Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.10.2004 - 20 W 133/03   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 25 Abs 5 WoEigG, § 26 WoEigG
    Wohnungseigentum: Bestellung des Verwalters; Unwirksamkeit des Bestellungsbeschlusses aus wichtigem Grund; Ungeeignetheit wegen verspäteter Vorlage des Wirtschaftsplanes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stimmrecht von Wohnungseigentümern bei persönlicher oder wirtschaftlicher Verbundenheit - Wichtiger Grund füf die Erklärung der Unwirksamkeit einer Verwalterbestellung - Interessenkollision eines Bauträgers

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  • rechtsportal.de

    Stimmrecht von Wohnungseigentümern bei persönlicher oder wirtschaftlicher Verbundenheit - Wichtiger Grund füf die Erklärung der Unwirksamkeit einer Verwalterbestellung - Interessenkollision eines Bauträgers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum - Wichtiger Grund bei Unwirksamkeit der Verwalterbestellung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Verwalterbestellung; Anfechtung; Stimmrechtsausschluss; Wohnungseigentümer; Interessenkollision; Gewährleistungsansprüche; Wirtschaftsplan; Bauträger-Verwalter

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Frankfurt, 18.08.2008 - 20 W 426/05  

    Wohnungseigentum - Jeder Eigentümer kann Aufnahme von bestimmten TOP verlangen!

    Über die hiergegen von den Antragstellern zu 1) und 2) eingelegte sofortige weitere Beschwerde wurde vom OLG Frankfurt (20 W 133/03) im Laufe des nunmehr in Rede stehenden Beschwerdeverfahrens durch Beschluss vom 13.10.2004 entschieden und die sofortige weitere Beschwerde zurückgewiesen.

    Mit den die weitere Beteiligte nach der Erstellung dieses Gutachtens im Mai 2000 treffenden Pflichten hat sich der Senat bereits in seinem Beschluss vom 13.10.2004 in dem Verfahren 20 W 133/03 auseinandergesetzt und dazu ausgeführt:.

  • OLG Frankfurt, 05.02.2007 - 20 W 409/05  

    Wohnungseigentum - Ungültigerklärung der Verwalterbestellung: Rechtsmittel

    Das Gericht wird deshalb ohne zwingende Notwendigkeit nicht in die Mehrheitsentscheidung der Wohnungseigentümergemeinschaft eingreifen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt OLGR 2005, 378; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 26 Rz. 16; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 26 Rz. 40; Staudinger/Bub, a.a.O., § 26 WEG Rz. 160, jeweils m. w. N.).
  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07  

    Wohnungseigentum - Rechtsmittel nach dem 01.07.07: Wer ist zuständig?

    Die Rechtsprechung (OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2006, 136) stellt allerdings bei der Anfechtung des Bestellungsbeschlusses höhere Anforderungen an das Vorliegen des wichtigen Grundes als bei der Anfechtung der Abberufung (OLG Düsseldorf ZMR 2006, 144, da ohne zwingende Notwendigkeit nicht in die Mehrheitsentscheidung eingegriffen werden soll (OLG Frankfurt, ,OLGR Frankfurt 2005, 378).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2005 - 3 Wx 123/05  

    Wohnungseigentum - Wiederwahl eines unredlichen Verwalters

    Dabei können als derartige Umstände nur Tatsachen berücksichtigt werden, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits vorgelegen haben bzw. bekannt waren (OLG Frankfurt - 20 W 133/03 - v. 13.10.2004; BayObLG NZM 2001, 104, 105).
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