Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 23 U 64/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 278 BGB, § 311 BGB
Prospekthaftung: Anforderungen an die Darstellung der "weichen Kosten" im Prospekt für den Kauf von Anteilen eines geschlossenen Immobilienfonds - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Ausweisung von Vermittlungs-und Garantiekosten im Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Fonds; Fondsbeteiligung; Bank; Prospekthaftung; Prospekt; Prospektmangel; Fehler; Mangel; Passivlegitimation
Kurzfassungen/Presse (2)
- kanzlei-klumpe.de
, S. 9 (Kurzinformation)
Erfordernis der übersichtlichen Darstellung von sog. "Weichkosten" im Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds
- lto.de (Kurzinformation)
"Weiche Kosten" sind in Prospekt für geschlossenen Immobilienfonds klar und übersichtlich darzustellen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 13.03.2007 - 19 O 25/06
- OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 23 U 64/07
Wird zitiert von ... (13)
- OLG Frankfurt, 24.03.2010 - 13 U 110/09
Immobilienanlagen - Emmissionsprospekt reicht für Auskunfstpflicht
- inwieweit müssen sich die Kläger bei ihrer Schadensberechnung gezogene Steuervorteile anrechnen lassen, zumal alternative Anlagemöglichkeiten nicht konkret dargestellt werden der Hinweis auf ein Windpark ist nicht ausreichend (vgl. hierzu u. a. Urteil des 23. ZS des OLG Frankfurt vom 13.05.2009 zu Aktenzeichen 23 U 64/07; Urteil des XI. ZS des BGH vom 27.10.2009 zu Aktenzeichen XI ZR 338/08 und Urteil des III. ZS des BGH vom 06.03.2008 zu Aktenzeichen III ZR 298/05);.- inwieweit ist die beklagtenseits erhobene Verjährungseinrede durchgreifend (vgl. hierzu nochmals das Urteil des 23. ZS des OLG Frankfurt zu Aktenzeichen 23 U 64/07 sowie Urteil des XI. ZS des BGH vom 03.06.2008 zu Aktenzeichen XI ZR 319/06 = NJW 2008 Seite 2376).
- OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 109/08
Immobilienanlagen - Prospekthaftung eines Immobilienfonds
Wie der Senat bereits in dem, den DG-Fonds 34 betreffenden und den Parteien bekannten Urteil vom 13. Mai 2009 (23 U 64/07) dargestellt hat, ist es für die Anlageentscheidung von erheblicher Bedeutung, dass dem Anleger deutlich gemacht wird, in welchem Umfang Leistungen nicht unmittelbar dem Anlageobjekt zugute kommen, sondern in die - weit zu verstehenden - Nebenleistungen einfließen. - OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 212/07
Immobilienanlagen - Prospekthaftung: Unvollständiger oder unrichtiger Prospekt
Wie der Senat bereits in dem, den DG-Fonds 34 betreffenden und den Parteien bekannten Urteil vom 13. Mai 2009 (23 U 64/07) dargestellt hat, ist es für die Anlageentscheidung von erheblicher Bedeutung, dass dem Anleger deutlich gemacht wird, in welchem Umfang Leistungen nicht unmittelbar dem Anlageobjekt zugute kommen, sondern in die - weit zu verstehenden - Nebenleistungen einfließen.
- OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 162/07
Immobilien - Prospekthaftung: Hinweispflicht bei Schmälerung der Bürgschaft
Wie der Senat bereits in dem, den DG-Fonds 34 betreffenden und den Parteien bekannten Urteil vom 13. Mai 2009 (23 U 64/07) dargestellt hat, ist es für die Anlageentscheidung von erheblicher Bedeutung, dass dem Anleger deutlich gemacht wird, in welchem Umfang Leistungen nicht unmittelbar dem Anlageobjekt zugute kommen, sondern in die - weit zu verstehenden - Nebenleistungen einfließen. - OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 69/07
Immobilienfonds - Prospekthaftung wegen Unvollständigkeit und Intransparenz
Wie der Senat bereits in dem, den DG-Fonds 34 betreffenden und den Parteien bekannten Urteil vom 13. Mai 2009 (23 U 64/07) dargestellt hat, ist es für die Anlageentscheidung von erheblicher Bedeutung, dass dem Anleger deutlich gemacht wird, in welchem Umfang Leistungen nicht unmittelbar dem Anlageobjekt zugute kommen, sondern in die - weit zu verstehenden - Nebenleistungen einfließen. - OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 161/07
Zivilrecht/Bank- und Börsenrecht
Wie der Senat bereits in dem, den DG-Fonds 34 betreffenden und den Parteien bekannten Urteil vom 13. Mai 2009 (23 U 64/07) dargestellt hat, ist es für die Anlageentscheidung von erheblicher Bedeutung, dass dem Anleger deutlich gemacht wird, in welchem Umfang Leistungen nicht unmittelbar dem Anlageobjekt zugute kommen, sondern in die - weit zu verstehenden - Nebenleistungen einfließen. - OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 160/07
Zivilrecht/Bank- und Börsenrecht
Wie der Senat bereits in dem, den DG-Fonds 34 betreffenden und den Parteien bekannten Urteil vom 13. Mai 2009 (23 U 64/07) dargestellt hat, ist es für die Anlageentscheidung von erheblicher Bedeutung, dass dem Anleger deutlich gemacht wird, in welchem Umfang Leistungen nicht unmittelbar dem Anlageobjekt zugute kommen, sondern in die - weit zu verstehenden - Nebenleistungen einfließen. - OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 163/07
Immobilienfonds - Prospekthaftung
Wie der Senat bereits in dem, den DG-Fonds 34 betreffenden und den Parteien bekannten Urteil vom 13. Mai 2009 (23 U 64/07) dargestellt hat, ist es für die Anlageentscheidung von erheblicher Bedeutung, dass dem Anleger deutlich gemacht wird, in welchem Umfang Leistungen nicht unmittelbar dem Anlageobjekt zugute kommen, sondern in die - weit zu verstehenden - Nebenleistungen einfließen. - OLG Frankfurt, 09.12.2009 - 23 U 2/09
Immobilienanlagen - Schadensersatz aufgrund fehlerhaften Prospekts
betreffenden und den Parteien bekannten Urteil vom 13. Mai 2009 (23 U 64/07) dargestellt hat, ist es für die Anlageentscheidung von erheblicher Bedeutung, dass dem Anleger deutlich gemacht wird, in welchem Umfang Leistungen nicht unmittelbar dem Anlageobjekt zugute kommen, sondern in die - weit zu verstehenden - Nebenleistungen einfließen. - OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 61/07
Kapitalanlage: Prospektfehler bei der Beteiligung an einem Immobilienfonds
Wie der Senat bereits in dem, den X betreffenden und den Parteien bekannten Urteil vom 13. Mai 2009 (23 U 64/07) dargestellt hat, ist es für die Anlageentscheidung von erheblicher Bedeutung, dass dem Anleger deutlich gemacht wird, in welchem Umfang Leistungen nicht unmittelbar dem Anlageobjekt zugute kommen, sondern in die - weit zu verstehenden - Nebenleistungen einfließen. - OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 110/08
Kapitalanlage: Prospektfehler bei der Beteiligung an einem Immobilienfonds
- LG Köln, 23.12.2010 - 14 O 128/10
- LG Köln, 23.12.2010 - 14 O 275/10
