Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.02.2002 - 6 W 5/02   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 UWG, § 7 Abs 1 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Zeitlich nicht beschränkte Ankündigung eines Barzahlungsrabatts von 10%

  • IWW
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  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sonderveranstaltung - Verstoß gegen UWG wegen Rabatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1 § 7
    Wettbewerbsrechtliche Zulassung der Werbeankündigung eines Barzahlungsrabattes von 10 %

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

  • LG Hanau, 16.11.2001 - 5 O 182/01
  • OLG Frankfurt, 13.02.2002 - 6 W 5/02

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2002, 1506
  • MDR 2002, 773
  • GRUR 2002, 460



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OLG Stuttgart, 17.04.2008 - 2 U 82/07  

    Unlautere Wettbewerbshandlung: Rabattaktion eines Elektrogroßhandels für einen

    Dahinstehen kann, ob ein solcher Fall gegeben ist, wenn allein mit der Ankündigung eines außergewöhnlichen Preisnachlasses geworben wird (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm-Köhler, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. [2008], Rn. 1.95 zu § 4 UWG u. H. auf BGH, GRUR 2002, 287, 288 - [Erklärung des Klägers im Rechtsstreit]; BGH, GRUR 2003, 1057 - [Einkaufsgutschein]; Berlit, WRP 2001, 349, 352; Cordes, WRP 2001, 867, 874; a.A. Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. [2006], § 4 Rn. 1/83 ff.,1/87 für den "übertrieben hohen Rabatt"), da angesichts der mittlerweile - beispielweise im Küchen-, im Bekleidungs- und im Teppichhandel - weit verbreiteten Preisnachlässe von 50%-70% bei einem Abschlag von - wie hier - 19% auch in anderen Branchen regelmäßig und namentlich im Elektronikbereich noch nicht von einem übertrieben hohen Rabatt gesprochen werden kann (vgl. Heermann, WRP 2001, 855, 861; OLG Frankfurt, GRUR 2002, 460; OLG Celle, GRUR-RR 2002, 336; GRUR-RR 2005, 388, 391).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02  
    Der dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 13. Februar 2002 (GRUR 2002, 460 = WRP 2002, 468) zugrunde liegende Fall unterscheidet sich von dem hier zu beurteilenden dadurch, dass dort ein zeitlich nicht begrenzter Barzahlungsrabatt angekündigt worden war, und zwar auch nur in Höhe von 10%.
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02  
    Der dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 13. Februar 2002 (GRUR 2002, 460 = WRP 2002, 468) zugrunde liegende Fall unterscheidet sich von dem hier zu beurteilenden dadurch, dass dort ein zeitlich nicht begrenzter Barzahlungsrabatt angekündigt worden war, und zwar auch nur in Höhe von 10%.
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  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 47/02  
    Der dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 13. Februar 2002 (GRUR 2002, 460 = WRP 2002, 468) zugrunde liegende Fall unterscheidet sich von dem hier zu beurteilenden dadurch, dass dort ein zeitlich nicht begrenzter Barzahlungsrabatt angekündigt worden war, und zwar auch nur in Höhe von 10%.
  • OLG Hamm, 08.04.2003 - 4 U 6/03  

    Zur Wettbewerbsrechtlichkeit bei Werbeanzeigen

    Auch wenn 10 % Rabatt noch im Rahmen des üblichen liegen mögen (vgl. OLG Frankfurt NJW 2002, 1506), so sprengt die mit den Gutscheinen verheißene Rabatthöhe doch den Rahmen üblicher Rabattgewährung und macht den beworbenen Sonntagsverkauf zu einer Sonderveranstaltung im Sinne des § 7 Abs. 1 UWG.
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