Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.08.2002 - 20 W 233/02   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 FGG, § 5 FGG, § 15 Abs 1 UmwG, § 306 Abs 1 UmwG
    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung: Spruchverfahren bei Unternehmensverschmelzung

  • rws-verlag.de

    Keine Bestimmung eines gemeinsamen zuständigen Gerichts alleine auf Anregung der Beteiligten für mehrere Spruchstellenverfahren bei Unternehmensverschmelzung ("Süwag Energie AG")

mehr
  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    Zuständigkeitsbestimmung, Zuständigkeit, Verschmelzung, Gesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesellschaftsrecht: Zuständigkeitsbestimmung für das Spruchstellenverfahren

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine analoge Anwendung des § 5 FGG auf die Gerichtsstandsbestimmung im Spruchverfahren aus Zweckmäßigkeitsgründen ("Süwag Energie AG")

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine analoge Anwendung des § 5 FGG auf die Gerichtsstandsbestimmung im Spruchverfahren aus Zweckmäßigkeitsgründen ("Süwag Energie AG")

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1611
  • ZIP 2002, 1950



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Frankfurt, 02.06.2006 - 20 W 224/06  

    Zuständigkeitsbestimmung bei polizeirechtlicher Freiheitsentziehung: Amtswegige

    Das Verfahren kann nicht nur auf Anrufung eines Verfahrensbeteiligten oder durch Vorlage eines Gerichts eingeleitet werden, sondern auch von Amts wegen, wenn der Senat als gemeinsames oberstes Gericht von einem Zuständigkeitsstreit bezüglich einer notwendigen Amtshandlung in Kenntnis gesetzt wird, wie dies hier durch Anzeige des Präsidenten des Amtsgerichts Kassel und in der Folge durch die Stellungnahmen der beteiligten Amtsgerichte geschehen ist (vgl. Senat, Beschl. v. 12. August 2002 - 20 W 233/02, NJW-RR 2002, 1611; Jansen, 2. Aufl. 1969, § 5 FGG Rn. 18 mwN.; Bumiller/Winkler, 8. Aufl. 2006, § 5 FGG Rn. 9; Bassenge/Herbst/Roth, 10. Aufl. 2004, § 5 FGG Rn. 6; Keidel/Sternal, 15. Aufl. 2003, § 5 FGG Rn. 46).
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