Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 13.07.2006 - 1 U 239/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 839 Abs 1 S 2 BGB, § 839 Abs 3 BGB, § 21 Abs 1 FinDAG, § 80 Abs 5 VwGO, Art 34 GG
Amtshaftung wegen eines rechtswidrigen Abberufungs-Aufforderungsbescheides des früheren Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen mit der Folge der Entlassung des Geschäftsleiters einer Bank: Passivlegitimation der heutigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; Unterlassen eines verwaltungsrechtlichen Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den rechtswidrigen Verwaltungsakt als Unterlassen eines Rechtsmittels; anderweitige Ersatzmöglichkeit durch Ansprüche gegen die Bank - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Amtshaftungsanspruch des Geschäftsleiters einer Bank bei Abberufungsaufforderung durch ehemaliges Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Rechtsnachfolge; Bundesaufsichtsamt; Kreditwesen; Aussetzungsantrag; Rechtsmittel; Verweisungsprivileg; Dritter; Schutzbereich; Amtspflichtverletzung
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltskanzlei-lankau.de
, S. 17 (Kurzinformation)
Amtshaftungsanspruch trotz fehlender Bemühung um Eilrechtsschutz
- lto.de (Kurzinformation)
Kein Verlust des Amtshaftungsanspruchs, weil auf Antrag im einstweiligen Rechtsschutz verzichtet wird
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main - 4 O 373/04
- OLG Frankfurt, 13.07.2006 - 1 U 239/05
Wird zitiert von ...
- VG Frankfurt/Main, 30.09.2010 - 1 K 1059/10
Keine Reduzierung einer Umlagevorauszahlung der Bundesanstalt für …
Hintergrund dafür sei, dass die BaFin durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 13.7.2006 (Az 1 U 239/05) dem Grunde nach zum Schadenersatz aus § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG an den aufgrund rechtswidrigem Abberufungsverlangen ausgeschiedenen vormaligen Geschäftsleiter eines Instituts verurteilt worden war.
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