des 6. Familiensenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (6 WF 42/01) vertrete der Verfahrenspfleger allein die Interessen der Kinder.
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